Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 291 Abs 1 InsO (A-Limine-Abweisung
- Wolters Kluwer
Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Frage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 100 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Richtervorlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 25.09.2003 - 1507 IN 39/02
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvL 8/03
- AG München, 09.06.2004 - 1507 IN 39/02
- BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvL 8/03
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04
Im Übrigen wird auf die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 (1 BvL 11/02 u.a.) und vom 14. Januar 2004 (1 BvL 8/03) verwiesen. - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04
Die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist nicht hinreichend dargelegt (vgl. BVerfGE 97, 49 ). - BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung nach …
Auszug aus BVerfG, 07.07.2004 - 1 BvL 3/04
Im Übrigen wird auf die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2003 (1 BvL 11/02 u.a.) und vom 14. Januar 2004 (1 BvL 8/03) verwiesen.
- BVerfG, 22.12.2005 - 1 BvL 9/05
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der InsO über die Restschuldbefreiung
b) Daneben lehnt der Amtsrichter alle noch nicht ausgeschiedenen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts als befangen ab, die an dem Beschluss des Ersten Senats vom 7. Juli 2004 (1 BvL 3/04) über die Unzulässigkeit der vorausgegangenen Vorlage desselben Gerichts zur Restschuldbefreiung mitgewirkt haben.