Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- DFR
Entgangene Einnahmen
- openjur.de
§§ 52 Abs. 47, 34 Abs. 1, 24 Nr. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, § 24 Nr 1 Buchst a EStG, § 34 Abs 1 EStG vom 24.03.1999, § 39b Abs 3 S 9 EStG vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 2 EStG vom 24.03.1999
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 34 Abs 1 iVm § ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende ...
- rewis.io
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 34 Abs 1 iVm § ...
- ra.de
- rewis.io
Rückwirkend angeordnete Ersetzung des halben Steuersatzes des § 34 Abs. 1 EStG a.F. für Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen durch die sog Fünftelregelung mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes unvereinbar - § 34 Abs 1 iVm § ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende ...
- rechtsportal.de
EStG § 3 Nr. 9 ; EStG § 34 ; EStG § 52 Abs. 47
Verfassungsmäßigkeit einer Stichtagsregelung hinsichtlich einer unterschiedlichen Besteuerung von (Entlassungs-)Entschädigungen bei der Einkommensteuer; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht III: Kürzung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung von Abfindungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückwirkende Änderung eines Steuergesetzes im Jahresablauf
- lto.de (Kurzinformation)
Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Entlastung von Entschädigungen für entgangene Einnahmen verfassungswidrig?
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kürzung der Entlastung von Entschädigungen verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Einführung der Fünftel-Regelung für Entschädigungen teilweise verfassungswidrig
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.8.2010)
Höhere Besteuerung von Abfindungen teilweise verfassungswidrig // Kläger bekommen bis zu 32.000 Euro Steuer zurück
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Einkommensteuer, ermäßigter Steuersatz, Entschädigung, Abfindung, Fünftelregelung, Gesetz, Änderung, Rückwirkung, Stichtag, Normenkontrolle, Rechtsstaatsprinzip, Verfassung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.07.2001 - 12 K 196/00
- FG München, 23.10.2001 - 12 K 3588/00
- FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - I 203/01
- BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01
- BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
- BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06
- BFH, 10.11.2010 - IX R 79/03
- BFH, 19.11.2010 - IX R 81/01
- BFH, 25.11.2010 - IX R 74/02
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 31
- NJW 2010, 3638
- DVBl 2010, 1251
- BB 2010, 2141
- DÖV 2010, 902
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (192)
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Darüber hinaus können sich ab der Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Rechtslage berufen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).Für Beschlüsse der nicht öffentlich tagenden Ministerpräsidentenkonferenz genügen die Veröffentlichung des konkreten Textes und seine tatsächliche Verfügbarkeit (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Bei Entscheidungen von einigem wirtschaftlichem Gewicht - wie Investitionen in eine neue Spielhalle - ist es zudem regelmäßig zumutbar, professionelle Beratung über das rechtliche und regulatorische Umfeld in Anspruch zu nehmen (vgl. zu steuerlichen Folgen BVerfGE 127, 31 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
In den vorliegenden Fällen erwächst Vertrauen zwar nicht in erster Linie durch in besonderer Weise schützenswerte Dispositionen der Beitragsschuldner, sondern im Wesentlichen aus der Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts (vgl. BVerfGE 135, 1 ; 127, 31 ).
Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
(1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch im Folgejahr unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (BVerfGE 127, 31 ).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
Im Übrigen geht das BVerfG selbst bei einer echten Rückwirkung davon aus, dass schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung nicht erst mit der Verkündung der Änderung im Bundesgesetzblatt, sondern grundsätzlich schon durch den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BVerfGE 127, 31 RdNr 58 f; BVerfGE 132, 302 RdNr 57) beseitigt wird. - BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt einer zugeflossenen Gewinnausschüttung unterscheide sich in seinen relevanten Merkmalen nicht von dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall einer zugeflossenen Arbeitnehmerabfindung (BVerfGE 127, 31).
Die Steuerpflichtigen dürften bei ihren Entscheidungen über Sparen, Konsum oder Investition der erzielten Einnahmen darauf vertrauen, dass der Steuergesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund von hinreichendem Gewicht die Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu ihren Lasten verändere und dadurch den Nettoertrag der Einkünfte erheblich mindere (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Das Bundesverfassungsgericht habe dies mit seiner neueren Rechtsprechung (Hinweis auf BVerfGE 127, 31) bestätigt.
Insofern unterscheide sich der vorgelegte Fall von dem Ausgangsfall zu BVerfGE 127, 31.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen unter anderem insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße, als die Entschädigung vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt worden sei (Hinweis auf BVerfGE 127, 31 ).
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
bb) Berechtigtes Vertrauen für den die Ausschüttung entgegennehmenden Minderheitsgesellschafter besteht danach vorrangig im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft, insbesondere im Folgejahr, unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
Es kann daher hier offen bleiben, ob die Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ stets der maßgebliche Zeitpunkt ist, ab dem sich die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtslage berufen können (s.o. aa, vgl. auch BVerfGE 127, 31 ).
Da es insoweit schon an einem schutzwürdigen Vertrauen auf das Nichtbestehen einer solchen Hinzurechnungsvorschrift fehlt, kommt eine Abwägung, ob das Interesse der Allgemeinheit an dem rückwirkenden Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG bis zum 11. Dezember 2001 dem Vertrauen Einzelner auf die Fortgeltung der Rechtslage über diesen Zeitpunkt hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 127, 31 und oben I 3 c) vorgeht, nicht in Betracht.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG (BVerfGE 127, 31 ) die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Betroffenen in die Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts unabhängig von der Schutzwürdigkeit ihrer Dispositionen zum Zeitpunkt der zugrunde liegenden Vereinbarungen für den Fall bejaht, dass der Mittelzufluss vor Verkündung der Neuregelung erfolgt ist.
Die Vorhersehbarkeit einer möglichen zukünftigen Gesetzesänderung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entschädigungsvereinbarung und zum Zeitpunkt der Erfüllung des materiellen steuerbegründenden Tatbestands durch den Zufluss des Abfindungsbetrags stehe der Anerkennung grundrechtlich geschützten Vertrauens in geltendes Recht zum Zeitpunkt der Erfüllung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst wenn der Geldzufluss erst nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss über die beabsichtigte Steuererhöhung erfolgt sei und die Betroffenen sich deshalb grundsätzlich schon auf die Neuregelung hätten einstellen können, bleibe in diesen Fällen des Mittelzuflusses vor Verkündung der Neuregelung das berechtigte Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Gewährleistungsfunktion des Rechts, das nur durch überwiegende Gemeinwohlinteressen an einer rückwirkenden Neuregelung überwunden werden könne (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Er verliert seine Rechte zwar nicht ohne seinen Willen, gibt sie aber doch unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck auf (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
In dieser besonderen Situation verdient das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des verfügbaren Werts einer solchen Vereinbarung in weitergehendem Umfang Schutz, selbst wenn sie erst nach der Zustimmung des Bundestages zu einem Steuererhöhungsgesetz geschlossen wurde, sofern die Abfindung noch vor der Verkündung des Gesetzes ausgezahlt wurde (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst bei Abwicklung dieses Beschlusses vor der Verkündung des Gesetzes am 24. Dezember 2001 ändert der dadurch erreichte "gesteigerte Grad an Abgeschlossenheit" (vgl. BVerfGE 127, 31 ) nichts am Fehlen schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der noch geltenden Steuerrechtslage für die Vorabausschüttung.
Erst der in Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses erfolgte Zufluss der Ausschüttung beim Empfänger verschafft dem Sachverhalt einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit, der Schutz gegen eine rückwirkende Änderung der Rechtslage bietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).Da eine unechte Rückwirkung grundsätzlich zulässig ist und nur bei Vorliegen besonderer Vertrauenstatbestände zur Verfassungswidrigkeit führt, bedurfte es hier schon vom Ausgangspunkt her des Nachweises eines spezifischen Vertrauens (so zum Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Ausstellung eines Flüchtlingsausweises BVerfGE 59, 128 ; in die bisher erlaubte Widerrufbarkeit freiwillig gewährter Vorsorgeleistungen BVerfGE 74, 129 ; in die Fortdauer der Besteuerungsregelungen von Abfindungsvereinbarungen BVerfGE 127, 31 ).
- BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 BvL 1/03 u.a. - BVerfGE 127, 31 m.w.N.). - StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss, muss der von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass seine auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (…vgl. BVerfGE 127, 1 - Juris Rn. 56; BVerfGE 127, 31 - Juris Rn. 67).Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (…vgl. BVerfGE 127, 1 - Juris Rn. 57; BVerfGE 127, 31 - Juris Rn. 68).
Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens sowie dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 31 - Juris Rn. 69).
Die Schwierigkeiten, Informationen über bereits im Parlament in Gang gesetzte Gesetzgebungsverfahren zu erlangen, übersteigen die für den durchschnittlichen Bürger bestehenden Möglichkeiten verlässlicher Orientierung über das geltende Recht nicht in erheblichem Ausmaß (vgl. BVerfGE 127, 31 - Juris Rn. 74).
So hat auch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig die Einbringung eines Gesetzentwurfs in das Parlament für einen für die Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Fortbestand der Rechtslage entscheidenden Zeitpunkt gehalten und zur Begründung darauf abgestellt, dass es dem durchschnittlichen Bürger keine erheblichen Probleme bereite, Informationen über ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zu erlangen (vgl. BVerfGE 127, 31 - Juris Rn. 74).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
Die Einbringung eines Gesetzentwurfs durch ein initiativberechtigtes Organ kann das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören, so dass eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; 145, 20 ; 148, 217 ).Das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage bleibt aber gleichwohl schutzwürdig, wenn etwa Betroffene schon vor der Einbringung des neuen Gesetzes verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ) oder Leistungen vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt wurden, selbst wenn die Vereinbarung erst nach der eigentlich vertrauenszerstörenden Einbringung des Gesetzes erfolgt sein sollte (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12
Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters
- BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …
- BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit - …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- FG Münster, 18.12.2019 - 1 K 2665/17
Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gem. § 34 EStG …
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im …
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 18.04.2012 - II R 36/10
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08
Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …
- BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08
Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt - …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener …
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe; …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
- BFH, 25.09.2012 - I B 189/11
Verfassungsmäßigkeit einer Übergangsregelung (kein Verstoß gegen …
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten nach § 64 …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- FG Niedersachsen, 10.03.2011 - 6 K 338/07
Qualifizierung vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als …
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
EU-Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 7 Satz 3 und 4 KStG 2002
- BFH, 09.05.2012 - X R 30/06
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
- FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12
Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- BFH, 17.04.2013 - X R 18/11
Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 12 A 815/14
Anwendung der Geschwisterermäßigung bzgl. Heranziehung und Erhebung der …
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13
Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Heilung der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13
Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
(Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05
Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11
Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig
- BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09
Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der …
- BFH, 19.10.2010 - I R 82/09
Veräußerung" im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift - Auslegung eines in …
- BFH, 26.01.2011 - IX R 81/06
Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1990
- OVG Hamburg, 07.02.2018 - 4 Bf 217/17
(Hamburgische Regelungen über Modalitäten der konkreten Aufstellung von …
- FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 317/09
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall
- FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08
Finanzierungskosten für private Rentenversicherungen keine Werbungskosten
- VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15
Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen …
- BFH, 01.08.2012 - IX R 16/12
Außerkraftsetzung des § 3 Nr. 9 EStG a. F. ist verfassungsrechtlich nicht zu …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 48/07
Zur Frage der Rückwirkung von § 11 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 52 Abs. 30 Satz 1 …
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG im Jahr 2007
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 34.09
Finanzdienstleistung; Anlagevermittlung; Eigenhandel; Abschlussvermittlung; …
- FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3981/16
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 ist keine unzulässige Rückwirkung
- BVerwG, 23.02.2022 - 3 B 11.21
Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG
- OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Schließung einer Spielhalle - Übegangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlSpielWStVtr
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09
Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2006 sowie gesonderter und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14
Schutzwürdigkeit einer bereits gebauten aber noch nicht konzessionierten …
- FG Düsseldorf, 22.07.2011 - 1 K 4383/09
Zur erweiterten Verlustverrechnung i.R.d. § 15a Abs. 1 S. 2 EStG
- LSG Bayern, 18.12.2012 - L 1 LW 31/11
Frau heiratet Bauer - und wird beitragspflichtig
- FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividendenbegriff; Einlagenrückgewähr; Gewinnausschüttung; Missbrauch von …
- OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
(Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
- BFH, 27.10.2011 - III R 6/09
Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Energieunternehmens bezüglich …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09
Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen …
- BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09
Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei …
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12
Kein Sonderausgabenabzug für schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - …
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 21 N 14.2
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
(Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Bewertung - Echte Rückwirkung bei der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der …
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot - …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 11 K 1669/13
Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags § 52 Abs. 25 Satz 5 …
- VG Düsseldorf, 15.12.2014 - 3 L 1231/14
Betriebsuntersagung; Ministerpräsidentenkonferenz; Glücksspielstaatsvertrag; …
- VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine bestehende Spielhalle, deren …
- OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10
Erhebung von Erschwernisbeiträgen durch einen Wasserverband; Beitragsbemessung
- FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04
Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- BFH, 14.09.2016 - V B 30/16
Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche …
- VG Düsseldorf, 20.02.2015 - 3 K 9095/13
Benötigung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- BFH, 02.11.2010 - I B 71/10
Auslegung von Ergebnisabführungsverträgen - Vertrauensschutz bei Gesetzesänderung …
- VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Verfassungsrechtliche Bedenken an der Übergangsregelung für Mehrfachspielhallen …
- VGH Bayern, 27.02.2013 - 21 N 10.2960
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11
Rauchverbot in Spielhallen
- BFH, 15.09.2009 - X R 30/06
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
- FG Thüringen, 07.12.2011 - 1 K 578/10
Keine Zusammenballung bei gleichmäßiger Verteilung einer Abfindung auf zwei …
- FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
Abschaffung des Mitunternehmererlasses in 1999 und 2000: kein Verstoß gegen Art. …
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 21 N 14.1
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- FG Niedersachsen, 06.03.2012 - 13 K 251/10
Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des …
- OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13
Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des …
- BFH, 27.10.2010 - VII B 7/10
Keine Beanstandung der Verdoppelung der Prüfungsgebühr für die …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- VGH Bayern, 27.02.2013 - 21 N 10.2966
Die Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Ausschluss der Einbürgerung eines Ausländers; Straffälligkeit; …
- BFH, 23.03.2012 - IX B 7/12
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 23.02.2011 - X R 43/07
- BFH, 19.10.2010 - I B 3/10
Begriff "Veräußerung" i. S. des § 34 Abs. 4 Satz 7 KStG 1999 n. F.
- OVG Hamburg, 16.11.2015 - 4 Bs 207/15
Fahrerlaubnisrecht; Fahreignungsregister; Umrechnung des Punktestandes nach § 65 …
- OVG Saarland, 14.03.2014 - 1 B 102/14
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen: Verbot von …
- OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 470/13
Glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen; Zulässigkeit des …
- FG Niedersachsen, 12.09.2012 - 4 K 316/10
Berücksichtigung einer "Vorabverwaltungsgebühr" als Werbungskosten bei den …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - 5 K 2038/08
Kürzung des Schuldzinsenabzugs bei Umlaufvermögen
- FG München, 03.06.2014 - 13 K 1443/11
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- FG Nürnberg, 05.11.2019 - 1 K 1550/17
Korrekturmöglichkeit und Anleger-Aktiengewinn
- VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 B 10860/19
Anordnungsanspruch; Anwendungsvorrang; Ausnahme; Dienstleistungsfreiheit; …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2016 - 4 S 1027/15
Anwendungsbereich des § 13 Abs. 7 HBegleitG BW
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17
Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S. …
- VG Augsburg, 16.10.2017 - Au 7 K 16.1459
Warn- und Erziehungsfunktion des Stufensystems bei Entzug der Fahrerlaubnis
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- BFH, 19.11.2010 - IX R 78/03
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13
Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- BFH, 25.01.2011 - IX R 54/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 74/02
- OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister
- BFH, 19.11.2010 - IX R 81/01
- BFH, 23.02.2011 - X R 5/06
- VG Leipzig, 07.09.2017 - 5 L 547/17
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13
Erschwernisbeitrag für versiegelte Flächen
- FG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 K 554/12
Ermessensreduzierung auf Null aufgrund Vertrauensschutzes in den Inhalt einer …
- VG Gelsenkirchen, 04.01.2013 - 19 L 1452/12
Veröffentlichung; Höchstgehaltsüberschreitung; Futtermittel
- FG Köln, 16.06.2011 - 10 Ko 933/11
Entstehen einer Erledigungsgebühr
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08
Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage
- VG Oldenburg, 08.12.2014 - 12 B 2986/14
Hochschulrecht: Änderung der Ausstattungszusage an einen Hochschullehrer
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17
Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle
- LSG Baden-Württemberg, 17.10.2017 - L 9 R 5278/15
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- BFH, 02.02.2011 - I R 105/03
- VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 LW 5/13
- VG Leipzig, 17.10.2017 - 5 L 548/17
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2011 - 13 K 3555/09
Ablehnung eines schlichten Änderungsantrags - Erledigung des Einspruchs durch …