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   BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01   

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https://dejure.org/2002,4540
BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01 (https://dejure.org/2002,4540)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01 (https://dejure.org/2002,4540)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 (https://dejure.org/2002,4540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - PKH-Verfahren - Schadensersatz - Ärztliche Behandlung - DDR - Verjährung - Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung einer ungeklärten Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 473
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01
    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ).

    Dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zur bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und gegebenenfalls von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01
    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 3. Mai 1994 offen gelassen, ob § 475 Nr. 2 Satz 1 ZGB auf vertragliche Schadenersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden analog anzuwenden ist, wie dies in der Rechtsliteratur der ehemaligen DDR erwogen wurde (vgl. BGHZ 126, 87 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01
    a) Aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein verankerten Rechtsstaatsprinzip folgt das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 -, NJW 2004, S. 1789 f. m.w.N., und vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 -, VIZ 2002, S. 594 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl. 2001, S. 1748 ff.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Die "hinreichende Aussicht auf Erfolg" iSd. § 114 ZPO darf nicht unter Beantwortung schwieriger, bislang nicht geklärter Rechtsfragen verneint werden (BVerfG 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - VIZ 2002, 594).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Zu beachten ist dabei, daß keine Erfolgsgewißheit verlangt und die "hinreichende Aussicht auf Erfolg" des Rechtsschutzbegehrens im Sinne des § 114 ZPO nicht unter Beantwortung schwieriger, bislang nicht geklärter Rechtsfragen verneint werden darf (vgl. Reichold in Thomas/Putzo 24. Aufl. § 114 ZPO Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann ZPO 61. Aufl. Rn. 80 ff. zu § 114 ZPO; BVerfG 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - VIZ 2002, 594).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Zu beachten ist dabei, daß keine Erfolgsgewißheit verlangt und die "hinreichende Aussicht auf Erfolg" des Rechtsschutzbegehrens im Sinne des § 114 ZPO nicht unter Beantwortung schwieriger, bislang nicht geklärter Rechtsfragen verneint werden darf (vgl. Reichold in Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 114 Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann-Hartmann ZPO 61. Aufl. § 114 Rn. 80 ff.; BVerfG 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - VIZ 2002, 594).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 1.09

    Maßstäbe für die Bewertung eines Dienstvergehens des außerdienstlichen sexuellen

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789 f. m.w.N., vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - juris Rn. 7; vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 u.a. - DVBl 2001, 1748 ff. und vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06 - NVwZ 2006, 1156 f.).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01

    Verjährung - Unterbrechung - Hemmung

    Die "hinreichende Aussicht auf Erfolg" iSd. § 114 ZPO darf nicht unter Beantwortung schwieriger, bislang nicht geklärter Rechtsfragen verneint werden (BVerfG 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 - VIZ 2002, 594).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.07.2013 - L 18 AS 1741/13

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - ungeklärte Rechtsfrage -

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 = NJW 2004, S 1789 f mwN., und vom 7. Mai 2002 - 1 BvR 1699/01 = VIZ 2002, S 594 - Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 = DVBl. 2001, S 1748 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 2 B 14/06
    Dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zur bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und gegebenenfalls von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2002, Az: 1 BvR 1699/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2007 - L 2 B 14/07
    Dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zur bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen (BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2002, Az: 1 BvR 1699/01).
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