Rechtsprechung
BVerfG, 07.08.2017 - 1 BvR 1726/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zahlung eines Kostenvorschusses zur Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Ablehnung eines PKH-Antrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO, § 116 S 1 Nr 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Zur hinreichenden Substantiierung einer gegen die Versagung von PKH in einem Zivilverfahren gerichteten Verfassungsbeschwerde ist Vortrag zu Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erforderlich - hier: Vereinigungsfreiheit (Art 9 Abs 1 GG) und ... - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegungen zur Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zur hinreichenden Substantiierung einer gegen die Versagung von PKH in einem Zivilverfahren gerichteten Verfassungsbeschwerde ist Vortrag zu Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erforderlich - hier: Vereinigungsfreiheit (Art 9 Abs 1 GG) und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegungen zur Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Darlegungen zur Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zur hinreichenden Substantiierung einer gegen die Versagung von PKH in einem Zivilverfahren gerichteten Verfassungsbeschwerde ist Vortrag zu Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erforderlich - hier: Vereinigungsfreiheit (Art 9 Abs 1 GG) und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BGH, 31.07.2020 - I ZB 6/20
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines …
Weder steht die Existenz des Antragstellers in Rede (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. August 2017 - 1 BvR 1726/17, juris Rn. 3) noch greift die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Art. 9 Abs. 1 GG ein, weil die Maßnahme nicht die Vereinigungsfreiheit als solche betrifft.