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   BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20   

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https://dejure.org/2020,32144
BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20 (https://dejure.org/2020,32144)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.2020 - 2 BvR 554/20 (https://dejure.org/2020,32144)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 2 BvR 554/20 (https://dejure.org/2020,32144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 407 StPO, § 410 Abs 1 StPO
    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung - keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes ...

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist des § 410 StPO ; Voraussetzungen der Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren; ...

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung - keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung; keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung; keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag: Aussetzung der Vollstreckung einer Geldstrafe aufgrund einer Folgenabwägung - keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist des § 410 StPO sowie keine Beiordnung eines Anwalts für fachgerichtliches Einspruchsverfahren, da grds kein statthaftes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvQ 26/16

    Eilantrag der NPD auf Rückübertragung einer als Sicherheitsleistung abgetretenen

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 2377/16

    Ordnungsgeld gegen den Betreiber eines E-Mail-Dienstes (erfolgloser Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvQ 38/16

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5; vom 13. Juli 2016 - 2 BvQ 26/16 -, Rn. 5; vom 12. Dezember 2016 - 2 BvR 2377/16 -, Rn. 13; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvQ 38/16 -, Rn. 5; vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Im Übrigen ist der Antrag, dem Beschwerdeführer für das Verfahren nach § 32 BVerfGG Prozesskostenhilfe zu bewilligen, in entsprechender Anwendung von § 114 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; stRspr) abzulehnen, da insoweit die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvR 554/20
    Dadurch erledigt sich insoweit der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 105, 239 m.w.N.).
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