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   BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12, 1 BvR 2622/12   

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https://dejure.org/2014,2355
BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12, 1 BvR 2622/12 (https://dejure.org/2014,2355)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12, 1 BvR 2622/12 (https://dejure.org/2014,2355)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12, 1 BvR 2622/12 (https://dejure.org/2014,2355)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Nichtvorlage an den Gerichtshof trotz Vorlagepflicht

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Nichtvorlage an den Gerichtshof trotz Vorlagepflicht

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl unionsrechtlicher Staatshaftungsansprüche bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei Nichtvorlage an den Gerichtshof trotz Vorlagepflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Die Nichtvorlage an den Gerichtshof entgegen einer gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV bestehenden Vorlagepflicht hat nur dann eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zur Folge, wenn die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 m.w.N.).

    Eine solche unhaltbare Auslegung und Anwendung von Art. 267 Abs. 3 AEUV liegt insbesondere in den Fallgruppen der grundsätzlichen Verkennung der Vorlagepflicht, des bewussten Abweichens von der Rechtsprechung des Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft und der unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens in Fällen der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs vor (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ).

    Denn für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kommt es nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 128, 157 ; 129, 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Die Nichtvorlage an den Gerichtshof entgegen einer gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV bestehenden Vorlagepflicht hat nur dann eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zur Folge, wenn die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 m.w.N.).

    Eine solche unhaltbare Auslegung und Anwendung von Art. 267 Abs. 3 AEUV liegt insbesondere in den Fallgruppen der grundsätzlichen Verkennung der Vorlagepflicht, des bewussten Abweichens von der Rechtsprechung des Gerichtshofs ohne Vorlagebereitschaft und der unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens in Fällen der Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs vor (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Die Nichtvorlage an den Gerichtshof entgegen einer gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV bestehenden Vorlagepflicht hat nur dann eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter zur Folge, wenn die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 m.w.N.).

    Denn für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kommt es nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 128, 157 ; 129, 78 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 264/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassens einer Vorlage an den EuGH -

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Sie ist vielmehr bei der Prüfung des unvertretbaren Überschreitens des Beurteilungsspielraums im Rahmen der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung zu erörtern (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 17, 108 ; 17, 533 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Sie ist vielmehr bei der Prüfung des unvertretbaren Überschreitens des Beurteilungsspielraums im Rahmen der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung zu erörtern (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 17, 108 ; 17, 533 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Sie ist vielmehr bei der Prüfung des unvertretbaren Überschreitens des Beurteilungsspielraums im Rahmen der Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung zu erörtern (vgl. BVerfGK 8, 401 ; 17, 108 ; 17, 533 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Für das Vorliegen dieser Fallgruppe müsste die Beschwerdeführerin vortragen, dass sich aus den Entscheidungsgründen selbst oder aufgrund anderer Anhaltspunkte ergibt, dass sich das Gericht bewusst über die ihm bekannte Rechtsprechung des Gerichtshofs hinwegsetzte (vgl. BVerfGE 75, 223 ).
  • EuGH, 17.10.1996 - C-283/94

    Denkavit Internationaal u.a. / Bundesamt für Finanzen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Er nimmt eine entsprechende Bewertung nur dann selbst vor, wenn ihm konkret alle für die Beurteilung der Frage erforderlichen Informationen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - verb. Rs. C-283/94, C-291/94 und C-292/94, Denkavit - Slg. 1996, S. 1-5085 ).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Eine inhaltliche Auseinandersetzung wäre insbesondere mit dem Urteil in der Rechtssache "Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation" (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2007 - C-524/04 -, Slg. 2007, S. 1-2157 ) erforderlich gewesen, dessen Wertung sich ohne weiteres auf den Bereich des Glücksspielrechts übertragen lässt.
  • EuGH, 17.10.1996 - C-292/94

    Harmonisierung des Steuerrechts ; Besteuerung von Gewinnen einer Gesellschaft ;

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2014 - 1 BvR 2571/12
    Er nimmt eine entsprechende Bewertung nur dann selbst vor, wenn ihm konkret alle für die Beurteilung der Frage erforderlichen Informationen vorliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - verb. Rs. C-283/94, C-291/94 und C-292/94, Denkavit - Slg. 1996, S. 1-5085 ).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    aa) Hinsichtlich des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2007 nimmt der Senat auf seine Urteile vom 18. Oktober 2012 Bezug (III ZR 197/11, NJW 2013, 168 Rn. 23 ff und III ZR 196/11, EuZW 2013, 194 Rn. 23 ff; Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12, juris; siehe auch Senatsbeschluss vom 28. Februar 2013 - III ZR 87/12, juris, Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 1318/12; Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - III ZR 83/13, BeckRS 2014, 22063).
  • BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    aa) Hinsichtlich des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2007 nimmt der Senat auf seine Urteile vom 18. Oktober 2012 Bezug (III ZR 197/11, NJW 2013, 168 Rn. 23 ff und III ZR 196/11, EuZW 2013, 194 Rn. 23 ff; Verfassungsbeschwerden gegen diese Urteile nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12, juris; siehe auch Senatsbeschluss vom 28. Februar 2013 - III ZR 87/12, juris, Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 1318/12; Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - III ZR 83/13, BeckRS 2014, 22063).
  • BVerfG, 22.07.2019 - 2 BvR 1702/18

    Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 4 AEUV zur

    Dies ist der Fall, wenn sich aus den Entscheidungsgründen selbst oder aufgrund anderer Anhaltspunkte ergibt, dass sich das Gericht bewusst über die ihm bekannte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinwegsetzt (vgl. BVerfGE 75, 223 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12 -, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 1305/13 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 1 BvR 2796/13

    Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG an den Schutz von Arbeitsplätzen bei

    Vielmehr obliegt die Anwendung des Unionsrechts auf einen Einzelfall den mitgliedschaftlichen Gerichten, während sich der Gerichtshof der Europäischen Union im Verfahren nach Art. 267 AEUV nur zur Auslegung des Vertrags und der Rechtsakte der Organe der Union äußern kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2005, Mytravel, C-291/03, Slg. 2005 I-08477, Rn. 43 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anteilige Kürzung von

    Dazu musste sich aus den Entscheidungsgründen selbst oder aufgrund anderer Anhaltspunkte ergeben, dass sich das Gericht bewusst über die ihm bekannte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinwegsetzt (vgl. BVerfGE 75, 223 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 83/13

    Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof: Vorliegen eines hinreichend

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Januar 2014 (1 BvR 2571/12 und 1 BvR 2622/12) die in diesen Senatsentscheidungen insoweit angestellten Erwägungen ausdrücklich nicht beanstandet und auch in der Sache III ZR 87/12 die Verfassungsbeschwerde - ohne Begründung - nicht angenommen.
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der

    Die erkennende Kammer folgt der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. April 2015 - III ZR 204/13, juris, Rn. 18 ff.; Urteile vom 18. Oktober 2012 - III ZR 197/11 -, NJW 2013, 168 Rn. 23 ff. und - III ZR 196/11 -, EuZW 2013, 194 Rn. 23 ff.; Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 18. Oktober 2012 nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 2571/12, juris; BGH, Beschluss vom 28. Februar 2013 - III ZR 87/12, juris, Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung nicht angenommen durch BVerfG, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 BvR 1318/12; BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - III ZR 83/13, BeckRS 2014, 22063).
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