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   BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07   

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https://dejure.org/2007,7195
BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 (https://dejure.org/2007,7195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erlass einer eA zur Gestattung von Filmaufnahmen der Mitglieder einer Strafkammer im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über ein Strafverfahren von erheblichem Informationsinteresse der Öffentlichkeit

Besprechungen u.ä.

  • heymanns.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Oldenburger Landrecht (Bernhard Töpper; DRiZ 2007, 239)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1416
  • ZUM 2007, 845
  • afp 2007, 344
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00

    Erlass einer eA zur Gestattung von Fernsehaufnahmen vor dem Beginn und nach dem

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 620/07

    Medienberichterstattung über ein Strafverfahren (Zulassung durch das

    Auszug aus BVerfG, 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07
    Ein Interesse der Richter und Schöffen, außerhalb konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung ihrer Sicherheit in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, ist angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Strafverfahren regelmäßig nicht anzuerkennen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 f., Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

    Ihr stehen für den Fall eines Erlasses der Eilanordnung und einer Nichtstattgabe der Verfassungsbeschwerde denkbare Nachteile für die Belange des Persönlichkeitsschutzes der Mitglieder des Spruchkörpers gegenüber, die im Rahmen einer Folgenabwägung jedoch geringeres Gewicht haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007, - 1 BvQ 620/07 -, DVBl. 2007, S. 496 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Aber auch den als Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten oder Justizbediensteten am Verfahren Mitwirkenden steht ein Anspruch auf Schutz zu, der das Veröffentlichungsinteresse überwiegen kann, etwa wenn Veröffentlichungen von Abbildungen eine erhebliche Belästigung oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter bewirken können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 -, NJW 2000, S. 2890 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 -, NJW-RR 2007, S. 1416).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Es hat hierbei ausgesprochen, dass Richter, Verteidiger und Staatsanwälte kraft des ihnen übertragenen Amtes bzw. ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege anlässlich ihrer Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Blickfeld der Öffentlichkeit stehen und ein berechtigtes Interesse dieser Personen, nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen zu werden, angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren regelmäßig nicht anzunehmen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00 - DVBl 2000, 1778 und vom 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 620/07 - BVerfGE 119, 309 ; Kammerbeschluss vom 30. März 2012 - 1 BvR 711/12 - NJW 2012, 2178 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Ein Interesse der Richter und Schöffen, in ihrer Person nur durch die in der Sitzung Anwesenden wahrgenommen und nicht gefilmt zu werden, ist im Hinblick auf Filmaufnahmen im Gerichtssaal angesichts der Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren daher regelmäßig nicht anzunehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.07.2000 - 1 BvQ 17/00 - NJW 2000, 2890 ; Kammerbeschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 620/07 - NJW-RR 2007, 986 ; Kammerbeschl. v. 07.06.2007 - 1 BvR 1438/07 - NJW-RR 2007, 1416 ; Kammerbeschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 3129/07 - juris Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    Die Fertigung und Veröffentlichung ihrer Aufnahmen kann nur dann eingeschränkt werden, wenn die Veröffentlichung eine Gefährdung der Sicherheit der Betroffenen durch Übergriffe Dritter bewirkt (BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 21. Juli 2000 - 1 BvQ 17/00, NJW 2000, 2890, 2891 und Beschl. [Kammer] v. 7. Juni 2007 - 1 BvR 1438/07, NJW-RR 2007, 1416).
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