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   BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 276/71   

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https://dejure.org/1971,455
BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 276/71 (https://dejure.org/1971,455)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1971 - 1 BvR 276/71 (https://dejure.org/1971,455)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1971 - 1 BvR 276/71 (https://dejure.org/1971,455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 270
  • NJW 1971, 2169
  • MDR 1972, 24
  • GRUR 1972, 487
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 276/71
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 7. Juli 1971 - 1 BvR 765/66 - dargelegt, daß das Urheberrecht hinsichtlich seiner vermögenswerten Elemente Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    c) Von maßgeblichem Gewicht ist ferner, daß die Urheber - worauf die Bundesländer in ihren Stellungnahmen hingewiesen haben - zumindest einen Teil der in Gefängnissen erfolgenden Werknutzung bereits vergütet erhalten (vgl. BVerfGE 31, 270 [274]).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Insoweit gilt europarechtlich ähnliches wie innerstaatlich: Es handelt sich um die partielle Neuordnung eines Rechtsgebiets, die nicht in einen vorhandenen genehmigungsrechtlichen Besitzstand eingreift und nur für die Zukunft den bisher gewährleisteten Eigentumsinhalt ändert (BVerfGE 31, 270, 275 ; 83, 201 ; stRspr).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Ist somit die Einführung des Versorgungsausgleichs zumindest in der Form des Rentensplittings durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckt, kann die Regelung keine Enteignung darstellen, so daß es einer Prüfung des Art. 14 Abs. 3 GG nicht bedarf (BVerfGE 31, 270, 274 f).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 775/86

    Verevielfältigungs- und Verbreitungsrecht von Tonträgern und Eigentumsgarantie

    Für das Urheberrecht ist das vom Bundesverfassungsgericht entschieden (vgl. BVerfGE 31, 229; 31, 248; 31, 255; 31, 270 sowie BVerfGE 77, 263 ).
  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur verfassungsrechtlichen Einordnung des Urheberrechts im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundlegend in seinen Entscheidungen vom 7. Juli 1971 Stellung genommen (BVerfGE 31, 229; 31, 248; 31, 255 und 31, 270).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 24/83

    Schulfunksendung; Vervielfältigung von Werken innerhalb einer Schulfunksendung

    Von diesem Zweck der Regelung her handelt es sich bei § 47 UrhG um eine technische Vorschrift (vgl. BVerfGE 31, 270, 273 = GRUR 1972, 487 - Schulfunksendungen).

    Eine zentral organisierte Beschaffung von Arbeitsbändern der Rundfunkanstalten, die eine technisch hochwertige Vervielfältigung ermöglicht und die Schulen - auch solche außerhalb des reinen Sendegebiets - in die Lage versetzt, auf die Vervielfältigungsstücke der Schulfunksendung wie auf ein Archiv zurückzugreifen, läßt sich mit den wohlverstandenen Interessen des Urhebers nicht mehr vereinbaren und wird auch vom eng begrenzten Zweck der Regelung, von dem der Gesetzgeber und auch das Bundesverfassungsgericht bei seiner die Verfassungsmäßigkeit des § 47 UrhG bejahenden Entscheidung (Beschl. v. 07.07.1971 - 1 BvR 276/71, BVerfGE 31, 270 ff. = GRUR 1972, 487 f. - Schulfunksendungen) ausgegangen sind, nicht mehr gedeckt.

  • OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98

    Keine Urheberrechtsverletzungen durch Vorlage von unveröffentlichter

    Außerdem hat der Gesetzgeber darauf zu achten, die widerstreitenden Belange unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gleichheitsgebots in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass der Urheber nur in den Grenzen des Zumutbaren die zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens gezogenen Schranken hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 31, 229, 240 f. "Kirchen- und Schulgebrauch"; 31, 270, 272 f. "Schulfunksendungen", 49, 382, 394 Kirchenmusik"; BVerfG GRUR 1989, 193, 196 "Vollzugsanstalten").
  • OLG München, 09.12.1982 - 6 U 2386/82

    Verletzung von Urheberrechten wegen unbefugter Vervielfältigung von

    Dieser kann im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7.7.1971 (GRUR 1972, 487 f. - Schulfunksendungen), in dem § 47 UrhG als verfassungsmäßig erklärt wurde, dahingehend zusammengefaßt werden, daß der Lehrer in die Lage versetzt werden soll, die Schulfunksendung zum richtigen Zeitpunkt in den Unterricht einzufügen.
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