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   BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12   

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BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12 (https://dejure.org/2015,28167)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12 (https://dejure.org/2015,28167)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2015 - 1 BvR 1863/12 (https://dejure.org/2015,28167)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 70 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 FamFG, § 253 Abs 2 HGB, § 14 Abs 1 S 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde trotz Abweichung von der Rspr eines gleichrangigen Obergerichts - hier: divergierende Rspr zur gerichtliche Korrektur des bilanzrechtlichen Zinssatzes nach § 253 Abs 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Gesetzlich vorgesehene Pflicht des Gerichts zur Zulassung eines Rechtsmittels; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Anpassung des Zinssatzes bei einer externen Teilung bezüglich der Berechnung des Versorgungsausgleichsbetrags

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde trotz Abweichung von der Rspr eines gleichrangigen Obergerichts - hier: divergierende Rspr zur gerichtliche Korrektur des bilanzrechtlichen Zinssatzes nach § 253 Abs 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlich vorgesehene Pflicht des Gerichts zur Zulassung eines Rechtsmittels; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Anpassung des Zinssatzes bei einer externen Teilung bezüglich der Berechnung des Versorgungsausgleichsbetrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aktuelle OLG-Rechtsprechung uneinheitlich: Berufungsgericht muss Beschwerde zulassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - als Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter

Besprechungen u.ä. (2)

  • hefam.de PDF (Entscheidungsbesprechung)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle OLG-Rechtsprechung uneinheitlich: Berufungsgericht muss Beschwerde zulassen! (IBR 2016, 1062)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2123
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

    Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    b) Bezüglich der Frage der Verzinsung des Ausgleichsbetrags sei das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewichen (BGH, Beschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 -, BGHZ 191, 36).

    Keine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt darin, dass das Gericht die Rechtsbeschwerde nicht wegen einer möglichen Abweichung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2011 bezüglich der Verzinsung des Ausgleichsbetrags (BGHZ 191, 36) zugelassen hat.

  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 12 UF 207/10

    Berücksichtigung der Zinsen bei externer Teilung von Anrechten in der

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    Das Oberlandesgericht sei bei der Art und Weise, nach der es den Ausgleichsbetrag berechnet habe, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zur Frage der Bewertung von Betriebsrenten im Versorgungsausgleichsverfahren abgewichen (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2012 - II-12 UF 207/10 -, juris).

    Das Oberlandesgericht Hamm hatte bereits, bevor die hier angegriffene Entscheidung ergangen ist, entschieden, dem bei der externen Teilung auftretenden Problem, dass die Verwendung eines am Kapitalmarkt nicht mehr erzielbaren Zinssatzes zu einer erheblichen Entwertung des Anrechts des Ausgleichsberechtigten führe, könne und müsse durch eine Korrektur des Ausgleichsbetrags nach § 42 VersAusglG begegnet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2012 - II-12 UF 207/10 -, juris, Rn. 10 ff.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    Die Entscheidung über den Gegenstandswert beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung der Entscheidung des Oberlandesgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).
  • OLG München, 20.09.2011 - 16 UF 171/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Kapitalwertbestimmung für eine betriebliche

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    Vorherige Entscheidungen hatten hingegen wie das Oberlandesgericht Celle eine entsprechende Abzinsung bestätigt (so etwa OLG München, Beschluss vom 20. September 2011 - 16 UF 171/11 -, juris, Rn. 20 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 UF 120/10 -, juris, Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 1132/11 -, juris, Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12
    Auch in der Literatur war die Frage bereits zu diesem Zeitpunkt umstritten (für die Erforderlichkeit einer gerichtlichen Korrektur im Falle starker Abweichung der Werte bei interner und externer Teilung damals etwa: Jaeger, FamRZ 2010, 1714 ; Hauß, FamRZ 2011, 88 ; Norpoth, in: Erman, BGB, Band II, 13. Aufl. 2011, § 17 VersAusglG Rn. 1 sowie § 42 VersAusglG Rn. 8; Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl. 2011, Rn. 650; gegen eine gerichtliche Korrektur: Engelstädter/Kraft, BetrAV 2011, 344 ; Höfer, FamRZ 2011, 1539 ), ohne dass letzteres für sich genommen den Vorwurf willkürlicher Nichtzulassung tragen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2004 - 1 BvR 864/03 -, juris, Rn. 32).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

  • OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/10
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

  • OLG Koblenz, 05.07.2012 - 11 UF 1132/11
  • OLG Nürnberg, 31.01.2014 - 11 UF 1498/13

    Versorgungsausgleich: Wertermittlung des Ehezeitanteils des Anrechts einer

  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge,

  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Hat das Beschwerdegericht das Rechtsmittel nicht zugelassen, obwohl die Zulassung des Rechtsmittels objektiv nahe lag, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 16, jeweils zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 137/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. etwa BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).

    Hierfür genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. etwa BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 12).

    Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels danach gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in der Entscheidungsbegründung wiedergegebenen Erwägungen überprüfen (siehe etwa BVerfGE 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 13).

    Hingegen kommen die Feststellung einer mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbaren Handhabung der Zulassungspflicht und die Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht namentlich in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels unterblieben ist, obwohl sie nahe gelegen hätte und die Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 3509/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen

    Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    (1) Lag die Zulassung eines Rechtsmittels objektiv nahe, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ; vgl. zur Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind erst dann überschritten, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. VerfGH, a.a.O., Juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 BvR 2851/13 -, Juris Rn. 22; Beschluss vom 7.9.2015 - 1 BvR 1863/12 -, Juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Ob die Nichtzulassung eines Rechtsmittels gegen Art. 2 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, lässt sich insbesondere anhand der in den Entscheidungsgründen wiedergegebenen Erwägungen überprüfen, sofern das Gericht - wie hier - seine Entscheidung, kein Rechtsmittel zuzulassen, begründet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.9.2015 - 1 BvR 1863/12 -, Juris Rn. 13).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2016 - 10 UF 101/15

    Versorgungsausgleich: Maßgebliches Ende der Ehezeit bei verfrühtem

    Die Rechtsbeschwerde wird schon im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich der Verzinsung des Ausgleichsbetrags bei der externen Teilung von dem durch den Versorgungsträger mitgeteilten Rechnungszins auszugehen ist (vgl. nur BVerfG, FamRZ 2015, 2123 ff.), zugelassen.
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung vorgerichtlicher

    (1) Lag nach dem oben Ausgeführten die Zulassung eines Rechtsmittels objektiv nahe, und finden sich weder in der Entscheidung noch anderweitig Anhaltspunkte dafür, aufgrund welcher - die Nichtzulassung möglicherweise sachlich rechtfertigenden - Überlegungen das Gericht von der Zulassung abgesehen hat, ist im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, gegen die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht eröffnet ist, grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Nichtzulassung auszugehen (vgl. BVerfGK 19, 364 ; vgl. zur Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 2006/16, 1 BvR 2029/16 -, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Nur mittels einer nachvollziehbaren Begründung sind die Beteiligten und insbesondere der Verfassungsgerichtshof in der Lage zu überprüfen, ob das Gericht das von der Rechtsordnung nicht nur grundsätzlich eröffnete, sondern im konkreten Fall auch nahe liegende Rechtsmittel ineffektiv gemacht und damit den Rechtsuchenden den gesetzlichen Richter entzogen hat (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13, NJW 2014, 2417 = juris, Rn. 23 f., und vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12, FamRZ 2015, 2123 = juris, Rn. 12 ff.).
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 67/19 B

    Unvorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 68/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 122/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

  • LG München I, 30.03.2023 - 31 S 16727/21

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 141/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.01.2018 - 1 VB 61/17
  • VerfGH Berlin, 19.12.2018 - VerfGH 37/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Berufungszurückweisung

  • OLG Brandenburg, 07.09.2016 - 10 UF 95/15

    Versorgungsausgleich: Zulässigkeit einer Teilanfechtung; Teilung eines

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