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   BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56   

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BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56 (https://dejure.org/1957,41)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1957 - 2 BvR 2/56 (https://dejure.org/1957,41)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1957 - 2 BvR 2/56 (https://dejure.org/1957,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Wahlrechtsbeschwerde

  • opinioiuris.de

    Wahlrechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Beschwerdegegenstand bei der Kommunalrechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 376
  • NJW 1957, 1025
  • DVBl 1957, 733
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Zudem enthält Abs. 4 überhaupt kein Recht des einzelnen; wenn Absatz 5 auch Rechte des einzelnen garantieren sollte (vgl. BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 205 [210]; 4, 294 [295]), so haben jedenfalls die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nichts mit der Wahlperiode von Gemeindevertretungen zu tun.

    Das Gericht könnte allenfalls im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde sich von Amts wegen veranlaßt sehen, auch die Übereinstimmung des angegriffenen Gesetzes mit anderen Verfassungsbestimmungen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]; 3, 58 [74, 136]; 3, 288 [333]; 3.383 [391]; 4, 294 [295]).

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Wenn § 90 BVerfGG den Art. 38 GG als eine Rechte des einzelnen enthaltende Bestimmung des Grundgesetzes aufführt, deren Verletzung mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, so bezieht sich das nur auf die Rechte des einzelnen bei der Bundestagswahl (BVerfGE 3, 383 [390 f.]; Urteil vom 23.1. 1957 - 2BvR 6/56 -).

    Das Bundesverfassungsgericht könnte sich nur im Verfahren über eine zulässige Verfassungsbeschwerde veranlaßt sehen, von Amts wegen zu prüfen, ob landesrechtliche Bestimmungen über das Wahlrecht gegen das objektive Recht des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 3, 383 [391]; Urteil vom 23.1. 1957 - 2 BvF 3/56 -).

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Nach Art. 88 der Verfassung von Baden-Württemberg erstreckt sich diese Zuständigkeit auch auf vorkonstitutionelles Landesrecht (zur Gültigkeit von Art. 88 der Verfassung von Baden- Württemberg vergleiche BVerfGE 4, 178 ff.).

    Bei der Abgrenzung der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts von der Zuständigkeit der Landesverfassungsgerichte ist davon auszugehen, daß in einem betont föderativ gestalteten Staat wie der Bundesrepublik Deutschland die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder grundsätzlich selbständig nebeneinanderstehen (BVerfGE 4, S. 178 [189]).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Das Gericht könnte allenfalls im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde sich von Amts wegen veranlaßt sehen, auch die Übereinstimmung des angegriffenen Gesetzes mit anderen Verfassungsbestimmungen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]; 3, 58 [74, 136]; 3, 288 [333]; 3.383 [391]; 4, 294 [295]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Das Gericht könnte allenfalls im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde sich von Amts wegen veranlaßt sehen, auch die Übereinstimmung des angegriffenen Gesetzes mit anderen Verfassungsbestimmungen zu überprüfen (vgl. BVerfGE 1, 264 [271]; 3, 58 [74, 136]; 3, 288 [333]; 3.383 [391]; 4, 294 [295]).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 444/53 - vom 11. November 1953 (BVerfGE 3, S. 41) wurde dieser Antrag abgelehnt.
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Zudem enthält Abs. 4 überhaupt kein Recht des einzelnen; wenn Absatz 5 auch Rechte des einzelnen garantieren sollte (vgl. BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 205 [210]; 4, 294 [295]), so haben jedenfalls die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nichts mit der Wahlperiode von Gemeindevertretungen zu tun.
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf mehrere Instanzen in Dienststrafsachen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Zudem enthält Abs. 4 überhaupt kein Recht des einzelnen; wenn Absatz 5 auch Rechte des einzelnen garantieren sollte (vgl. BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 205 [210]; 4, 294 [295]), so haben jedenfalls die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nichts mit der Wahlperiode von Gemeindevertretungen zu tun.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
    Das Bundesverfassungsgericht könnte sich nur im Verfahren über eine zulässige Verfassungsbeschwerde veranlaßt sehen, von Amts wegen zu prüfen, ob landesrechtliche Bestimmungen über das Wahlrecht gegen das objektive Recht des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 3, 383 [391]; Urteil vom 23.1. 1957 - 2 BvF 3/56 -).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 60, 175 ; 64, 301 ) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Das gleiche gilt, soweit die Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angegriffenen Regelungen im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 und 4 GG vorgetragen haben, so daß dahingestellt bleiben kann, inwieweit diese Vorschriften Rechte des Einzelnen garantieren (zu Art. 33 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 6, 376 [385]).
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Daraus folgt zugleich, dass für die Landesverfassungsgerichte - unbeschadet spezifischer Anforderungen an die Wirksamkeit landesverfassungsrechtlicher Bestimmungen im Einzelfall - ausschließlich die Landesverfassung den Maßstab ihrer Entscheidungsfindung bildet (vgl. BVerfGE 103, 332 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, § 91 Rn. 80 ff. ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 7. Aufl. 2015, § 91 Rn. 38; vgl. zu den Fällen des Art. 93 Abs. 1 Nr. 5, Art. 99 GG: BVerfGE 6, 376 ; 64, 301 ; 69, 112 ; 120, 82 ).
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