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   BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75   

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BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75 (https://dejure.org/1976,65)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1976 - 2 BvH 1/75 (https://dejure.org/1976,65)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1976 - 2 BvH 1/75 (https://dejure.org/1976,65)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Staatsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - Verfassungsstreitigkeiten zwischen Ländern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen - Rechtsnatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 103
  • NJW 1976, 1084
  • DÖV 1976, 345
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Der Antrag auf Erlaß einer solchen, dem anhängigen Hauptsacheverfahren dienenden einstweiligen Anordnung ist nur dann zulässig, wenn das Hauptsacheverfahren zulässig ist (BVerfGE 3, 267 (277)), weil die Rechtsnatur des Petitums einer in diesem Sinn akzessorischen einstweiligen Anordnung notwendig dieselbe ist wie die Rechtsnatur des Petitums in der Hauptsache.

    Das setzt aber voraus, daß zu erwarten ist, es werde demnächst ein einen verfassungsrechtlichen Streitgegenstand betreffendes Hauptsacheverfahren anhängig werden (BVerfGE 3, 267 LS 1 (277)).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Das heißt, nur innerhalb eines anderweitig begründeten (gesetzlichen oder vertraglichen) Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig gesetzlich begründeten selbständigen Rechtspflicht kann die Regel vom bundesfreundlichen Verhalten Bedeutung gewinnen, indem diese anderen Rechte oder Pflichten moderiert, variiert, durch unentwickelte Nebenpflichten ergänzt werden (vgl BVerfGE 13, 54 (75f); 21, 312 (326); ständige Rechtsprechung).

    Dem steht die Entscheidung vom 11. April 1961 (BVerfGE 12, 308ff; vgl auch BVerfGE 13, 54 (65)) nicht entgegen; dort ist nur entschieden, daß im Bund-Länder-Streit die Länder nur auf einer Seite stehen können, ein Land also nicht auf seiten des Bundes dem Verfahren beitreten kann.

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 3. April 1974 (BVerfGE 37, 104 (113ff)) entschieden, daß das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht dadurch verletzt wird, daß bei der Auswahl der Bewerber für überfüllte Studiengänge die Durchschnittsnoten der Reifezeugnisse um einen "malus" verschlechtert werden, wenn die Durchschnittsnote des Landes, in dem der Bewerber seine Reifeprüfung abgelegt hat, die Gesamtdurchschnittsnote aller Länder überschreitet.

    Davon kann jedoch keine Rede sein; man kann die Vereinbarung in diesem Punkt nicht nur hinwegdenken, man kann sie sich auch durch eine Reihe anderer Regelungen ersetzt denken, ohne daß dadurch geltendes Verfassungsrecht verletzt würde (BVerfGE 37, 104 (120)).

  • BVerfG, 11.04.1961 - 2 BvG 2/58

    Voraussetzungen für einen Beitritt im Bund/Länder-Streit

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Dem steht die Entscheidung vom 11. April 1961 (BVerfGE 12, 308ff; vgl auch BVerfGE 13, 54 (65)) nicht entgegen; dort ist nur entschieden, daß im Bund-Länder-Streit die Länder nur auf einer Seite stehen können, ein Land also nicht auf seiten des Bundes dem Verfahren beitreten kann.
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Das Bundesverfassungsgericht hat sogar den Streit zwischen dem Bund und den Ländern über die Verteilung der Bundesmittel für den Wohnungsbau für eine nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit gehalten (BVerfGE 1, 299 (306)).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Eine kommunalaufsichtsrechtliche Regelung bleibt ein verwaltungsrechtlicher Akt, auch wenn er durch den Satz von der Bundestreue dahin modifiziert wird, daß die nach hessischem Landesrecht ins Ermessen gestellte Kommunalaufsicht unter Umständen zu einer Pflichtenaufsicht erstarken kann (vgl BVerfGE 8, 122 (138f)).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Im Urteil vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303) hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, daß ein absoluter numerus clausus für Studienanfänger nach dem bisherigen Stande der Erfahrungen nur verfassungsmäßig sei, wenn er "in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen, mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird" und wenn "Auswahl und Verteilung nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen" (BVerfGE 33, 303 (338)); absolute Zulassungsbeschränkungen hätten zur Folge, "daß der Ausgleich zwischen den Universitäten sowie die Auswahl und Verteilung der Zuzulassenden zu einer bundesweiten Aufgabe werden" aaO S 356).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Das heißt, nur innerhalb eines anderweitig begründeten (gesetzlichen oder vertraglichen) Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig gesetzlich begründeten selbständigen Rechtspflicht kann die Regel vom bundesfreundlichen Verhalten Bedeutung gewinnen, indem diese anderen Rechte oder Pflichten moderiert, variiert, durch unentwickelte Nebenpflichten ergänzt werden (vgl BVerfGE 13, 54 (75f); 21, 312 (326); ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Bayern, 01.08.1975 - 11-VII-73
    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Beschluß vom 1. August 1975 - Vf 11 - VII - 73 - (NJW 1975 S 1733ff) den von den vertragschließenden Ländern als Übergangslösung beschlossenen pauschalen Notenausgleich in Art. 11 Abs. 8 des Staatsvertrages nicht mehr als ein taugliches Mittel zur Erfüllung der Zielsetzung des Staatsvertrages anerkannt und im Tenor entschieden, daß der Zustimmungsbeschluß des Bayerischen Landtags zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, soweit er sich auf Art. 11 Abs. 8 Sätze 2ff des Staatsvertrages bezieht, nunmehr "mit Art. 118 Abs. 1 BV unvereinbar und deshalb nichtig geworden" ist und daß dieser Teil des Staatsvertrages ab Sommersemester 1976 von dem Freistaat Bayern "nicht mehr angewendet werden" darf.
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    bb) Unabhängig davon, ob die Länder Landes- oder Bundesrecht vollziehen, unterliegen sie der aus dem Bundesstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG folgenden Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 13, 54 ; 21, 312 ; 42, 103 ; 81, 310 ).
  • BVerfG, 22.05.2019 - 1 BvQ 42/19

    Verpflichtung zur Entsperrung eines Facebook-Accounts im einstweiligen

    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen "verwaltungsrechtlichen" Staatsvertrag zwischen den Bundesländern (vgl. BVerfGE 42, 103 - Juris Rn. 30 ff. für die Regelung der Vergabe von Studienplätzen).
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