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   BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93   

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BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93 (https://dejure.org/1994,4188)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93 (https://dejure.org/1994,4188)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 2 BvR 1958/93 (https://dejure.org/1994,4188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [170]).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 [70]), so daß der Gesetzgeber nicht von Verfassungs wegen auf die in § 80 VwGO getroffene Regelung festgelegt ist.

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Daraus folgt, daß der gerichtliche Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 [153]; 65, 1 [170]).

    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene bei belastenden Maßnahmen umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 362 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Jedoch muß gewährleistet sein, daß der Betroffene bei belastenden Maßnahmen umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des einzelnen an der Aussetzung der Vollstreckung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 362 [402]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58 f.]).

    Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichtes erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    In Fortführung der bei den Anfechtungssachen entwickelten Rechtsprechung verlangt Art. 19 Abs. 4 GG auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 [177 ff.]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401] m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 [226]; 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes garantiert (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 [369]: 60, 253 (269]).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichtes erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]; 61, 82 [111]; 67, 43 [58]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
    Es ist daher davon auszugehen, daß das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis beim Beschwerdeführer für die von ihm begehrte Feststellung der Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Behandlung seiner einstweiligen Rechtsschutzanträge durch das Landgericht fortbesteht, da andernfalls der Grundrechtsschutz in unzumutbarer Weise eingeschränkt würde (vgl. BVerfGE 81, 138 [140 f.]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits gewichtig sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.).

    Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.).

    Das Landgericht hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer "einstweiligen Anordnung" verneint, ohne zwischen den Voraussetzungen einer Aussetzungsanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG und den Voraussetzungen einer Vornahmeanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG i. V. m. § 123 Abs. 1 VwGO klar zu unterscheiden und ohne erkennen zu lassen, nach welcher dieser beiden Alternativen entschieden wurde (zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101, vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).

  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die sich das Begehren von Eilrechtsschutz richtet, ihrerseits gewichtig sind (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).

    b) Das Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers wird auch dadurch nicht berührt, dass das Landgericht nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde über den Eilantrag des Beschwerdeführers entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).

  • BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13

    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug

    Mit den vom Beschwerdeführer entsprechend seinen Darlegungsobliegenheiten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, juris, und vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, juris) vorgebrachten Gründen für die Erforderlichkeit einer sofortigen Vorstellung in der Augenklinik und mit der Berechtigung der ärztlichen Entscheidung, zunächst den Eintritt einer Verschlechterung abzuwarten, hat das Landgericht sich nicht ansatzweise auseinandergesetzt und den Eilantrag des Beschwerdeführers abgelehnt, ohne den Hintergrund dieser Entscheidung in irgendeiner Weise aufzuklären.
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Das Bundesverfassungsgericht geht in Fällen tiefgreifender und schwerwiegender Grundrechtseingriffe vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses trotz Erledigung aus (vgl. BVerfGE 104, 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 372 ff.).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer auf eine besondere Dringlichkeit wegen bestehender finanzieller Verpflichtungen hingewiesen hatte, liegt in der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation, in der eine den Betroffenen beeinträchtigende Maßnahme bereits vollzogen wird, die Notwendigkeit sofortigen richterlichen Handelns zur Abwehr eines Eingriffs in dessen Rechtsposition regelmäßig auf der Hand (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 ).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Die Strafvollstreckungskammer hat das Vorliegen der Voraussetzungen für eine stattgebende Entscheidung verneint, ohne zwischen den Voraussetzungen einer Aussetzungsanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG und den Voraussetzungen einer Vornahmeanordnung nach § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO klar zu unterscheiden und ohne erkennen zu lassen, nach welcher dieser beiden Alternativen entschieden wurde (zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101, vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Es ist zudem rechtsfehlerhaft von einem Anwendungsfall des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG in Verbindung mit § 123 Abs. 1 VwGO statt von der nach § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG zu beurteilenden Konstellation einer beantragten vorläufigen Aussetzung einer belastenden Maßnahme ausgegangen (zur Bedeutung dieser Unterscheidung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101; vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff.; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).
  • BVerfG, 18.06.2007 - 2 BvR 2395/06

    Effektiver Rechtsschutz bezüglich einer Fesselung (einstweiliger Rechtsschutz im

    Darüber hinaus ist der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auch dadurch verletzt, dass das Landgericht seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in zeitlicher Hinsicht nicht in einer der Dringlichkeit entsprechenden Weise behandelt hat (zu den insoweit in Vornahmesachen geltenden Anforderungen vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVo 1995, S. 371 , und vom 16. August 1994 - 2 BvR 2171/93 -, ZfStrVo 1996, S. 46 ).
  • BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit;

    Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden (vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 114 Rn. 2), nachkommen zu können, wird das Gericht bei besonders belastenden Eingriffen auch eine vorläufige Aussetzung ohne Abwarten einer Äußerung der Justizvollzugsanstalt in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann, § 114 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz StVollzG (vgl. zu alledem Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; vom 6. Dezember 1993 - 2 BvR 1499/93 -, JURIS; vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, JURIS; sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1491/14

    Eilrechtsschutz betreffend den Zeitpunkt der Ausgabe eines Medikaments im

  • VerfGH Bayern, 09.12.2010 - 3-VI-09

    Arrest im Strafvollzug

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

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