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   BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00   

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https://dejure.org/2001,16486
BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00 (https://dejure.org/2001,16486)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00 (https://dejure.org/2001,16486)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 2 BvR 2013/00 (https://dejure.org/2001,16486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei und der dabei erfolgten Beschlagnahme einer anwaltlichen Handakte i.R. strafrechtlicher Ermittlungen gegen einen Rechtsanwalt; Schutzbereich der Berufsfreiheit bei Strafverfolgungsmaßnahmen wegen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Bei dem Verhalten, das den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde gelegt wurde, handelt es sich auch nicht um ein "berufstypisches Verhalten" (vgl. dazu BGHSt 46, 107 ff.; BGH, Urt. vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00 -).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Bei dem Verhalten, das den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde gelegt wurde, handelt es sich auch nicht um ein "berufstypisches Verhalten" (vgl. dazu BGHSt 46, 107 ff.; BGH, Urt. vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00 -).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.] und stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen strafgerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Die Berufsausübungsfreiheit schützt den Berufstätigen nicht davor, dass er wegen der Begehung von Straftaten bei Gelegenheit seiner Berufsausübung der staatlichen Strafverfolgung unterworfen wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 f.).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Das Problem des Schutzes des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant vor einem Beschlagnahmezugriff auf mandatsbezogene Unterlagen (vgl. BVerfGE 44, 353 [372 ff.]) stellt sich nicht, wenn der Verdacht auf ein kollusives Zusammenwirken von Mandant und Rechtsanwalt oder eine Täterschaft des Rechtsanwalts ausgerichtet ist.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
    Bezüglich der Beschwerdeentscheidung wurde nicht dargelegt, inwieweit subjektive Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 13 Abs. 1 GG durch die Durchsuchung der Kanzlei B. verletzt worden sein sollen (vgl. BVerfG, Urt. vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, Umdruck S. 11 f.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Anderseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, nicht bereits eine genaue Tatkonkretisierung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 - juris Rn. 19; Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvR 2013/00 - juris Rn. 14).
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