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   BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05   

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https://dejure.org/2011,850
BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 (https://dejure.org/2011,850)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 (https://dejure.org/2011,850)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2011 - 1 BvR 388/05 (https://dejure.org/2011,850)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 240 StGB; § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB
    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; Zweite-Reihe-Rechtsprechung; Verwerflichkeit; Abwägung mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit; Abwägungselemente); Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße - keine Verletzung des aus Art 103 Abs 2 GG folgenden Analogieverbots durch sog "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 3 BVerfGG, § 25 Abs 1 Alt 2 StGB, § 240 Abs 1 StGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße - keine Verletzung des aus Art 103 Abs 2 GG folgenden Analogieverbots durch sog ...

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Nötigung aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße; Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak; Schutz einer gezielten Provokation zur Schaffung von Stimmungslagen oder zur Erregung ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße - keine Verletzung des aus Art 103 Abs 2 GG folgenden Analogieverbots durch sog ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße - keine Verletzung des aus Art 103 Abs 2 GG folgenden Analogieverbots durch sog ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße verletzt Art 8 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Nötigung aufgrund der Teilnahme an einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße; Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention der USA im Irak; Schutz einer gezielten Provokation zur Schaffung von Stimmungslagen oder zur Erregung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sitzblockaden müssen keine Nötigung sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nötigung durch Sitzblockade

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sitzblockade gegen Irakkrieg keine Nötigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sitzblockade gegen Irakkrieg keine Nötigung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Auflösung einer Sitzblockade

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    § 240 StGB
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Sitzblockade erfolgreich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Sitzblockade erfolgreich

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung: Errichten eines physischen Hindernisses in mittelbarer Täterschaft durch eine Straßenblockade (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZIS 2011, 283)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Gewaltsame Nötigung durch Sitzblockade - klares Jein des BVerfG?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sitzblockaden: Strafrecht bleibt Strafrecht

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sitzblockade-Fall

    § 240 Abs. 1, Abs. 2 StGB
    Auslegung des Gewaltbegriffs, Berücksichtigung von Fernzielen bei der Verwerflichkeitsprüfung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 8, 103 GG; §§ 25, 240 StGB
    Verfassungsmäßigkeit der Zweite-Reihe-Rechtsprechung zu Sitzblockaden

  • Telepolis (Pressekommentar, 31.03.2011)

    Stärkung des Demonstrationsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 365
  • NJW 2011, 3020
  • NStZ 2011, 443
  • StV 2011, 668
  • DÖV 2011, 530
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Nach eingeführten strafrechtlichen Definitionen reicht hierfür schon das Errichten von physischen Barrieren auf einer Straße (vgl. BVerfGE 104, 92 ; BVerfGK 18, 365 ).
  • VG Stuttgart, 18.11.2015 - 5 K 1265/14

    Rechtswidrigkeit des Einsatzes der Polizei am 30. September 2010 im Schlossgarten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Versammlung eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, BVerfGK 18, 365 [373] = juris Rn. 32 m.w.N.).

    8 GG schützt allerdings nicht die zwangsweise oder sonst wie selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001  - 1 BvR 1190/90, 1 BvR 2173/93 und 1 BvR 433/96 -, BVerfGE 104, 92 [105] = juris Rn. 44; vgl. auch BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, BVerfGK 18, 365 [374] = juris Rn. 35).

    Eine Versammlung verliert den Schutz des Art. 8 GG grundsätzlich bei kollektiver Unfriedlichkeit (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90, 1 BvR 2173/93 und 1 BvR 433/96 -, BVerfGE 104, 92 [105 f.] = juris Rn. 47; [Kammer-] Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, BVerfGK 18, 365 [373] = juris Rn. 33 m.w.W.).

    (4) Der Schutz des Art. 8 GG besteht unabhängig davon, ob eine Versammlung anmeldepflichtig und dementsprechend angemeldet ist (BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, BVerfGK 18, 365 [373] = juris Rn. 33 m.w.W.).

    (5) Der Schutz des Art. 8 GG endet mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, BVerfGK 18, 365 [373] = juris Rn. 33 m.w.W.).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Diese - an sich nicht gravierende - Gewaltanwendung dürfte unter normalen Umständen zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen in aller Regel nicht verwerflich iS des § 240 Abs. 2 StGB sein (vgl zur umstrittenen Anwendung und Auslegung der Verwerflichkeitsklausel jüngst BVerfG Kammerbeschluss vom 7.3.2011 - 1 BvR 388/05 - juris RdNr 38 ff) .
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