Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1632
BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94 (https://dejure.org/2001,1632)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.2001 - 2 BvE 3/94 (https://dejure.org/2001,1632)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 2 BvE 3/94 (https://dejure.org/2001,1632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ausschluss der Zuschussfähigkeit ehrenamtlicher Leistungen von Parteimitgliedern mit dem Grundsatz der Chancengleichheit und der Freiheit der politischen Parteien vom Staat vereinbar - System staatlicher Teilfinanzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartG § 18
    Berücksichtigung ehrenamtlicher Leistungen in der Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "Die Republikaner" gegen Parteienfinanzierung gescheitert

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Parteifinanzen: "Republikaner" unterliegen // Ehrenamtliche Arbeit zählt auch künftig nicht wie Spenden

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 287
  • NVwZ 2002, 845
  • DVBl 2002, 608
  • DÖV 2002, 613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    1. Die beanstandeten Vorschriften wurden im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 (BVerfGE 85, 264) erlassen, welches das seinerzeitige System der Wahlkampfkostenerstattung zum Gegenstand gehabt hatte.

    Diesem Gebot wird Rechnung getragen, wenn in den Maßstab der Verteilung der öffentlichen Mittel neben dem Erfolg, den eine Partei beim Wähler erzielt, die Summe der Mitgliedsbeiträge und der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden zu einem jeweils ins Gewicht fallenden Anteil eingehen (vgl. BVerfGE 85, 264 [287, 292 f.]).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat zu prüfen, ob die mutmaßlichen Vorteile von "Parlamentsparteien" bei der Werbung um Mitglieder und Spenden auf Grund der besseren Möglichkeiten der Selbstdarstellung eines Ausgleichs bedürfen (BVerfGE 85, 264 [294]), folgt hieraus jedenfalls nicht die Pflicht, die übrigen Parteien gerade dadurch zu fördern, dass die ehrenamtlichen Leistungen ihrer Mitglieder als Zuwendungen anerkannt werden, die Leistungsansprüche auslösen.

    Schließlich ist in der Konsequenz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 85, 264 [294]) der Wählerstimmenanteil an der staatlichen Teilfinanzierung im Rahmen von § 18 Abs. 3 Satz 2 PartG degressiv ausgestaltet worden.

    Denn auch die Bezugsgröße "selbst erwirtschaftete Einnahmen" (BVerfGE 85, 264 [289]), die die Höhe der relativen Obergrenze bestimmt, dient dem Grundsatz der Staatsfreiheit und spiegelt die Verwurzelung der Partei im gesellschaftlich-politischen Bereich wider.

    Auch das Ziel, kleinere, an der 5 v. H.-Sperrklausel gescheiterte Parteien im Interesse der Offenheit des politischen Prozesses zu fördern, vermag eine solche Verpflichtung nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 85, 264 [294]).

    Denn selbst wenn er an einer solchen Bewilligung unter den gegebenen Umständen ausnahmsweise nicht gehindert sein sollte, wäre es sachgerecht, bei der gebotenen Interessenabwägung der Einhaltung der absoluten Obergrenze wegen des ihr zukommenden verfassungsrechtlichen Ranges (vgl. BVerfGE 85, 264 [290]) zu Lasten der Antragstellerin das überwiegende Gewicht beizumessen.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Dies entspricht dem Bild der politischen Partei als eines frei gebildeten, aus eigener Kraft wirkenden Zusammenschlusses von Bürgern (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]; 73, 40 [98]).

    Es gehöre zum Wesen der freien, aus eigener Kraft wirkenden Partei, dass Abgeordnete, Mitglieder und Anhänger ihr Dienste leisteten, ohne dass sie vergütet würden (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]).

    Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]).

    Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Dies entspricht dem Bild der politischen Partei als eines frei gebildeten, aus eigener Kraft wirkenden Zusammenschlusses von Bürgern (vgl. BVerfGE 20, 56 [115]; 73, 40 [98]).

    Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]).

  • Drs-Bund, 30.04.1996 - BT-Drs 13/4503
    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Insgesamt wiesen die von der Staatsquotenregelung des § 18 Abs. 7 Satz 1 PartG a. F. betroffenen Parteien für 1990 bis 1993 unentgeltliche parteiinterne Leistungen im Werte von fast 29 Mio. DM aus (vgl. BTDrucks 13/4503, S. 66).

