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   BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96   

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https://dejure.org/2005,88
BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96 (https://dejure.org/2005,88)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96 (https://dejure.org/2005,88)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 1 BvR 1508/96 (https://dejure.org/2005,88)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Heranziehung von Kindern zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil verletzt die durch GG Art 2 Abs 1 geschützte finanzielle Dispositionsfreiheit, wenn der Unterhaltsanspruch für einen vergangenen Zeitraum mit einer Leistungsfähigkeit der Kinder begründet wird, die ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern bei Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil; Verpflichtung zur Unterhaltsleistung an die Eltern bei gleichzeitigem Zusammentreffen von Bedürftigkeit ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • RA Kotz

    Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen - verfassungsrechtliche Grenzen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Elternunterhalt bei Pflegebedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 § 1602 Abs. 1 § 1603 Abs. 1
    Bestimmung der Leistungsfähigkeit der Kinder im Rahmen des Elternunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zwangskredit für pflegebedürftige Mutter - Bundesverfassungsgericht stoppt das Sozialamt Bochum

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Unterhalt der Kinder für pflegebedürftige Eltern eingeschränkt

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Elternunterhalt hat Grenzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Unterhalt für pflegebedürftige Mutter

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.6.2005)

    Grenzen beim Elternunterhalt // Eigene Altersvorsorge muss unangetastet bleiben

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.03.2005)

    Grenzen des Elternunterhalts // Tochter soll 63.000 Euro Altenheimkosten zahlen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Elternunterhalt - wann müssen Kinder für ihre alten Eltern zahlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 88
  • NJW 2005, 1927
  • MDR 2005, 927
  • FamRZ 2005, 1051
  • FamRZ 2005, 1149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Deren grundlegend andere Lebenssituation sei bei der Heranziehung zum Unterhalt ihrer Eltern Rechnung zu tragen (vgl. BGH, FamRZ 1992, S. 795 ).

    Die nachrangige Behandlung des Elternunterhalts entspricht, wie der Bundesgerichtshof hervorgehoben hat (vgl. BGH, FamRZ 1992, S. 795), auch der grundlegend anderen Lebenssituation, in der die Unterhaltspflicht jeweils zum Tragen kommt.

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Jedenfalls müsse er eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus nicht hinnehmen, sofern er nicht einen unangemessenen Aufwand betreibe und nicht in Luxus lebe (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 1698 ).

    Dies muss konsequenterweise bei der Bestimmung seines ihm verbleibenden angemessenen Unterhalts nach § 1603 Abs. 1 BGB Berücksichtigung finden (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 1698; FamRZ 2004, S. 1184).

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    In diesem schwächer ausgestalteten Unterhaltsrechtsverhältnis von erwachsenem Kind mit eigener Familie zu seinem betagten Elternteil brauche der Unterhaltsschuldner den Stamm seines Vermögens nicht zu verwerten, wenn dies für ihn mit einem wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Nachteil verbunden wäre (vgl. BGH, FamRZ 2004, S. 1184 ).

    Dies muss konsequenterweise bei der Bestimmung seines ihm verbleibenden angemessenen Unterhalts nach § 1603 Abs. 1 BGB Berücksichtigung finden (vgl. BGH, FamRZ 2002, S. 1698; FamRZ 2004, S. 1184).

  • LG Duisburg, 03.05.1996 - 24 (4) S 285/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bescheids eines Sozialträgers bzgl. der

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 3. Mai 1996 - 24 (4) S 285/95 -.

    Das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 3. Mai 1996 - 24 (4) S 285/95 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 74, 129 ; 80, 137 ).

    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 74, 129 ).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Er geht nach wie vor von der zwischen Eltern und Kindern bestehenden familiären Verantwortlichkeit füreinander aus, die in der nach § 1618 a BGB bestehenden wechselseitigen Pflicht zu Beistand und Rücksicht und der Pflicht zur Gewährung von Unterhalt ihren gesetzlichen Niederschlag findet (vgl. BVerfGE 57, 170 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    aa) Allerdings begründet die Verfassung in Art. 6 Abs. 2 GG ausdrücklich allein das Recht wie die Pflicht der Eltern, ihren Kindern Pflege und Erziehung zukommen zu lassen und damit ihnen auch Unterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 108, 52 ; Badura in: Maunz/Dürig, Komm. zum GG, Art. 6 Rn. 123 ).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Die Rechtsauffassung des Landgerichts, die der angegriffenen Entscheidung zu Grunde liegt, lässt sich mit keiner der anerkannten Auslegungsmethoden (vgl. dazu BVerfGE 93, 37 ) begründen.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Hierzu gehören die vom Normgeber gesetzten Rechtsnormen unter Einschluss ihrer Auslegung durch die Gerichte, soweit die Normen und ihre Interpretation mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 74, 129 ).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
    Allerdings darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Regelungen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 45, 187 ; 82, 60 ; 113, 88 ; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die objektive staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums enthält auch die Verpflichtung, Hilfebedürftigen einen Anspruch auf die Leistung zu verschaffen (so bereits BVerfG, Urteil vom 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96 - Rn. 48; vgl. Baer , NZS 2014, S. 3).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Ein Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB besteht nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte bedürftig und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist, und zwar nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur während der gleichen Zeit (Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - FamRZ 2004, 443, 444 f.; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 638 ff.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1053 m.w.N.).

    Vielmehr ist damit auch die Erwartung verbunden, das sich die Eigenvorsorge auf Zeiten in der Zukunft erstreckt, in denen kein Erwerbseinkommen mehr zu erwarten ist, und deshalb vorher entsprechende finanzielle Vorkehrungen ergriffen werden sollen, um sich einen eigenen, den bisherigen Lebensverhältnissen angemessenen Altersunterhalt zu sichern, den die gesetzliche Rente allein nicht mehr gewährleistet (BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1055 mit Anm. Klinkhammer).

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