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BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 710/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zum Unterschied zwischen Sachverhaltsannahme und rechtlicher Wertung bei der Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit kostenloser werbefinanzierter Telefongespräche
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Überraschungsentscheidung - Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage - Annahmevoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde - Werbefinanzierte Telefongespräche - Andere rechtliche Würdigung als in Vorinstanz - ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Überraschungsentscheidung im Zivilprozeß - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 227/99
- BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 710/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 1
- NJW 2003, 1726
Wird zitiert von ... (4)
- LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19
Gericht stärkt Faktenchecks von CORRECTIV
dd) Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranke in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen des UWG gehören, die ihrerseits allerdings im Lichte der Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen und daher in ihrer dieses Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst einzuschränken sind (vgl. BVerfGK 1 1, 409 = GRUR 2008, 81 [82] - Pharmakartell, BGH, GRUR 2012, 74 Rn. 31 - Coaching-Newsletter;… GRUR 2016, 710 Rn. 46 - Im Immobiliensumpf;… BGH, GRUR 2018, 622 Rn. 31 - Verkürzter Versorgungsweg II). - StGH Hessen, 12.06.2013 - P.St. 2399
Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen Willkürverbot (hier jeweils …
- Vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums im Rahmen des Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG (K), Beschluss vom 07.01.2003 - 2 BvR 710/02 -, NJW 2003, 1726 [1726 f.] -. - BSG, 06.10.2009 - B 5 R 160/09 B Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f = DVBl 1992, 1215, 1217; BVerfGK 1, 1 = NJW 2003, 1726).
- KG, 06.07.2012 - 1 Ws 73/09
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Herabsetzung der festgesetzten Vergütung eines …
Wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss jedoch ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ; 98, 218; BVerfG NJW 2003, 1726 [BVerfG 07.01.2003 - 2 BvR 710/02] ; GRUR-RR 2009, 441).