Rechtsprechung
BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Gesetzen gemäß BVerfGG § 90 Abs 1
- Wolters Kluwer
Annahme einer Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Bedeutung - Grundrechtsverletzung - Richterliches Fehlverhalten - Schwerer Nachteil
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 4 S 2235/99
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvR 285/65
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Ein besonders schwerer Nachteil für den Beschwerdeführer im Sinne einer existenziellen Betroffenheit durch den Gegenstand oder die Folgen der angegriffenen Entscheidung ist angesichts eines Streitwertes von 833, 21 DM nicht erkennbar und wird auch nicht dargelegt (vgl. dazu auch schon BVerfGE 9, 120 ; 19, 148 und 47, 102 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Anhaltspunkte für ein krasses richterliches Fehlverhalten sind nicht ersichtlich (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den …
Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Ein besonders schwerer Nachteil für den Beschwerdeführer im Sinne einer existenziellen Betroffenheit durch den Gegenstand oder die Folgen der angegriffenen Entscheidung ist angesichts eines Streitwertes von 833, 21 DM nicht erkennbar und wird auch nicht dargelegt (vgl. dazu auch schon BVerfGE 9, 120 ; 19, 148 und 47, 102 ). - BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvR 665/58
Keine einstweilige Anordnung gegen bereits vollzogene U-Haft
Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Einer näheren Prüfung der Erfolgsaussichten bedarf es danach nicht (vgl. dazu schon BVerfGE 9, 1 ). - BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 800/58
Nichtannahme begründeter Verfassungsbeschwerde mangels schweren unabwendbaren …
Auszug aus BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 794/00
Ein besonders schwerer Nachteil für den Beschwerdeführer im Sinne einer existenziellen Betroffenheit durch den Gegenstand oder die Folgen der angegriffenen Entscheidung ist angesichts eines Streitwertes von 833, 21 DM nicht erkennbar und wird auch nicht dargelegt (vgl. dazu auch schon BVerfGE 9, 120 ; 19, 148 und 47, 102 ).