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   BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20   

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BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20 (https://dejure.org/2020,7498)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20 (https://dejure.org/2020,7498)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2020 - 2 BvQ 19/20 (https://dejure.org/2020,7498)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Neubesetzung der Bundesregierung unter Hinweis auf Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE - offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - Hinweis auf Möglichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde; Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE - offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - Hinweis auf Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE; offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde; Hinweis auf Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde; Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE - offensichtliche Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde - Hinweis auf Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG droht mit Missbrauchsgebühr: Gysi wird nicht Kanzler, Zschäpe kommt nicht frei

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht droht Missbrauchsgebühr an

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht droht Missbrauchsgebühr an

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, hat die Antragstellerin auch keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 1105/19 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 28.06.2018 - 2 BvR 2380/17

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, hat die Antragstellerin auch keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 1105/19 -, Rn. 3; stRspr).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20
    Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; 150, 163 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

  • BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen vorrangigem

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 1598/19

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 62/18

    Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge Todes einer

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62

    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige

  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

  • BVerfG, 25.05.2010 - 1 BvR 690/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr: "Wiederholung" zuvor

  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

  • BVerfG, 12.04.2018 - 2 BvR 415/18

    Nichtannahme unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden und Hinweis auf

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

  • BVerfG, 10.02.2020 - 1 BvR 168/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 271/21

    Nichtannahme mehrerer mangels hinreichender Substantiierung unzulässiger

    Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10, 1 BvR 901/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2019 - 1 BvR 3/19 u.a. -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Januar 2020 - 1 BvR 2635/19 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. April 2020 - 2 BvQ 19/20 -, Rn. 4; stRspr).
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