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   BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18   

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https://dejure.org/2019,42364
BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18 (https://dejure.org/2019,42364)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18 (https://dejure.org/2019,42364)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 2019 - 2 BvR 2267/18 (https://dejure.org/2019,42364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 11 StVollzG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG; Art. 11 Abs. 2 BayStVollzG; Art. 13 Abs. 2 BayStVollzG; Art. 15 BayStVollzG
    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig Inhaftierter (Resozialisierungsgebot auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Vollzugslockerungen; Versagung nur bei konkreter Flucht- oder Missbrauchsgefahr; erhöhte Anforderungen an die Versagung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 S 1 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vollzugslockerungen in Form von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit eines langjährig Inhaftierten hinsichtlich Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Ablehnung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) durch nicht gerechtfertigte Versagung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) - zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verwerfung der Rechtsbeschwerde gem § 119 Abs 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 17).

    b) Dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    Das mit jeder Vollzugslockerung verbundene Risiko eines Entweichens aus der Haft oder eines Missbrauchs der Maßnahme zu Straftaten muss aus diesen Gründen heraus unvertretbar erscheinen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    g) Legt das Strafvollstreckungsgericht diesen Maßstab seiner Entscheidung zugrunde, prüft das Bundesverfassungsgericht lediglich, ob das Strafvollstreckungsgericht der Vollzugsbehörde einen zu weiten Beurteilungsspielraum zugebilligt und damit Bedeutung und Tragweite des verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruchs und die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG verkannt hat sowie ob die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung des dargelegten fachgerichtlichen Maßstabs schlechthin nicht mehr nachvollziehbar ist und damit den aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abzuleitenden Anspruch auf willkürfreie Entscheidung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 29, und vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 - Rn. 19).

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