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   BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10   

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https://dejure.org/2014,35998
BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10 (https://dejure.org/2014,35998)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10 (https://dejure.org/2014,35998)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2014 - 2 BvR 2928/10 (https://dejure.org/2014,35998)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 97 StPO; § 102 StPO; § 103 StPO; § 160a Abs. 1 Satz 2 StPO
    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des Richtervorbehalts; besondere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei Berufsgeheimnisträgern und bei Nichtbeschuldigten; Ungeeignetheit der Durchsuchung bei Auffindevermutung nur ...

  • Burhoff online

    Verteidigungsunterlagen, Begriff, Beschlagnahme

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf ...

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Unverhältnismäßige Durchsuchung von Kanzleiräumen

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    Unverhältnismäßige Durchsuchung von Kanzleiräumen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf ...

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Durchsuchung der Kanzlei eines Strafverteidigers

  • anwaltverein.de PDF
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verfassungswidrige Durchsuchung einer Strafverteidigerkanzlei

  • strafverteidiger-hamburg.com (Entscheidungsbesprechung)

    Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Strafverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 177
  • AnwBl Online 2015, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGHSt 44, 46) handele es sich zweifelsfrei um Verteidigungsunterlagen, die wegen des besonderen Schutzes des Verteidigungsverhältnisses nicht zum Gegenstand einer gegen den Verteidiger gerichteten Durchsuchung gemacht werden dürften.

    Aus dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, ergibt sich, dass Unterlagen, die ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt, noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410-1411; BGHSt 44, 46).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ); die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfGK 14, 83 ).

  • BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06

    Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfGK 14, 83 ).

    Die Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten, der durch sein Verhalten auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden in keiner Weise Anlass zu den Ermittlungsmaßnahmen gegeben hat, stellt ebenfalls erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 14, 83 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Aus dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, ergibt sich, dass Unterlagen, die ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt, noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410-1411; BGHSt 44, 46).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Kernbereichsschutz (vgl. BVerfGE 109, 279 ).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 2 BvR 2413/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (richterliche Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10
    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht sämtliche angegriffenen verfassungswidrigen Entscheidungen aufheben, sondern kann die Sache auch an ein Gericht höherer Instanz zurückverweisen, zumal wenn dieses - wie hier - als Beschwerdegericht gemäß § 308 Abs. 2 StPO zu eigenen Sachverhaltsfeststellungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2011 - 2 BvR 2413/10 -, EuGRZ 2011, S. 521 ).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Ebenfalls ohne Begründung wendet das Bundesverfassungsgericht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO (in der bis 24. Juli 2015 gültigen Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht vom 22. Dezember 2010, BGBl. I, S. 2261) auf eine Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt (die auch am Maßstab des § 97 StPO gemessen wohl ebenfalls unzulässig gewesen wäre) an (BVerfG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10, juris).

    Das gilt auch für sonstige Unterlagen der X AG, die diese - wie von den Beschwerdeführern behauptet - den Beschwerdeführern zur bloßen Vorbereitung von Mitarbeiterbefragungen übergeben hatte (vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10, wonach bei kommentierten Unterlagen eine Verteidigungsunterlage wohl naheliegt).

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Weitergehende inhaltliche Anforderungen im Sinne einer "gehaltvollen" Kommunikation bedarf es weder für die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts noch für den Beschlagnahmeschutz (s. auch BVerfG, Beschl. v. 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10, Rn. 22 - juris).

    Dies würde vielmehr erfordern, dass die Dokumente mit irgendwelchen Kommunikationsinhalten - wie handschriftlichen Anmerkungen - versehen werden, wie im vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10, Rn. 23 - juris) entschiedenen Fall.

    Zu beachten ist, dass die vorliegenden Anlagen, anders als ein mit Anmerkungen versehenes Dokument, nicht untrennbar mit den anwaltlichen Schriftsätzen verbunden sind (zu diesem Aspekt auch BVerfG, Beschl. v. 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10, Rn. 23 - juris).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 18; Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10 - juris Rn. 18; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24; Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 - juris Rn. 15; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 16).
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