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   BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15   

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BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15 (https://dejure.org/2015,18227)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15 (https://dejure.org/2015,18227)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 2 BvR 1180/15 (https://dejure.org/2015,18227)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 29 Abs. 5 ThürMRVG; § 312 Satz 2 FamFG; § 323 FamFG; § 329 FamFG; § 109 StVollzG; § 138 Abs. 3 StVollzG
    Medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit; gerichtliche Zustimmung; Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Dauer; Verhältnismäßigkeit; Bestimmtheit des Zustimmungsbeschlusses; Art und Weise der Behandlung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Die Anordnung einer medizinische Zwangsbehandlung nach dem ThürMRVG kann vor dem Hintergrund von Art. 2 Abs. 2 GG nicht für die Dauer von zwei Jahren erfolgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 312 S 2 FamFG, § 323 Abs 1 Nr 1 FamFG, § 329 Abs 1 S 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Verlängerung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika für eine Dauer von zwei Jahren ist unverhältnismäßig und entbehrt gesetzlicher Grundlage (§ 29 Abs 5 S 6 MVollzG TH iVm § 312 S 2, § 329 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 FamFG) - schwerwiegender Eingriff in ...

  • Wolters Kluwer

    Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsbehandlung, Maßregelvollzug, ärztliche Zwangsmaßnahme

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verlängerung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika für eine Dauer von zwei Jahren ist unverhältnismäßig und entbehrt gesetzlicher Grundlage (§ 29 Abs 5 S 6 MVollzG TH iVm § 312 S 2, § 329 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 FamFG) - schwerwiegender Eingriff in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsbehandlung mit Neuroleptika im Maßregelvollzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im August 2015

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    a) Bei der medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 128, 282 ).

    Insbesondere lässt sich dem Beschluss nicht explizit entnehmen, ob der Beschwerdeführer gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürMRVG krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahmen zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 Ws 40/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Zustimmung zur

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Gemäß § 29 Abs. 5 Satz 6 ThürMRVG in Verbindung mit § 312 Satz 2, § 329 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FamFG darf die Zustimmung zu der Verlängerung einer Zwangsbehandlung jeweils nur für die Dauer von sechs Wochen erteilt werden (vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 Ws 40/15 -, Rz. 18, juris).

    Gegen diese Maßnahmen kann der Beschwerdeführer einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 109 ff. StVollzG stellen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 Ws 40/15 -, Rz. 6, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 Ws 72/15 -, Rz. 3, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 1899/14 -, Rz. 2 m.w.N., juris).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen; die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; BVerfGK 12, 189 ).
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Außerdem ist der Tenor des Beschlusses zu unbestimmt, da sich hieraus nichts zu der Art und Weise der Zwangsbehandlung ergibt (vgl. § 29 Abs. 5 Satz 6 ThürMRVG i.V.m. § 312 Satz 2, § 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG; siehe hierzu BTDrucks 17/11513, S. 8 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - XII ZB 236/05 -, Rz. 27, juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Er ist von der gesetzlichen Regelung nicht unmittelbar betroffen, da es weiterer Vollzugsakte bedarf, um seine Rechtsstellung zu verändern (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 125, 39 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Insbesondere lässt sich dem Beschluss nicht explizit entnehmen, ob der Beschwerdeführer gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürMRVG krankheitsbedingt nicht in der Lage war, die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahmen zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. hierzu BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Er ist von der gesetzlichen Regelung nicht unmittelbar betroffen, da es weiterer Vollzugsakte bedarf, um seine Rechtsstellung zu verändern (vgl. BVerfGE 110, 370 ; 125, 39 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 1899/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Gegen diese Maßnahmen kann der Beschwerdeführer einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 109 ff. StVollzG stellen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 Ws 40/15 -, Rz. 6, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 Ws 72/15 -, Rz. 3, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 1899/14 -, Rz. 2 m.w.N., juris).
  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 72/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Beschwerde der Vollzugseinrichtung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Gegen diese Maßnahmen kann der Beschwerdeführer einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 138 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 109 ff. StVollzG stellen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 Ws 40/15 -, Rz. 6, juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 Ws 72/15 -, Rz. 3, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 1899/14 -, Rz. 2 m.w.N., juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2015 - 2 BvR 1180/15
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen; die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; BVerfGK 12, 189 ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Unverfallbarkeit der auf der allgemeinen Lohnentwicklung beruhenden

