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   BVerfG, 07.02.1996 - 1 BvR 2399/95   

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https://dejure.org/1996,2910
BVerfG, 07.02.1996 - 1 BvR 2399/95 (https://dejure.org/1996,2910)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 1 BvR 2399/95 (https://dejure.org/1996,2910)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 1 BvR 2399/95 (https://dejure.org/1996,2910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verwendungsverpflichtung des Schlüssels "ICD 10" bei Angaben von Diagnosen für Kassenpatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 771
  • NVwZ 1996, 473 (Ls.)
  • NZS 1996, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Der erste Versuch zur Einführung eines Diagnoseschlüssels zum 1. Januar 1996 (vgl. Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. Juli 1995, BAnz Nr. 147 vom 8. August 1995; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 1996, NJW 1996, S. 771) blieb erfolglos.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.07.2018 - L 4 KA 37/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarabrechnung - Verpflichtung zur Übermittlung

    Dieses Normengefüge verletzt die Vertragsärzte nicht in ihren geschützten Grundrechten (BVerfG vom 10. April 2000 - 1 BvR 422/00 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 2 und vom 7. Februar 1996 - 1 BvR 2399/95 - NZS 1996, S. 223).
  • LSG Berlin, 22.06.2000 - L 7 B 37/00

    Antragsbefugnis bei Geltendmachung des Rechts auf informationelle

    Denn der ICD 10 enthält im Verhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin sowie den Krankenkassen nur eine Abrechnungsvorschrift, die deshalb in Rechte des Antragstellers nicht eingreift und damit auch nicht dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, 1. Senat, 2. Kammer, vom 7. Februar 1996 - 1 BvR 2399/95 - bzw. - 1 BvR 2596/95 -).
  • BPatG, 25.10.2011 - 33 W (pat) 29/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Akteneinsicht - "VOODOO" - berechtigtes

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 2007, 628 (Nr. 14)) ist auf "Grund des in Art. 2 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verbürgten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (ist) der Einzelne befugt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte preisgegeben und persönliche Daten verwendet werden ( BVerfG , NJW 1996, 771 (772)).
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