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   BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21   

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https://dejure.org/2021,34041
BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21 (https://dejure.org/2021,34041)
BVerfG, Entscheidung vom 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21 (https://dejure.org/2021,34041)
BVerfG, Entscheidung vom 07. August 2021 - 2 BvQ 80/21 (https://dejure.org/2021,34041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen verwehrte Einreise in die Bundesrepublik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag zur einstweiligen Untersagung der Zurückschiebung des Antragstellers nach Katar - unzureichender Vortrag zu den Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag zur einstweiligen Untersagung der Zurückschiebung des Antragstellers nach Katar - unzureichender Vortrag zu den Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag zur einstweiligen Untersagung der Zurückschiebung des Antragstellers nach Katar; unzureichender Vortrag zu den Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Erfolgloser Eilantrag zur einstweiligen Untersagung der Zurückschiebung des Antragstellers nach Katar; unzureichender Vortrag zu den Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag zur einstweiligen Untersagung der Zurückschiebung des Antragstellers nach Katar - unzureichender Vortrag zu den Erfolgsaussichten in der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Ob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie gehalten ist, einen Bereitschaftsdienst für Fälle wie den vorliegenden einzurichten, ob also hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, Rn. 13 f. in Bezug auf den Richtervorbehalt bei Durchsuchungsanordnungen; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, Rn. 36 in Bezug auf den Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Ob das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie gehalten ist, einen Bereitschaftsdienst für Fälle wie den vorliegenden einzurichten, ob also hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, Rn. 13 f. in Bezug auf den Richtervorbehalt bei Durchsuchungsanordnungen; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, Rn. 36 in Bezug auf den Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der Antrag in der Hauptsache als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der Antrag in der Hauptsache als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der Antrag in der Hauptsache als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 22.09.2016 - 2 BvQ 52/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Versagung medizinischer

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 2016 - 2 BvQ 52/16 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Erstens Senats vom 13. August 2019 - 1 BvQ 66/19 -, Rn. 2; stRspr).
  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1845/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an Rumänien zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der Antrag in der Hauptsache als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 23.10.2020 - 1 BvQ 120/20

    Eilantrag eines Gastwirts gegen Erweiterung der Sperrstunde zwecks

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Dabei ist im Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2020 - 1 BvQ 120/20 -, Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der Antrag in der Hauptsache als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 89, 344 ; 92, 130 ; 118, 111 ; 143, 65 ; 145, 348 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Oktober 2018 - 2 BvR 1845/18 -, Rn. 19; Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, Rn. 9; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21
    Dabei ist im Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2020 - 1 BvQ 120/20 -, Rn. 7 f.).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA, mit der die vorläufige Zulassung zur

  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen mangelndem Vortrag des

  • BVerfG, 24.08.2023 - 1 BvQ 8/22

    Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung

    Dabei ist im Verfahren nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2020 - 1 BvQ 120/20 -, Rn. 7 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 2021 - 2 BvQ 80/21 -, Rn. 3).
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