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   BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95   

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BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1998 - 2 BvR 2560/95 (https://dejure.org/1998,915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots und des Grundsatzes nulla poena sine lege durch die Verurteilung einer DDR-Richterin wegen Rechtsbeugung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Richtern der ehemaligen DDR wegen Rechtsbeugung nach dem Rechtsbeugungstatbestand des § 244 des Strafgesetzbuchs der DDR (StGB/DDR); Inhalt und Umfang des Rückwirkungsverbots aus Art. 103 Abs. 2 GG; Vereinbarkeit der Strafbarkeit von ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsbeugung; DDR-Richter; Rückwirkungsverbot

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung einer in der ehemaligen DDR tätigen Richterin wegen Rechtsbeugung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer DDR-Richterin gegen strafgerichtliche Verurteilung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung"

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2585
  • NStZ 1998, 347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Der Verfassungssatz steht einer Anwendung von Strafgesetzen, durch die die Bewertung des Unrechtsgehalts der Tat nachträglich zum Nachteil des Täters geändert wird, entgegen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für die Inanspruchnahme eines - teils normierten, teils auf staatlicher Praxis beruhenden - Rechtfertigungsgrundes im Zusammenhang mit vorsätzlichen Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Diese Einschränkung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts gilt auch, wenn es um die Feststellung, Auslegung und Anwendung von Normen einer fremden Rechtsordnung durch die Strafgerichte geht, von denen nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland die strafrechtliche Beurteilung abhängt (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 95, 96 m.w.N.).

    Dann sei es nicht selbstverständlich, daß sich dem durchschnittlichen Soldaten die richtige Grenze strafbaren Verhaltens zweifelsfrei erschließe, und es wäre unter dem Schuldgrundsatz unhaltbar, die Offensichtlichkeit des Strafrechtsverstoßes für den Soldaten allein mit dem - objektiven - Vorliegen eines schweren Menschenrechtsverstoßes zu begründen; es müsse näher dargelegt werden, warum der einzelne Soldat angesichts seiner Erziehung, der Indoktrination und der sonstigen Umstände in der Lage war, den Strafrechtsverstoß zweifelsfrei zu erkennen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).

  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bundesgerichtshof angesichts der besonders hohen Anforderungen an den objektiven Rechtsbeugungstatbestand davon ausgeht, es erscheine von vornherein kaum vorstellbar, daß einem Berufsrichter die evidente Rechtswidrigkeit seiner Entscheidung in diesen Fällen verborgen geblieben sein könne (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

    Gleiches gilt für die Erwägung, daß ein möglicherweise vorliegender Verbotsirrtum nicht unvermeidbar sei und sich deshalb nicht der Strafrahmen verschiebt (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rechtsbeugungshandlungen aus den Jahren 1933 bis 1945 (vgl. BGHSt 10, 294 ) folgend wird davon ausgegangen, daß der Rechtsbeugungsvorsatz auch Vorstellungen nach der Richtung umfassen muß, daß das Urteil mit der wahren Rechtslage im Widerspruch stehe.

    Die Strafgerichte haben dabei - auch insoweit der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 10, 294 ) folgend - den Blickpunkt der Beschwerdeführerin als damals urteilende Richterin als maßgeblich angesehen.

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Die durch die Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 95, 96 ff.; zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 13, 132 ff.; 17, 99 ff.; 76, 93 ff.).

