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   BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02   

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BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 (https://dejure.org/2003,4187)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 (https://dejure.org/2003,4187)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 2 BvR 447/02 (https://dejure.org/2003,4187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung - Durchschlagen der Annahme der unverschuldeten Versäumung der Rechtsmittelfrist auf das Wiedereinsetzungsverfahren - Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Klagefrist - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 173
    Versäumung der Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund Verzögerung bei der Postbeförderung; Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1516
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Die Behandlung der Versäumung der Klagefrist als unverschuldet bedeutet nicht, dass deshalb der Betroffene jeglicher Sorgfaltspflicht in der (weiteren) Wahrnehmung seiner Rechte enthoben ist (vgl. BVerfGE 42, 120 ).

    Davon ausgehend ist es mit den genannten Verfassungsrechten zu vereinbaren, wenn von einem Betroffenen, der Anlass hat und in der Lage ist, von sich aus zum Wegfall des Hindernisses beizutragen, verlangt wird, zumutbare Anstrengungen in dieser Richtung zu unternehmen (vgl. BVerfGE 42, 120 ).

  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Die Rechtsanwälte waren bei Eingang dieses Schreibens gehalten, das dort mitgeteilte Eingangsdatum bei Gericht mit dem in den Akten vermerkten Zustellungsdatum des Behördenbescheids abzugleichen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711, 712).

    Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Einlegung des Rechtsmittels - anders als bei der verwaltungsgerichtlichen Klageerhebung - eine Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf gesetzt wird oder nicht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Im Hinblick auf die Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier nach § 60 VwGO) maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Im Hinblick auf die Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier nach § 60 VwGO) maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Im Hinblick auf die Gewährleistungen des Art. 19 Abs. 4 GG und des Art. 103 Abs. 1 GG dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (hier nach § 60 VwGO) maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 69, 381 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden, vorausgesetzt, das zu befördernde Schriftstück wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post gegeben (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden, vorausgesetzt, das zu befördernde Schriftstück wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post gegeben (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546).
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
    Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass die nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden, vorausgesetzt, das zu befördernde Schriftstück wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Post gegeben (vgl. BVerfGE 53, 25 ; 62, 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    In ihrem Verantwortungsbereich lag es allein, das Schriftstück ordnungsgemäß und so rechtzeitig aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG das Revisionsgericht fristgerecht erreichen konnte (vgl. BVerfG 7. Januar 2003 - 2 BvR 447/02 - zu II 1 der Gründe, NJW 2003, 1516; BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 419/99 - zu II der Gründe; BGH 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 - Rn. 8, NJW 2009, 2379).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf den Beschwerdeführern nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Januar 2003 - 2 BvR 447/02 -, NJW 2003, S. 1516).
  • BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer

    Im Verantwortungsbereich einer Partei, die einen fristgebundenen Schriftsatz auf dem Postweg befördern lässt, liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß aufzugeben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778 Tz. 13; vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004, 1217 unter III 2 c aa; BVerfG NJW 2003, 1516; 2001, 1566; 1995, 1210, 1211, jeweils m.w.N.).
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