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   BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83   

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https://dejure.org/1983,741
BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83 (https://dejure.org/1983,741)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1983 - 2 BvR 999/83 (https://dejure.org/1983,741)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1983 - 2 BvR 999/83 (https://dejure.org/1983,741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylbewerber - Räumliche Aufenthaltsbeschränkung - Verfassungsmäßigkeit

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 603
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
    Verfassungsrechtlicher Maßstab hierfür ist allein das - auch für Fremde geltende (vgl. BVerfGE 35, 382 [399]) - Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ).

    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; st. Rspr.; zum Aufenthalt von Ausländern vgl. insbesondere BVerfGE 35, 382 [399 f.]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
    Bei sachgerechter Auslegung und Anwendung dieser vom Gesetz selbst bereitgestellten Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen kommt eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG weder durch die Einrichtung eines präventiven ausländerbehördlichen Prüfungsverfahrens noch durch dessen inhaltliche Ausgestaltung in Betracht (vgl. BVerfGE 20, 150 [154 f., 159]).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
    Die - rechtzeitig (§ 93 Abs. 3 BVerfGG ) erhobene - Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die gesetzliche Bestimmung des § 20 Abs. 1 AsylVfG ist daher zulässig (vgl. BVerfGE 55, 349 [362]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
    Der daraus folgende Schutz ist jedoch nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet; zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört jede Rechtsnorm, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 6, 32 [37 f.]; st. Rspr.; zum Aufenthalt von Ausländern vgl. insbesondere BVerfGE 35, 382 [399 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83
    Insoweit kommt es allein darauf an, daß der Beschwerdeführer bis zu einem bestandskräftigen Abschluß seines Asylverfahrens nicht befürchten muß, gegen seinen Willen außer Landes - etwa gar in das Land der behaupteten Verfolgung - gebracht zu werden (vgl. BVerfGE 56, 216 [243 f.]).
  • VGH Bayern, 09.06.2006 - 24 CS 06.1521

    Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen für Hooligan bestätigt

    In seiner Entscheidung vom 7. Juli 1983 (NVwZ 1983, 603) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG als Prüfungsmaßstab wegen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber ausscheidet.
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983 NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Mit der Gestattung nach § 20 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ist dem aus Art. 16 Abs. 2 S 2 GG folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603, 604).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Dieses asylantragsabhängige gesetzliche vorläufige Bleiberecht schützt den Ausländer in der Regel nicht nur vor einer Abschiebung vor bestands- oder rechtskräftiger Ablehnung seines Asylantrages; es wird durch § 20 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auch dahingehend konkretisiert und individualisiert, daß der Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes mit den weiteren Maßgaben in § 20 Abs. 1 Satz 2 und 3 AsylVfG auf den Bezirk der Ausländerbehörde räumlich beschränkt ist, wobei ein Verlassen des Bereichs gemäß § 25 AsylVfG nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß vom 7. Juli 1983 - 2 BvR 999/83 - NVwZ 1983, 603).
  • VGH Bayern, 18.02.1999 - 24 CS 98.3198

    Aufenthaltsverbote gegen Dealer

    In seiner Entscheidung vom 7.7.1983 (NVwZ 1983, 603) hat das BVerfG entschieden, dass Art. 2 II 2 GG als Prüfungsmaßstab wegen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber ausscheidet.
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Das vorlegende Gericht hat sich überdies nicht in der gebotenen Weise mit dem in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Vorprüfungsausschuß - vom 7. Juli 1983 (NVwZ 1983, 603 [604]) enthaltenen Hinweis auseinandergesetzt, daß die in § 20 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG von Gesetzes wegen angeordnete Aufenthaltsbeschränkung gerade auch im Blick auf die grundrechtsbezogene Bedeutung des Asylverfahrens zur Feststellung der Asylberechtigung erforderlich erscheine.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983, NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Mit der Gestattung nach § 20 AsylVfG ist dem aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603, 604).

  • AG Kirchhain, 28.02.1992 - 6 Js 6719/92

    Zuwiderhandlung gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung eines unbegleiteten

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  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 12 TG 689/90

    Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsorts - Teilnahme eines

    Für die Auslegung ist ferner zu bedenken, daß das Bundesverfassungsgericht die räumliche Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber nach § 20 Abs. 1 AsylVfG vor allem mit der Erwägung als verfassungsgemäß angesehen hat, daß Härten bei sachgerechter Anwendung des § 25 Abs. 1 AsylVfG ausgeglichen werden können (BVerfG -- Vorprüfungsausschuß --, 07.07.1983 -- 2 BvR 999/83 --, NVwZ 1983, 603).

    Indessen unterliegt der ihr insoweit eröffnete Spielraum in Anbetracht der Koppelung von unbestimmten Rechtsbegriffen auf der Tatbestandsseite, deren Ausfüllung bereits eine Interessenabwägung erfordert, mit Ermessen auf der Rechtsfolgeseite (vgl. dazu Marx/Strate/Pfaff, AsylVfG, 2. Aufl. 1987, § 25, Rdnr. 9) Einschränkungen, die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, aus dem im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Willkürverbot (vgl. Kanein/Renner, a.a.O., § 25 AsylVfG, Rdnr. 2; OVG Hamburg, 03.02.1984 -- Bs V 41/84 --, InfAuslR 1984, 199) und aus der Pflicht zur Beachtung der dem Asylbewerber zustehenden grundrechtlichen Freiheiten ergeben (BVerwG, 30.04.1984 -- 1 C 41.82 --, a.a.O.; vgl. ferner BVerfG -- Vorprüfungsausschuß --, 07.07.1983 -- 2 BvR 999/83 --, NVwZ 1983, 603).

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Mit der Gestattung nach § 20 AsylVfG ist dem aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603, 604).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983, NVwZ 1983, 603 [BVerfG 07.07.1983 - 2 BvR 999/83]) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983, NJW 1984, 558 [BVerfG 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83]) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Mit der Gestattung nach § 20 AsylVfG ist dem aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603, 604 [BVerfG 07.07.1983 - 2 BvR 999/83]).

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84

    Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten

  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 4/89

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 53.87

    Asylverfahren - Bleiberecht - Asylrechtliche Aufenthaltsgestattung -

  • VG Freiburg, 19.06.1996 - A 2 K 10233/96

    Rechtmäßigkeit einer Zuweisung in die Staatliche Sammelunterkunft für

  • VG Meiningen, 11.03.1999 - 1 K 20214/97

    Verteilung von Ausländern; Unterbringung von Asylbewerbern;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Rechtswidrigkeit einer

  • OVG Saarland, 02.08.1989 - 3 W 61/89

    Regelmäßiger Grenzübertritt eines Asylbewerbers zum Zwecke des Schulbesuchs;

  • VG Göttingen, 29.04.1994 - 3 B 3220/94

    Rechtmäßigkeit einer Rückkehraufforderung; Notwendigkeit einer sofort

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