    Im Übrigen hätte eine nach früherem Recht ergangene Ausgleichsentscheidung angesichts der nicht unerheblichen Wertänderung der betrieblichen Versorgung des Ehemanns unter den obwaltenden Umständen wohl einer Abänderung nach § 51 Abs. 1 VersAusglG mit der Folge einer "Totalrevision" nach neuem Recht unterlegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 24. Juni 2015 - XII ZB 495/12 - FamRZ 2015, 1588 Rn. 22 ff.).
  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 23. März 2011 (- 2 BvR 882/09 -, juris Rdnr. 37 ff. [BVerfGE 128, 282 ff.]) sowie in nachfolgenden Entscheidungen (Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 633/11 -, juris Rdnr. 35 ff. [BVerfGE 129, 269 ff.], und 20. Februar 2013 - 2 BvR 228/12 -, juris Rdnr. 49 ff. [BVerfGE 133, 112 ff.], stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris Rdnr. 22 ff., Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2015 - 2 BvR 1180/15 -, juris Rdnr. 2 ff.) jeweils zu rechtlichen Bestimmungen anderer Bundesländer über die Zwangsbehandlung von Personen, die nach § 63 StGB im Maßregelvollzug untergebracht sind, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die materiell- und formell-rechtliche Regelung einer solchen medizinischen Behandlung gegen den natürlichen Willen einer krankheitsbedingt einwilligungsunfähigen Person sowie die erforderliche gerichtliche Prüfung im Rechtsschutzverfahren dargelegt.

    Eine Festsetzung auf (insgesamt mehr als) zwei Jahre, jedenfalls aber eine Verlängerung um (mehr als) zwei Jahre dürfte unverhältnismäßig sein (vgl. - zur Unverhältnismäßigkeit einer Verlängerung um zwei Jahre - BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2015, a. a. O., juris Rdnr. 3 [zu der mit § 57 Abs. 2 Nr. 6 Satz 1 PsychKG Bln nicht vergleichbaren Regelung in § 29 Abs. 5 Satz 6 Thür MRVG i. V. mit § 312 Satz 2, § 329 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 FamFG]).

  • OLG Jena, 19.06.2019 - 1 Ws 114/19

    Maßregelvollzug in Thüringen: Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur

    An der im Beschluss vom 11.02.2015 (betreffend die isolierte Anfechtbarkeit der gerichtlichen Zustimmung zur Zwangsbehandlung nach § 29 Abs. 5 ThürMRVG; Az. 1 Ws 40/15 , bei juris) - dort als nicht tragende Erwägung - möglicherweise zum Ausdruck gekommenen, vom Bundesverfassungsgericht in dessen Beschluss vom 07.07.2015 (Az. 2 BvR 1180/15 , bei juris) im Rahmen ebenfalls nicht tragender Erwägungen zitierten Auffassung, dass.

    Ungeachtet der vorstehend dargestellten und nach Auffassung des Senats auch aus teleologischer Sicht sachgerechten (allgemeinen) Auslegung des § 329 FamFG , die schon nach dessen Wortlaut und Systematik eine Verlängerung der gerichtlichen Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen über die - vom Gesetzgeber für den Regelfall als ausreichend eingestufte - Frist von 6 Wochen hinaus nicht an starre zeitliche, sondern sich aus dem allgemein zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergebende Grenzen knüpft (auf den auch das Bundesverfassungsgericht in seinem oben zitierten Beschluss vom 07.07.2015, Az. 2 BvR 1180/15 , maßgeblich abstellt), steht diese über § 29 Abs. 5 Satz 6 ThürMRVG im gerichtlichen Zustimmungsverfahren zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (in Thüringen) "für die Strafvollstreckungskammern ... entsprechend" geltende Vorschrift jedenfalls in diesem Anwendungsbereich einer über 6 Wochen hinausgehenden, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrenden Verlängerung der gerichtlichen Zustimmung zur Fortdauer einer langfristig erforderlichen Zwangsbehandlung nicht entgegen.

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