    Zwar kann jemand seinem Richter auch dadurch entzogen werden, daß ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht läßt (vgl. BVerfGE 13, 132 ); Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit aber nur vor einem willkürlichen Absehen von der Vorlage, nicht dagegen vor der irrtümlichen Verletzung der Vorlagepflicht durch das Gericht (vgl. BVerfGE 17, 99 ; 76, 93 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Diese ist nur gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt oder durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig geworden ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführerin nicht angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    Nur dann kommt eine Vorlagepflicht überhaupt in Betracht (vgl. BGHSt 11, 159 ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    b) Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausgestaltung als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ) durch die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auslegung und Anwendung des § 244 StGB/DDR hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargetan.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95
    b) Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausgestaltung als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ) durch die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auslegung und Anwendung des § 244 StGB/DDR hat die Beschwerdeführerin nicht substantiiert dargetan.
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

  • LG Berlin, 21.04.1994 - 76 Js 681/92
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Mit der Strafe wird dem Täter ein rechtswidriges sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen; das setzt die Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit voraus (BVerfGE 95, 96, 140 und - Kammer - NJW 1998, 2585).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 ; ebenso zur Rechtsbeugung BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).
  • BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvQ 60/99

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche Verurteilung des

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist durch Art. 103 Abs. 2 GG nicht geschützt, wenn die zugrunde liegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 [132 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1997 - 2 BvR 1084/97 u. a. -, EuGRZ 1997, S. 413 ff.; vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff., und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 417 ff.).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Strafbarkeit von Angehörigen der DDR-Grenztruppen entschieden und hierbei das nationalsozialistische Unrecht in seine Betrachtung miteinbezogen (vgl. BVerfGE 95, 96 ; s.a. zur Rechtsbeugung, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, S. 2585).
  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

    Das Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Interpretation von Strafgesetzen ist nicht mehr durch Art. 103 Abs. 2 GG geschützt, wenn die ihr zugrundeliegende Staatspraxis durch Aufforderung zu schwerstem kriminellen Unrecht und seiner Begünstigung die in der Völkergemeinschaft allgemein anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet hat; denn hierdurch setzt der Träger der Staatsmacht extremes staatliches Unrecht, das sich nur solange behaupten kann, wie die dafür verantwortliche Staatsmacht faktisch besteht (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - Umdruck S. 12 f.).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Wurden dagegen längere Freiheitsstrafen verhängt, obwohl dem geahndeten Verhalten selbst bei denkbar großzügiger Würdigung der staatlichen Interessen der DDR und der damals herrschenden Rechtsvorstellungen allenfalls geringe Bedeutung zukam, lag darin ein unerträglicher und offensichtlicher Verstoß gegen die auch in der DDR gültigen Elementargebote der Gerechtigkeit und des völkerrechtlich anerkannten Menschenrechtsschutzes (BGH, Urt. v. 15. September 1995 - 5 StR 642/94, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen durch BVerfG, Beschl. v. 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95, NJW 1998, 2585; v. 15. November 1995 - 3 StR 527/94, BGHR StGB § 336 DDR-Recht 14).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 562/99

    Keine Verletzung des Rückwirkungsverbots und des Schuldgrundsatzes durch die

    Der Schuldgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte bei rechtskundigen Personen die Feststellung des Rechtsbeugungsvorsatzes auf die Evidenz des Rechtsverstoßes stützen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 - und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1880/97 -).
  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 480/04

    Nachhilfeunterrichtsvertrag, Schlüsselgewalt und unwirksame Erschwerung des

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin weiter auf eine Entscheidung des BGH, NJW 1998, 2585 [2587] - gemeint wohl: BGH, NJW 19 85, 2585 [2587]).
  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

    Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch

    Auch dies entspricht der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen der hier vorliegenden Art (vgl. nur BGHSt 41, 247, 276; 41, 317, 336 ff.), die auch das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet hat (vgl. nur Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 7. April 1998 - 2 BvR 2560/95 -, NJW 1998, 2585; vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, 2587; und vom 9. Juni 1998 - 2 BvR 1727 und 1861/97 -).
  • BVerfG, 21.10.1999 - 2 BvR 1940/99

    Wegen nicht fristgemäßer Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - keine

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG); denn die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 95, 96 [130 ff.]; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 1998 - 2 BvR 2569/95 -, NJW 1998, S. 2585 ff. und vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -, NJW 1998, S. 2587 ff.).
  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 644/97

    Rechtsbeugung eines DDR-Richters

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