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   BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08   

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https://dejure.org/2010,6159
BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08 (https://dejure.org/2010,6159)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2010 - 1 BvR 810/08 (https://dejure.org/2010,6159)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2010 - 1 BvR 810/08 (https://dejure.org/2010,6159)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, BVerfGG, Art 1 Nr 153 GKV-WSG, § 221 Abs 1 SGB 5 vom 26.03.2007
    Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel - hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift über die Beteiligung des Bundes an Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel - hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel - hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift über die Beteiligung des Bundes an Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Kein Anspruch eines einzelnen Bürgers auf Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel - hier: Bundeszuschuss zur GKV gem § 221 Abs 1 SGB 5 idF vom 26.03.2007

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Entscheidung angenommen

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 165
  • DB 2010, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08
    Der einzelne Bürger, der eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben für grundgesetzwidrig hält, kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch auf generelles Unterlassen einer solchen Verwendung herleiten (vgl. BVerfGE 67, 26 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvL 43/81] und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 1594/01).
  • BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 1594/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwendung von Steuereinnahmen zur

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08
    Der einzelne Bürger, der eine bestimmte Verwendung des Aufkommens aus öffentlichen Abgaben für grundgesetzwidrig hält, kann aus seinen Grundrechten regelmäßig keinen Anspruch auf generelles Unterlassen einer solchen Verwendung herleiten (vgl. BVerfGE 67, 26 [BVerfG 18.04.1984 - 1 BvL 43/81] und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 1594/01).
  • BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11

    Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der

    Die Geldleistungen des Bundes führen deshalb - ungeachtet einer Gesetzesbegründung, die von "dem Einstieg in eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern) aus dem Bundeshaushalt" spricht (vgl. BTDrucks 16/3100, S. 212), im Ergebnis zu einer alle Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen gleichmäßig begünstigenden Ermäßigung der Beitragssätze (§§ 241 ff. SGB V; vgl. BVerfGE 123, 186 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2010 - 1 BvR 810/08 -, juris).
  • BSG, 16.07.2021 - B 12 KR 75/20 B

    Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Betreuungsaufwand und

    Der einzelne Bürger, der eine bestimmte Verwendung öffentlicher Abgaben für rechtswidrig hält, kann aus seinen Grundrechten wie zB Art. 2 Abs. 1 GG regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer solchen Verwendung herleiten (vgl BSG Urteil vom 24.9.1986 - 8 RK 8/85 - BSGE 60, 248 = SozR 1500 § 54 Nr. 67; BSG Beschluss vom 21.10.1985 - 3 BK 37/85 - juris; BVerfG Beschluss vom 7.4.2010 - 1 BvR 810/08 - juris; BVerfG Beschluss vom 18.4.1984 - 1 BvL 43/81 - BVerfGE 67, 26; vgl auch zum Steuerrecht zB BVerfG Beschluss vom 2.6.2003 - 2 BvR 1775/02 - juris).
  • SG Darmstadt, 19.01.2011 - S 10 KR 253/09

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    20 Daher kann die Kammer der Auffassung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 09.10.1984 (12 RK 18/83) insoweit nicht folgen, dass einem Arbeitgeber als Beitragsverpflichter ein Grundrecht darauf, über die Beitragsseite die Leistungsseite kontrollieren zu können, nicht zustehe, weil der von ihm verlangte Beitragsanteil gesetzlich nicht den Ausgaben für bestimmte Leistungen zugeordnet, sondern für ihn verwendungsneutral sei, selbst wenn dem einzelne Bürger regelmäßig kein Anspruch auf ein generelles Unterlassen einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel zusteht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer, Urteil vom 07.04.2010 - 1 BvR 810/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Im Übrigen hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Höhe des Bundesszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 221 Abs. 1 SGB V in der Fassung des GKV-WSG richtet, nicht zur Entscheidung angenommen und ausgeführt, dass ein Anspruch aus Art. 3 und 6 GG auf Unterlassung der Verwendung von Steuereinnahmen des Bundes für den Bundesszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2010 - 1 BvR 810/08).
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