Rechtsprechung
BVerfG, 07.06.2021 - 1 BvR 507/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahme einer nicht innerhalb der einmonatigen Frist erhobenen Verfassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 S. 1 BVerfGG
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde - und die zwischenzeitlich erhobene Landesverfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Speyer, 27.10.2020 - 31 C 236/19
- AG Speyer, 07.12.2020 - 31 C 236/19
- BVerfG, 07.06.2021 - 1 BvR 507/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.03.2018 - 1 BvR 2865/17
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist
Auszug aus BVerfG, 07.06.2021 - 1 BvR 507/21
Auch wenn dann noch Zweifel bestehen sollten, wie sich dies auf die Frist zur Einlegung der Bundesverfassungsbeschwerde auswirkt, erschiene es nicht unzumutbar, dazu fachlichen Rat einzuholen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2018 - 1 BvR 2865/17 -, Rn. 2).
- BVerfG, 11.08.2022 - 1 BvR 1462/21
Verfristete Verfassungsbeschwerde nach zuvor erhobener …
Auch wenn dann zur Frist noch Zweifel bestehen sollten, wäre es nicht unzumutbar, dazu fachlichen Rat einzuholen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2021 - 1 BvR 507/21 -, Rn. 2).