    Die diesbezüglichen Bescheide der Präsidentin des Deutschen Bundestages und der mittelverwaltenden Stellen der Länder sind bestandskräftig (vgl. BTDrucks 13/4503, S. 53 und 13/8888, S. 64 f.).

  • Drs-Bund, 30.07.1992 - BT-Drs 12/3113
    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Eine erstmalige Prüfung durch die Präsidentin des Deutschen Bundestages im Jahre 1991 hatte ergeben, dass diese Höchstgrenze bei einigen kleineren Parteien, darunter der Antragstellerin, erheblich überschritten worden war (vgl. BTDrucks 12/3113, S. 9 und 29 f.).

    Insbesondere seien "Luftbuchungen", d. h. die Geltendmachung nicht oder nicht im ausgewiesenen Umfang erbrachter Leistungen, zu befürchten (vgl. BTDrucks 12/3113, S. 8 ff.).

  • BVerwG, 17.05.2000 - 1 C 1.00

    Abschlagszahlungen; Antrag; Chancengleichheit; endgültige Festsetzung;

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile in einem das Bewilligungsjahr 1996 betreffenden Parallelfall entschieden, dass ein Antrag auf Abschlagszahlungen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 PartG die Anmeldung eines voraussichtlichen Anspruchs auf endgültige Leistungen und das Begehren um Festsetzung des entsprechenden Betrags umfasse (BVerwGE 111, 175 ff.).
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Es kann dahinstehen, ob dies allein die Verwerfung der Anträge als unzulässig zu begründen vermöchte, wenn ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung zur Sache zu bejahen wäre (vgl. hierzu: BVerfGE 87, 207 [209]; 102, 224 [232 f.]).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Es widerspräche dem Sinn der staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien, diese ohne Rücksicht auf ihre Bedeutung und ihr personelles, ideelles und materielles Potenzial in den Stand zu setzen, im Vorfeld von Wahlen den gleichen Aufwand zu treiben (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 20, 56 [118]; 24, 300 [344]; 41, 399 [414]).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
    Das Grundgesetz nimmt den Parteien das Risiko des Fehlschlagens eigener Bemühungen um ihre Finanzierung nicht ab (vgl. BVerfGE 20, 56 [103]; 52, 63 [86]; 73, 40 [86]).
  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

  • Drs-Bund, 17.03.1999 - BT-Drs 14/637
  • Drs-Bund, 29.10.1997 - BT-Drs 13/8888
  • Drs-Bund, 19.07.2001 - BT-Drs 14/6710
  • Drs-Bund, 22.12.1959 - BT-Drs III/1509
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    bbb) Wird im Abrechnungsjahr dagegen - wie es praktisch die Regel ist (vgl. BVerfGE 104, 287, 301 m. w. N.; Boyken, Die neue Parteienfinanzierung, S. 312; BTDrucks. 13/4503 S. 6; BTDrucks. 13/8888 S. 27) - die staatliche Parteienfinanzierung gemäß § 18 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 2 PartG aF gekappt, weil bei voller Auszahlung der den Parteien unter Beachtung der relativen Obergrenze (§ 18 Abs. 5 Satz 1 PartG aF) gesetzlich an sich zustehenden Zuschüsse nach § 18 Abs. 3 PartG aF die absolute Obergrenze der Förderung überschritten würde, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht geschädigt.
  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18

    Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist

    Der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien wird durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen mithin dann verletzt, wenn die Parteien dadurch der Notwendigkeit enthoben werden, sich um die finanzielle Unterstützung ihrer Aktivitäten durch ihre Mitglieder sowie ihnen nahestehende Bürgerinnen und Bürger zu bemühen (vgl. BVerfGE 52, 63 ; 85, 264 ; 104, 287 ), und sie damit Gefahr laufen, ihre gesellschaftliche Verwurzelung zu verlieren (vgl. BVerfGE 85, 264 ).

    aa) Zunächst gestattet der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien die Zuführung staatlicher Mittel nur bis zur Höhe einer relativen Obergrenze, die für jede Partei nach dem Verhältnis der von ihr selbst erwirtschafteten zu den ihr unmittelbar aus staatlichen Quellen zufließenden Einnahmen zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 104, 287 ).

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Er verkennt insoweit, dass die Grundsätze der Chancengleichheit der Parteien und der Wahlgleichheit einen Eingriff in die vorgefundene Wettbewerbslage zwischen den politischen Parteien nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ; 140, 1 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht