Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,743
BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09 (https://dejure.org/2010,743)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2010 - 2 BvF 1/09 (https://dejure.org/2010,743)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2010 - 2 BvF 1/09 (https://dejure.org/2010,743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 104b Abs. 2 Satz 1, 109 Abs. 1, 84 Abs. 3, 30, 114 Abs. 2 GG; §§ 6a Satz 1, 6a Satz 4, 6a Satz 3 ZuInvG
    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen an Kommunen und Länder nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz teilweise verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    § 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig - Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104a Abs 5 S 1 Halbs 2 GG, Art 104b Abs 2 S 1 GG, Art 104b Abs 2 S 2 Halbs 2 GG, Art 104b Abs 3 GG, Art 109 Abs 1 GG
    § 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig - Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 6a S. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) mit Art. 114 Abs. 2, Art. 109 Abs. 1, Art. 104b Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und Art. 83, Art. 84 GG; Befugnisse der Bundesverwaltung und des Bundesrechnungshofs zur ...

  • rewis.io

    § 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig - Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    § 6a S 1 ZuInvG sowie § 6a S 1 ZuInvG mit Art 30 GG, Art 109 Abs 1 GG partiell unvereinbar und nichtig - Grenzen der Befugnisse der Bundesorgane sowie des Bundesrechnungshofs im Hinblick auf die Informationserhebung bei Ländern und Kommunen im Rahmen der Gewährung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 6a S. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) mit Art. 114 Abs. 2, Art. 109 Abs. 1, Art. 104b Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und Art. 83 , Art. 84 GG; Befugnisse der Bundesverwaltung und des Bundesrechnungshofs zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen an Kommunen und Länder nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz teilweise verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konjunkturpaket II teilweise verfassungswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zukunftsinvestitionsgesetz teilweise verfassungswidrig

  • vergabeblog.de (Pressebericht)

    Kontrollrechte des Bundes im Rahmen des KP II zum Teil verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 30, 83, 84 GG; § 6 a Zukunftsinvestitionsgesetz
    "Konjunkturpaket II" - Verwaltungskompetenzen des Bundes

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzhilfe ja, Kontrolle nein - Informationsbeschaffungsrechte des Bundes teilweise verfassungswidrig (Dr. Friederike Wapler)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 165
  • NVwZ 2010, 1549
  • DVBl 2010, 1364
  • DÖV 2010, 982
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    (1) Die Haftung nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG setzt eine nicht ordnungsmäßige Verwaltungstätigkeit voraus, die außer bei einem Lenkungsversagen von Regierung oder Parlament im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit auch dann vorliegt, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 128, 99 ; BTDrucks V/2861, S. 52; Prokisch, in: Bonner Kommentar, Art. 104a Rn. 335 ; a.A. Stelkens, Verwaltungshaftungsrecht, 1998, S. 307 ff.).

    Der Gesetzgeber kann eine verschuldensunabhängige Haftung begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 104, 29 ; 128, 99 ).

    Eine Beschränkung auf evidente oder grobe Rechtsverstöße kann dem Gesetzgebungsauftrag in Art. 104a Abs. 5 Satz 2 GG nicht entnommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ; Rudisile, DÖV 1985, S. 909 ; a.A. Prokisch, a.a.O., Rn. 335 ff.).

    (a) Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG sieht eine Haftungsregelung vor, die gerade auf das Auseinanderfallen von Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit zugeschnitten ist (BVerfGE 116, 271 ).

    Aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte muss die Möglichkeit bestehen, dass ein Haftungsanspruch unmittelbar aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG (vgl. BVerfGE 116, 271 ) oder nach einem aufgrund von Art. 104a Abs. 5 Satz 2 GG erlassenen Gesetz besteht.

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    In einem System, das darauf angelegt ist, eine der Aufgabenverteilung gerecht werdende Finanzausstattung der Länder zu erreichen, dürfen deshalb nach dem bundesstaatlichen Grundverhältnis zwischen Bund und Ländern Bundeszuschüsse in Form von Finanzhilfen für Landesaufgaben nur eine Ausnahme sein (BVerfGE 39, 96 ).

    Die rechtliche Ausgestaltung des Zusammenwirkens von Bund und Ländern in Art. 104a Abs. 4 GG a.F. hatte zugleich die Grundlage für rechtliche Auseinandersetzungen im Konfliktfall geschaffen, um eine mit der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes unvereinbare politische Abhängigkeit der Länder, die auf die Finanzhilfen des Bundes angewiesen sind und angebotene Bundesmittel aus politischen Gründen praktisch nicht ablehnen können, nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfGE 39, 96 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich unter der Geltung des Art. 104a Abs. 4 GG a.F. zu den Grenzen des Bundeseinflusses auf die Auswahlentscheidungen der Länder im Rahmen von Programmen zur Investitionsförderung geäußert und entschieden, dass die Bundesexekutive nur dann einzelne Projekte von der Förderung ausschließen kann, wenn sie ihrer Art nach nicht der im Bundesgesetz festgelegten Zweckbindung der Finanzhilfen entsprechen oder gänzlich ungeeignet sind, zur Verwirklichung der mit den Bundeszuschüssen angestrebten Ziele des Art. 104a Abs. 4 Satz 1 GG a.F. beizutragen (vgl. BVerfGE 39, 96 ).

    Er kann insbesondere die Rechte nach Art. 84 Abs. 3 und 4 GG wahrnehmen (vgl. BVerfGE 39, 96 ).

    Prüfungszuständigkeiten des Bundes, die sich auf Planung, Durchführung und Auswirkungen des einzelnen Projektes beziehen, ergeben sich daraus nicht (BVerfGE 39, 96 ).

  • BVerwG, 05.07.2010 - 7 VR 5.10

    Bundesrechnungshof darf vorläufig die Verwendung der Finanzhilfen des

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Die Bezugnahme auf § 93 BHO stellt klar, dass die Vorschrift die für die Prüfungsformen des § 93 BHO erforderliche Zustimmung des Landesrechnungshofs nicht ersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 VR 5/10 -, Rn. 12).

    Dass die Landesrechnungshöfe die bundespolitisch motivierten Prüfinteressen nicht befriedigten und kein Interesse daran hätten, durch Prüfungen das Risiko einer Rückforderung der Finanzmittel zu begründen, erscheint zwar möglich, ist aber vor allem wegen des Eigenanteils der Länder an der Finanzierung nicht ohne Weiteres plausibel (zu Effektivitätsgesichtspunkten s. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 VR 5/10 -, Rn. 14; Heuer, in: Zavelberg, Die Kontrolle der Staatsfinanzen, 1989, S. 181 ; Kammer, in: Heuer/Engels/Eibelshäuser, Kommentar zum Haushaltsrecht, § 91 BHO Rn. 7 ; Kammer, DVBl 1990, S. 555 ; Schäfer, in: Gedächtnisschrift für Friedrich Klein, 1977, S. 450 ).

    Jedenfalls greift er im Falle gesetzlicher Regelungen nicht, nach denen der Bundesrechnungshof befugt ist, Rechtspflichten der Landesbehörden und Kommunen zur Informationsherausgabe und zur Duldung von Erhebungen durch Verwaltungsakt (vgl. zu § 6a Satz 4 ZuInvG BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 VR 5/10 -, Rn. 11) zu begründen, also verbindlich zu entscheiden.

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    (1) Die Haftung nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG setzt eine nicht ordnungsmäßige Verwaltungstätigkeit voraus, die außer bei einem Lenkungsversagen von Regierung oder Parlament im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit auch dann vorliegt, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 128, 99 ; BTDrucks V/2861, S. 52; Prokisch, in: Bonner Kommentar, Art. 104a Rn. 335 ; a.A. Stelkens, Verwaltungshaftungsrecht, 1998, S. 307 ff.).

    Der Gesetzgeber kann eine verschuldensunabhängige Haftung begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 104, 29 ; 128, 99 ).

    In dieser Situation kann der Bund häufig schon für die Erkenntnis, dass in einem konkreten Fall überhaupt ein Haftungsanspruch naheliegt, auf die bei einem Land vorliegenden Informationen angewiesen sein (vgl. BVerwGE 128, 99 ).

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Zum einen hat allein die Zuordnung zum Begriff der Mischverwaltung keine verfassungsrechtlichen Konsequenzen, vielmehr bedarf es der Betrachtung der Kompetenzvorschriften im Einzelnen (vgl. BVerfGE 63, 1 ; 119, 331 ).

    § 6a Satz 1 ZuInvG räumt der Bundesverwaltung keinen Einfluss - sei es auch nur mittels bestimmter Formen des Zusammenwirkens (vgl. BVerfGE 119, 331 ) - auf Entscheidungen der Landesbehörden ein.

    Eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, aufgrund deren die Bundesverwaltung konkret-individuell rechtsverbindlich bestimmen könnte, welche Landesbehörden mit welchen Mitteln Informationen bereitzustellen haben, oder die die Bundesverwaltung zu eigenen Ermittlungen ermächtigte, würde aber eine unzulässige Kompetenzverschiebung bewirken (vgl. BVerfGE 119, 331 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    (1) Die Haftung nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz GG setzt eine nicht ordnungsmäßige Verwaltungstätigkeit voraus, die außer bei einem Lenkungsversagen von Regierung oder Parlament im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit auch dann vorliegt, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 128, 99 ; BTDrucks V/2861, S. 52; Prokisch, in: Bonner Kommentar, Art. 104a Rn. 335 ; a.A. Stelkens, Verwaltungshaftungsrecht, 1998, S. 307 ff.).

    Der Gesetzgeber kann eine verschuldensunabhängige Haftung begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 104, 29 ; 128, 99 ).

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 16.01

    Prüfungen des Bundesrechnungshofs bei Landesfinanzbehörden im Bereich der

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Erheben ist ein Teil dieser Tätigkeit, nämlich die Sachverhaltsfeststellung durch das Ermitteln einzelner Tatsachen; diesem Begriff kommt gegenüber dem der Prüfung selbständige Bedeutung zu (vgl. BVerwGE 116, 92 ).

    Der "Generalauftrag" für eine effektive Finanzkontrolle, den das Bundesverwaltungsgericht Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG entnimmt (vgl. BVerwGE 116, 92 ), bezeichnet daher nur eine der beiden zum Ausgleich zu bringenden Positionen.

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Das Vorgehen der Antragsteller ist, zumal angesichts der zeitlichen Vorgaben für den Gesetzesvollzug (vgl. BVerfGE 41, 291 ), auch nicht missbräuchlich.

    Der Ausschluss von Projekten bei programmwidriger Inanspruchnahme von Bundeszuschüssen setzt die Pflicht der Länder voraus, dem Bund die dazu erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zu liefern (vgl. BVerfGE 41, 291 ).

  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 A 12.94

    Haftungsregelung - Anwendbare Anspruchsgrundlage - Vorsätzliche

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Der Gesetzgeber kann eine verschuldensunabhängige Haftung begründen (vgl. BVerfGE 116, 271 ; BVerwGE 96, 45 ; 104, 29 ; 128, 99 ).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
    Der Bund soll die Möglichkeit haben, auf eine einheitliche Geltung der Rechtsvorschriften hinzuwirken (vgl. BVerfGE 11, 6 ).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Finanzausgleich III

  • BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51

    Finanzausgleichsgesetz

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    In der Entscheidung zum Zukunftsinvestitionsgesetz (BVerfGE 127, 165 ff.) habe das Bundesverfassungsgericht offengelassen, ob Prüfbefugnisse des Bundes die Finanzhoheit der Gemeinden beeinträchtigten.

    d) Mit Blick auf die Prüfbefugnisse des Bundes sei von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2010 auszugehen (BVerfGE 127, 165 ff.).

    Für die Prüfbefugnisse des Bundes müssten die in BVerfGE 127, 165 ff. zu Art. 104b GG entwickelten Grundsätze übertragen werden.

    Das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet deshalb nicht nur eine weitgehende Normierung von Zuständigkeitszuweisungen, Verfahren und Aufsichtsrechtsverhältnissen, sondern enthält auch ein grundsätzliches Verbot der Mischverwaltung (vgl. BVerfGE 119, 331 ; 127, 165 ).

    Ein absolutes Verbot der Mischverwaltung lässt sich weder aus dem Demokratie- noch aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ableiten (vgl. BVerfGE 63, 1 ; 108, 169 ; 119, 331 ; 127, 165 ; siehe auch Engels, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 91e Rn. 13 ).

    b) Mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 wollte der verfassungsändernde Gesetzgeber eine noch klarere Trennung von Aufgaben und Befugnissen der unterschiedlichen staatlichen Ebenen erreichen und zu einer Entflechtung der Verantwortung gelangen (vgl. BVerfGE 127, 165 ; Bauer, in: Dreier, GG, Supplementum 2007, Art. 20 Rn. 11c; Trute, in: Starck, Föderalismusreform, 2007, Rn. 147 und 149; Burgi, in: Henneke, Kommunen in den Föderalismusreformen I und II, 2008, S. 44 ).

    Er soll die Möglichkeit haben, auf eine einheitliche Geltung der Rechtsvorschriften hinzuwirken (vgl. BVerfGE 11, 6 ; 127, 165 ) und für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu sorgen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 127, 165 ).

    Dabei kommen ihm insbesondere die Rechte nach Art. 84 Abs. 3 und Abs. 4 GG zu (vgl. BVerfGE 39, 96 ; 127, 165 ).

    Diese ist allerdings auf Fälle beschränkt, in denen es Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß gibt (vgl. BVerfGE 127, 165 ).

    So wird in der Begründung zu dem Gesetzentwurf zum einen zwischen einer Finanzkontrolle und der Aufsicht unterschieden und zum anderen in Bezug auf Art. 91e Abs. 2 GG bestimmt, dass "das Bundesgesetz unter anderem Regelungen (...) zu Aufsicht, (...) Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung und Leistungsbewertung sowie Übergangsbestimmungen bei Veränderung der Organisation der Gesetzesdurchführung treffen" werde (vgl. BTDrucks 17/1554, S. 5; siehe hierzu bereits BVerfGE 127, 165 ).

    Die durch Art. 91e Abs. 2 Satz 2 GG ermöglichte Finanzkontrolle des Bundes hebt sich hinreichend von einer Aufsicht ab (vgl. hierzu BVerfGE 127, 165 ).

    Sie dient nicht der Rückkopplung des Gesetzesvollzugs an die Absichten des Gesetzgebers und insbesondere nicht der Gewährleistung eines grundsätzlich einheitlichen Gesetzesvollzugs, sondern richtet sich ausschließlich auf die Kontrolle der finanziellen Auswirkungen der gesetzgeberischen Entscheidung, von der Möglichkeit des Art. 91e Abs. 2 GG Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 127, 165 ).

    Die Kompetenz des Bundes, durch seinen Rechnungshof Erhebungen im Länderbereich durchzuführen, folge im Hinblick auf Finanzhilfen nach Art. 104b GG den Verwaltungskompetenzen des Bundes (vgl. BVerfGE 127, 165 ).

    Sie dient nicht der Rückkopplung des Gesetzesvollzugs an die Absichten des Gesetzgebers und insbesondere nicht der Gewährleistung eines grundsätzlich einheitlichen Gesetzesvollzugs, sondern beschränkt sich ausschließlich auf die Kontrolle der finanziellen Auswirkungen der gesetzgeberischen Entscheidung, von der Möglichkeit des Art. 91e Abs. 2 GG Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 127, 165 ).

    cc) Ob ein Eingriff in die Finanzhoheit der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3, 1. Halbsatz GG) und Gemeindeverbände (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3, 1. Halbsatz GG) vorliegt, wenn staatliche Stellen über den Einsatz der Finanzmittel zu unterrichten sind und ihnen Einsicht in Bücher und sonstige Unterlagen gewährt werden muss, hat das Bundesverfassungsgericht bislang offen gelassen, da etwaige Einschränkungen in den entschiedenen Fällen jedenfalls gerechtfertigt waren (vgl. BVerfGE 127, 165 ).

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Die Antragsteller sind angesichts des objektiven Charakters des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, § 76 Abs. 1 BVerfGG) in Bezug auf Bundesrecht unabhängig davon antragsberechtigt, ob sie der zur Prüfung gestellten Norm im Bundesrat zugestimmt haben (vgl. BVerfGE 101, 158 ; 122, 1 ; 127, 165 ).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Mit einem Ausspruch der (Teil-)Nichtigkeit oder mit der Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages über das staatliche Sportwettenmonopol entstünde kein vom Willen des Normgebers nicht gedeckter Regelungstorso (vgl. dazu u.a. BVerfG, Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 - BVerfGE 88, 203 ; Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - NVwZ 2010, 1549 = juris Rn. 159).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Trotz der Nichtigkeit der Altersgrenzenregelung des § 28b Abs. 1 3. Spiegelstrich SLVO sind die verbleibenden Regelungen des § 28 Abs. 1 SLVO rechtswirksam, weil sie in ihrer Gesamtheit ein inhaltlich sinnvolles, anwendbares Regelungswerk darstellen, der Verordnungsgeber dieses Regelwerk ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und er schließlich das verbleibende Regelwerk auch ohne den nichtigen Teil hätte erlassen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - VerfGH 11/10

    Finanz- und Innenminister haben Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs betreffend

    vgl. BVerfGE 127, 165, 212 ff.; BVerwGE 116, 92, 98.

    vgl. BVerfGE 127, 165, 214; Puhl, Budgetflucht und Haushaltsverfassung, 1996, S. 348 ff.

    vgl. BVerfGE 127, 165, 214 f.

  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/18

    Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von

    Angesichts des objektiven Charakters des Verfahrens besteht die Antragsberechtigung einer Landesregierung in Bezug auf Bundesrecht unabhängig von ihrer Zustimmung im Bundesrat (vgl. BVerfGE 101, 158 ; 122, 1 ; 127, 165 ).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 50.11

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Gesetzesvorbehalt;

    Trotz Nichtigkeit einer Teilregelung sind die verbleibenden normativen Regelungen dann rechtswirksam, wenn sie in ihrer Gesamtheit ein sinnvolles, anwendbares Regelwerk darstellen und der Verordnungsgeber dieses Regelwerk ohne den nichtigen Teil erlassen hätte und auch hätte erlassen können (BVerfG, Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 Rn. 28).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 A 19.15

    Erstattung; Finanzhilfen; Haftungskern; Haftungsregelung; Investitionsförderung;

    Sie bezieht sich nach der Systematik des Art. 104a GG auf Sonderfälle, in denen abweichend von der allgemeinen Lastenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG Aufgaben- und Ausgabenverantwortung voneinander getrennt sind (BVerfG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1/04 u.a. - BVerfGE 116, 271 ; Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 m.w.N.).

    Danach stellt sich auch diese Vorschrift als eine Abweichung von der allgemeinen Lastenverteilungsregel des Art. 104a Abs. 1 GG dar (BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 ; Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 ).

    Von der Anwendbarkeit der Haftungsregelung in Fällen des Art. 104a Abs. 4 GG a.F., Art. 104b GG geht auch das Bundesverfassungsgericht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 ).

    Allerdings braucht das Ausführungsgesetz keine übergreifende Kodifizierung des Verwaltungshaftungsrechts zu sein; möglich sind auch Teilausführungsregelungen im Zusammenhang bereichsspezifischer Sachregelungen (BVerfG, Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - BVerfGE 127, 165 ).

  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12

    Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland:

    Danach kann sich bei nicht ordnungsgemäßer Verwaltung unmittelbar aus Art. 104a Abs. 5 Satz 1, Halbsatz 2 GG ein Schadensersatzanspruch der geschädigten staatlichen Körperschaft (Bund oder Land) ergeben, der entgegen der Auffassung der Revision nicht auf ein sogenanntes Lenkungsversagen der Regierungen und der Parlamente beschränkt ist, sondern auch dann vorliegen kann, wenn einzelne Verwaltungshandlungen fehlerhaft vorgenommen werden (so auch BVerfGE 116, 271, 319 ff; 127, 165, 204 f; aA Stelkens in Härtel, Handbuch Föderalismus - Föderalismus als demokratische Rechtsordnung und Rechtskultur in Deutschland, Europa und der Welt, 2012, S. 425, 453 Rn. 75 f; ders., Die Haftung im Bund-Länder-Verhältnis nach Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG unter besonderer Berücksichtigung der Bundesfernstraßenverwaltung in Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft 28, S. 35, 43 ff).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 A 2.10

    Haftung für nicht ordnungsgemäße Verwaltungsführung; Verwaltungsrechtsweg;

    b) Der Schadensersatzanspruch in Fällen nicht ordnungsgemäßer Verwaltungsführung eines Landes setzt ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln der für das Land handelnden Amtswalter in Ausübung eines öffentlichen Amtes voraus, das zu einem Schaden des Bundes geführt hat (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 A 1.92 - BVerwGE 96, 45 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 7. September 2010 - 2 BvF 1/09 - NVwZ 2010, 1549 m.w.N.).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2010 (a.a.O. Rn. 112).

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 P 2.13

    Aufwandsentschädigung des Personalrats; in der Regel vorhandene Beschäftigte;

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 B 24/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Prüfungsanordnung des Bundesrechnungshofs

  • VerfG Schleswig-Holstein, 06.12.2019 - LVerfG 2/18

    Gesetz über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid -

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 75.10

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung eines Steuerhauptsekretärs (BesGr A 8

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 9 S 3751/21

    Zur Frage der Anrechnung einer Vorlesung auf die Lehrverpflichtung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 B 25/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Prüfungsanordnung des Bundesrechnungshofs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 B 27/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einer Prüfungsanordnung des

  • VGH Hessen, 03.03.2011 - 8 A 2423/09

    "Lotto per SMS" nicht erlaubnisfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 B 26/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Prüfungsanordnung des Bundesrechnungshofs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2012 - L 7 AS 83/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

  • OVG Sachsen, 07.11.2013 - 2 B 457/13

    Abhängigmachung des Zugangs zum begrenzten Praxisaufstieg in den gehobenen

  • OVG Saarland, 25.02.2013 - 1 A 6/13

    Unterstützung der Gemeinden durch den Landesbetrieb für Straßenbau beim

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.268

    Regelzuweisung zum Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wegen überörtlicher

  • OVG Sachsen, 26.02.2014 - 2 B 25/14

    Fortsetzung der Rechtsprechung vom 7.11.2013 - 2 B 457/13

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 B 14.453

    überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung bei Gemeinden; Zuständigkeit des

  • VGH Bayern, 15.05.2014 - 4 BV 14.261

    Kommunaler Prüfungsverband, Gemeinde, Kassenprüfung, Kommune, Mitgliedsgemeinde,

  • VG Bayreuth, 03.02.2014 - B 5 E 13.924

    Die Regelung des § 30 Abs. 7 Nr. 2 BPolLV (alt) ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht

  • VG Bayreuth, 03.02.2014 - B 5 E 13.923

    Die Regelung des § 30 Abs. 7 Nr. 2 BPolLV (alt) ist mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht

  • VG Bayreuth, 10.12.2013 - B 5 E 13.794

    Begrenzter Praxisaufstieg; vorläufige Teilnahme an der Einführung in die Aufgaben

  • VG Leipzig, 04.08.2011 - 5 L 305/11

    Verbot der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten im Freistaat Sachsen mittels

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht