Rechtsprechung
BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 102 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG; § 36 Abs. 2 Satz 1 StPO
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines Parkverstoßes; Unverletzlichkeit der Wohnung (Anwaltskanzlei); Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); unmittelbare Beauftragung der Polizei zur Durchsuchung durch das Amtsgericht - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und Abs 2 durch unverhältnismäßige Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend eine Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem gegen den Beschwerdeführer geführten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren; Grundrechtlicher Schutz auch beruflich genutzte Räume durch Art. 13 GG; Strafrechtliche Ermittlungsmaßnahme ...
- Anwaltsblatt
Art 13 GG
Keine Durchsuchung der Kanzlei wegen Parkverstößen - BRAK-Mitteilungen
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei zur Klärung des Vorliegens von Parkverstößen
- RA Kotz
Anwaltskanzlei: Durchsuchung einer wegen Parkverstoß ist unverhältnismäßig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 102
Verfassungsmäßigkeit von Durchsuchungsanordnungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Parkverstoßes unverhältnismäßig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Übereifriger Ermittlungsrichter
- IWW (Kurzinformation)
Parkverstoß - Kaum zu glauben: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen 30 EUR
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Polizei durchsucht Anwaltskanzlei um Entschuldigung des Anwalts für falsches Parken aufzuklären
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Wer falsch parkt, wird nicht durchsucht
Verfahrensgang
- AG Aachen, 02.03.2005 - 42 OWi 496/04
- LG Aachen, 20.06.2005 - 61 Qs 249/05
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 143
- NJW 2006, 3411
- NVwZ 2007, 328 (Ls.)
- StV 2007, 59 (Ls.)
- FamRZ 2006, 3411
- AnwBl 2006, 848
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ).Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
- BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Betriebsbetretungsrecht
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung objektiv sachfremd und willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ). - BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Auch beruflich genutzte Räume werden durch das Grundrecht geschützt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ; 97, 228 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant liegt auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ). - BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 334/05
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Es erscheint evident sachfremd und daher grob unverhältnismäßig und willkürlich, wegen einiger Verkehrsordnungswidrigkeiten, für die Geldbußen von je 15 Euro festgesetzt wurden, die Kanzleiräume eines Rechtsanwalts zu durchsuchen (vgl. für den Vorwurf der Unterschlagung: BVerfGK 5, 289 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung objektiv sachfremd und willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ).
- VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 35-IV-22 Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV19; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92 f.]; Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [128]).
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit …
Zwar handelt es sich bei der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit nicht um eine Bagatelle (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 -, juris, Rn. 17), aber auch nicht - wie von den Fachgerichten angenommen - um eine "beträchtliche' Geschwindigkeitsüberschreitung. - VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
Ermittlungsrichterliche Anordnung der Durchsuchung und der Beschlagnahme in einer …
Diese Belange erfordern eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme (vgl. BVerfG vom 7.9.2006 = NJW 2006, 3411).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19
Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von …
Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung des Freistaates Sachsen beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 27. August 2013 - Vf. 39-IV-13; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 19; Beschluss vom 10. Juni 1964, BVerfGE 18, 85 [92 f.]; Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [128]). - VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung …
Bei dieser Sachlage kann sich der Vollstreckungsschuldner nicht mit dem Argument, die Wohnungsdurchsuchung sei unverhältnismäßig, darauf berufen, in seiner Wohnung "in Ruhe gelassen zu werden" (…vgl. zu Fällen der Unverhältnismäßigkeit etwa beim Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, EGMR, Urt. v. 28.04.2005 - 41604/98 [Buck/Deutschland] -, NJW 2006, 1495; BVerfG, Beschle. v. 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98 -, NStZ 1999, 414, u. v. 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05 -, NJW, 2006, 3411; zur Unverhältnismäßigkeit wegen des Verdachts eines waffenrechtlichen Delikts vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2011 - 2 BvR 1774/10 -, juris). - LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche …
Abstellend auf die Tat verkennt die Kammer nicht, dass Durchsuchungsanordnungen zur Aufdeckung von geringfügigen Parkverstößen (vgl. hierzu BVerfG NJW 2006, 3411) oder bei einer außerorts begangenen Geschwindigkeitsübertretung um 30 km/h durch einen Ersttäter, dem kein Fahrverbot drohte und dessen Identitätsermittlung aufgrund der guten Qualität der vorhandenen Beweismittelfotos durch Einholung eines anthropologischen Gutachtens Erfolg versprach (vgl. hierzu BVerfG DAR 2016, 64), als wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig angesehen wurden. - VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20
Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer …
Diese Belange verlangen eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit der Zwangsmaßnahme (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 2 BvR 497/12 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10 - juris Rn. 18;… Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24;… Beschluss vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1801/06 - juris Rn. 15; Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 - juris Rn. 16). - LG Oldenburg, 15.03.2016 - 5 Qs 99/16
Durchsuchung der Geschäftsräume und Fahrzeuge wegen …
Während teilweise bei "leichteren" Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Durchsuchungsanordnung pauschal als unverhältnismäßig angesehen wird (…Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 105 Rn. 67 unter Verweis auf AG Landau, NStZ-RR 2002, 220), wird die Frage im Übrigen ganz überwiegend - und so auch von der Kammer - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls differenziert betrachtet (Unzulässigkeit bejaht wurde danach etwa von: EGMR NJW 2006, 1495 [EGMR 28.04.2005 - 41604/98] in einem Fall, in dem weitere Beweismittel vorlagen; BVerfG NJW 2006, 3411 [BVerfG 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05] im Falle der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer mit 15 EUR bedrohten Ordnungswidrigkeit; LG Freiburg, Beschluss vom 03.02.2014, Az. 3 Qs 9/14 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 27 km/h durch einen Motorradfahrer; von der Zulässigkeit einer Durchsuchungsanordnung sind demgegenüber ausgegangen: EGMR, Entscheidung vom 15.11.2011, Az. 43005/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 44 km/h durch einen Lkw; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2007, Az. 2 BvR 254/07 - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 100 km/h; LG Tübingen, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 Qs 248/11 Owi - zitiert nach - bei einem Geschwindigkeitsverstoß durch einen Motorradfahrer von 39 km/h; LG Oldenburg, Beschluss v. 21.09.2015 - 5 Qs 345/15 - bei einem mit regelmäßig 80 EUR bußgeldbewehrten Geschwindigkeitsverstoß, in dem keine anderen Ermittlungsansätze bestanden haben). - VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt von Durchsuchungsbeschlüssen …
Zwar liegt der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege, weshalb diese Belange eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme verlangen (vgl. BVerfGK 9, 143 [148]). - OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 18/17 Die Daten und Informationen, die der Mandat dem Rechtsanwalt anvertraut stehen unter dem Schutz der Grundrechte des Mandanten (BVerfG, Beschluss vom 07.09.2006, 2 BvR 1141/05, NJW 2006, 3411).
- LG Münster, 10.12.2009 - 11 Qs 63/09
- LG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 Qs 345/15
Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Verkehrsordnungswidrigkeit
- LG Leipzig, 18.10.2006 - 6 Qs 91/06