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   BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17   

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https://dejure.org/2017,29586
BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17 (https://dejure.org/2017,29586)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.2017 - 1 BvR 805/17 (https://dejure.org/2017,29586)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 (https://dejure.org/2017,29586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - keiner weitere Begründung - Ablehnungsgesuch bei offensichtlichem Fehlverständnis der Zuständigkeitsregelungen offensichtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig; Begründung der Besorgnis der Befangenheit; Pauschale Ablehnung aller Mitglieder des Ersten Senats

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - keiner weitere Begründung - Ablehnungsgesuch bei offensichtlichem Fehlverständnis der Zuständigkeitsregelungen offensichtlich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2; BVerfGG § 19
    Verwerfung des Ablehnungsantrags als unzulässig; Begründung der Besorgnis der Befangenheit; Pauschale Ablehnung aller Mitglieder des Ersten Senats

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung - keiner weitere Begründung - Ablehnungsgesuch bei offensichtlichem Fehlverständnis der Zuständigkeitsregelungen offensichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
    In der Sache wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung abgesehen, nachdem zur Frage der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. namentlich BVerfGK 13, 431 und BVerfGK 18, 4).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
    Auch hinsichtlich der Mitglieder des Senats, die an früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen beteiligt waren, ist der Verweis auf diese Mitwirkung von vornherein ungeeignet, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfGE 133, 377 ).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
    In der Sache wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG von einer Begründung abgesehen, nachdem zur Frage der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung schon verfassungsgerichtliche Rechtsprechung vorliegt (vgl. namentlich BVerfGK 13, 431 und BVerfGK 18, 4).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
    Eine Verwerfung des Gesuchs in der abschließenden Entscheidung und unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. hierzu BVerfGE 131, 239 ) ist ausreichend.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2541/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - notwendiger Lebensunterhalt

    Somit konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter selbst entscheiden, ohne dass es einer dienstlichen Stellungnahme bedurfte (vgl. dazu nur Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 - ; Bundessozialgericht SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 ).
  • FG Hamburg, 12.10.2017 - 1 K 54/15

    Steuerberaterprüfung, Finanzgerichtsordnung: Verfahrensfragen und Prüfung von

    Ist in Ausnahmefällen das Ablehnungsgesuch jedoch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ohne dessen vorherige dienstliche Äußerung zurückgewiesen werden (vergleiche BFH Beschlüsse vom 05.04.2017, III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047; vom 02.03.2017, XI B 81/16, BFH/NV 2017, 748; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Beschluss vom 15.08.2017, 4 BN 22/17, juris; BVerfG Beschlüsse vom 07.07.2017, 1 BvR 805/17, juris; vom 15.08.2017, 2 BvC 67/14, juris; vom 16.09.2017, 1 BvR 1526/17, juris; vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 10 SF 2/18
    Der Senat entscheidet über das Ablehnungsgesuch des Antragstellers selbst, da dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. zur Befugnis des abgelehnten Richters, über offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche zu entscheiden: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2017, 1 BvR 805/17; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 60, Rn. 10 d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 10 SF 2/18
    Der Senat entscheidet selbst über das Ablehnungsgesuch der Klägerin, da dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. zur Befugnis des abgelehnten Richters, über offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche zu entscheiden: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 60 RdNr. 10d).
  • LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22

    Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Es bedurfte hierüber auch keiner gesonderten Entscheidung, da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig war (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 10e; BVerfG, Beschluss vom 07.07.2017 - 1 BvR 805/17 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 23/17
    Zudem hat der Kläger keinerlei Angaben zu möglichen Anhaltspunkten für die von ihm behauptete Unparteilichkeit der einzelnen Mitglieder des 10. Senats geliefert, sondern sein Gesuch ausschließlich mit der vom gesamten 10. Senat getroffenen Entscheidung vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH zu begründen versucht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2018 - L 8 SF 3/18
    Zudem hat der Kläger keinerlei Angaben zu möglichen Anhaltspunkten für die von ihm behauptete Unparteilichkeit der einzelnen Mitglieder des 10. Senats geliefert, sondern sein Gesuch ausschließlich mit der vom gesamten 10. Senat getroffenen Entscheidung vom 12. Februar 2018 in dem Verfahren L 10 SF 35/17 EK AS PKH sowie weiteren früheren Entscheidungen (Beschluss vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH) zu begründen versucht (zur Unzulässigkeit eines derartigen Befangenheitsgesuchs siehe BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 -, einzusehen auf http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/07/rk20170707 1bvr080517.html ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SF 28/17
    Die Richter C. und D. dürfen auch über das gegen sie gerichtete Ablehnungsgesuch mitentscheiden, weil dieses Gesuch offensichtlich unzulässig ist (zur Befugnis des abgelehnten Richters, über offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche zu entscheiden: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 60 Rn. 10d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2017 - L 8 SF 24/17
    Zudem hat der Kläger keinerlei Angaben zu möglichen Anhaltspunkten für die von ihm behauptete Unparteilichkeit der einzelnen Mitglieder des 10. Senats geliefert, sondern sein Gesuch ausschließlich mit der vom gesamten 10. Senat getroffenen Entscheidung vom 19. Juli 2017 in dem Verfahren L 10 SF 17/17 EK AS PKH zu begründen versucht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2018 - L 10 SF 1/18
    Der Senat entscheidet selbst über das Ablehnungsgesuch der Klägerin, da dieses offensichtlich unzulässig ist (vgl. zur Befugnis des abgelehnten Richters, über offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche zu entscheiden: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2017 - 1 BvR 805/17 - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage, 2017, § 60 RdNr. 10d).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SF 29/17
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