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   BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95   

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https://dejure.org/1999,8363
BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95 (https://dejure.org/1999,8363)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95 (https://dejure.org/1999,8363)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1999 - 1 BvR 1213/95 (https://dejure.org/1999,8363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Geltung des Vertragsmoratoriums des BGBEG Art 232 § 4a Abs 1 und des Kündigungsschutzkonzeptes des SchuldRAnpG § 23 für von dazu nicht ermächtigten staatlichen Stellen geschlossene Nutzungsverträge

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutz für Wochenendgrundstücke verfassungsgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1580/95

    Ausschluß ordentlicher Kündigung eines Nutzungsverhältnisses durch

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Die Gründe, die nach dieser Entscheidung den Ausschluß ordentlicher Kündigungen für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 1999 in § 23 Abs. 1 SchuldRAnpG im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG rechtfertigen, tragen auch die Moratoriumsregelung in Art. 232 § 4 a Abs. 1 EGBGB für die davor liegende Zeit (näher dazu Beschluß der Kammer vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 1580/95 und 1581/95).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 [58]; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 [140]), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 [58]; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 [140]), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 995/95, 2288/95 und 2711/95 - inzwischen geklärt hat, verstößt § 23 SchuldRAnpG, soweit von der Beschwerdeführerin angegriffen, nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, hinter der die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG zurücktritt.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1213/95
    Mit dieser Zielsetzung halten sie sich wie die Regelung des redlichen Eigentumserwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes (vgl. dazu BVerfGE 95, 48 [58]; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94 -) im Rahmen des dem Gesetzgeber in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG erteilten Auftrags, in Ausrichtung an dem Wohl der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit auch unter Berücksichtigung der Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (vgl. BVerfGE 37, 132 [140]), Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen.
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