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   BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4648
BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 (https://dejure.org/2007,4648)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 (https://dejure.org/2007,4648)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 (https://dejure.org/2007,4648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme von zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffend die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung - Bestehen einer Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Anforderungen an ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 6 Abs. 1, 3
    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden betreffend die Versicherungspflicht von Vätern mehrerer Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2983/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwer bei Bezugnahme auf

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Die Anträge auf Verbindung der Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 bzw. 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt.

    Die Beschwerdeführer haben auch gegen diese Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 2973/06; 1 BvR 2983/06; 1 BvR 3039/06).

    Die Anträge auf Verbindung der vorliegenden Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt, weil die Verbindung nicht zweckmäßig ist.

  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 3039/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei Bezugnahme auf

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Die Anträge auf Verbindung der Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 bzw. 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt.

    Die Beschwerdeführer haben auch gegen diese Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 2973/06; 1 BvR 2983/06; 1 BvR 3039/06).

    Die Anträge auf Verbindung der vorliegenden Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt, weil die Verbindung nicht zweckmäßig ist.

  • BVerfG, 05.01.2010 - 1 BvR 2973/06

    Mangelnde Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Die Anträge auf Verbindung der Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 bzw. 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt.

    Die Beschwerdeführer haben auch gegen diese Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 2973/06; 1 BvR 2983/06; 1 BvR 3039/06).

    Die Anträge auf Verbindung der vorliegenden Verfassungsbeschwerden mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2973/06, 1 BvR 2983/06 und 1 BvR 3039/06 werden abgelehnt, weil die Verbindung nicht zweckmäßig ist.

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft derartige Entscheidungen allein darauf hin, ob die Fachgerichte gegen Grundrechte oder grundrechtsähnliche Rechte der Beschwerdeführer verstoßen haben, ob der angewendeten Norm ein verfassungswidriger Sinn beigelegt und dadurch die Einwirkung von Verfassungsrecht auf die Feststellung, Auslegung und Anwendung einfachen Rechts grundsätzlich verkannt worden ist, ob die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts willkürlich ist, gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt oder ob eine verfassungsrechtlich gebotene Rechtsgüterabwägung entweder nicht oder offensichtlich fehlerhaft vorgenommen worden ist (vgl. BVerfGE 57, 9 ).

    Im Hinblick auf die behauptete Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG fehlt es insbesondere an einer Darlegung, inwieweit das Bundessozialgericht durch unzumutbare Anforderungen an das prozesserhebliche Verhalten des Rechtsuchenden den Rechtsschutz unangemessen erschwert oder gar versperrt hat (vgl. BVerfGE 57, 9 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Mit Rücksicht darauf wäre es Sache der Beschwerdeführer gewesen, sich in der Verfassungsbeschwerde mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ) auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör rügen, weil das Bundessozialgericht auf ihre materiellrechtlichen Argumente nicht eingegangen sei, kann das Urteil auf dem gerügten Verstoß nicht beruhen (vgl. dazu BVerfGE 7, 239 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Mit Rücksicht darauf wäre es Sache der Beschwerdeführer gewesen, sich in der Verfassungsbeschwerde mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ) auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03
    Insbesondere liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot vor, wenn sich ein Gericht wie hier mit der - für die Entscheidung des konkreten Falls erheblichen - Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 7/01 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 5/02 R

    Alleinige Zuständigkeit der Krankenkasse für die Entscheidung über

  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2021 - L 11 KR 3810/19

    Krankenversicherung - Erlass von Beiträgen - Rentner - Zuständigkeit des

    Eine Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG scheidet aus (vgl BSG 25.03.2004, B 12 AL 5/03 R, NZS 2005, 324; ferner Bundesverfassungsgericht 07.02.2007, B 1 BvR 3/04, NZS 2007, 487).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Sie hätte dann ihr Ermessen bei der Entscheidung darüber, ob sie eine Verurteilung/Verpflichtung nach § 75 Abs. 5 SGG vornimmt (vgl. zum Ermessen des Gerichts in dieser Frage u. a. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - juris (Rn. 12); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.08.2008 - L 7 VS 3/07 - juris (Rn. 87); BSG, Urteil vom 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R - juris (Rn. 26) zu insoweit anzustellenden Erwägungen der Prozessökonomie; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - L 9 KR 150/03 - juris (Rn. 23) zum Kriterium der Erforderlichkeit weiterer Feststellungen; vgl. auch dazu, dass § 75 Abs. 5 SGG als Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen ist, z. B. Mink in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Beck scher Online-Kommentar Sozialrecht (BeckOK SozR), 42. Edition, Stand: 01.04.2016, SGG § 75 Rn. 10, Straßfeld, in: Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 75 Rn. 287 a. E. und Hommel, in: Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Bd. 2, 4. Auflage, 99. Ergänzungslieferung Februar 2016, § 75 Rn. 79), wegen des bereits anhängigen Parallelverfahrens aus Gründen der Prozessökonomie und zur Vermeidung einander widersprechender Sachentscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit in zwei Instanzenzügen (AS- und SO-Fachkammern bzw. -senate) dahingehend ausgeübt, dass sie nicht in der Sache über eine Verpflichtung der Beigeladenen entscheidet sondern dies der für das Sozialhilferecht zuständigen und damit sachnäheren 43. Kammer überlässt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.08.2008 - L 7 VS 3/07

    Handlungsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung eines Verwaltungsaktes; Umfang

    Damit hat es der Gesetzgeber in das Ermessen des Gerichts gestellt, ob es von der ihm eröffneten Möglichkeit einer Verurteilung des Beigeladenen Gebrauch macht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 7.2.2007 - 1 BvR 2602/03 - SozR 4-2400 § 28h Nr. 3, Rdnr. 6; LSG Berlin-Brandenburg v. 19.12.2007 - L 9 KR 150/03 - Rdnr. 23; Müller, a.a.O.).
  • VerfGH Thüringen, 03.07.2019 - VerfGH 20/14

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Verletzung

    Allerdings kann davon dann keine Rede sein, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, BVerfGE 89, 1 [14] = juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992 - 1 BvR 1243/88 -, BVerfGE 87, 273 [278 f.] = juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 364/07 -, juris Rn. 19; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Februar 2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 -, juris Rn. 17).
  • VerfGH Thüringen, 06.01.2009 - VerfGH 19/08

    Verletzung des Willkürverbots und anderem

    Grundes entbehrt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - juris Rn. 38 mit Verweis auf BVerfGE 87, 273, 278 f.; vgl. ferner: BVerfG, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 364/07 - BVerfG, Beschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03, 1 BvR 2672/03, 1 BvR 3/04 - BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992, - 1 BvR 1243/88 -).
  • LSG Bayern, 10.11.2009 - L 15 VS 10/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - MdE-Festsetzung - Bewertung eines

    Zwar hat es der Gesetzgeber in das Ermessen eines Gerichts gestellt, ob es von der ihm eröffneten Möglichkeit einer Verurteilung des Beigeladenen Gebrauch macht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.02.2007 - 1 BvR 2602/03 - SozR 4-2400 § 28h Nr. 3; LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 19.12.2007 - L 9 KR 150/03).
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