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   BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17   

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https://dejure.org/2017,33822
BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17 (https://dejure.org/2017,33822)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17 (https://dejure.org/2017,33822)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2017 - 2 BvR 1866/17 (https://dejure.org/2017,33822)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten (psychiatrisches Krankenhaus; Zwangsbehandlung mit Neuroleptika; entgegenstehende Patientenverfügung; Grundrecht auf Leben und körperliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Untersagung der Fortsetzung der Zwangsmedikation im Maßregelvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 6 Abs 3 Nr 2 Buchst b MVollzG BY, Art 6 Abs 4 MVollzG BY
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Untersagung der fortgesetzten Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten: kein deutliches Überwiegen der für einen eA-Erlass sprechende Gründe - hier: Grundrechtseingriff infolge zwangsweiser Behandlung mit Neuroleptika ...

  • Wolters Kluwer

    Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Untersagung der Fortsetzung der Zwangsmedikation in der Maßregelvollzugseinrichtung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Untersagung der fortgesetzten Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten: kein deutliches Überwiegen der für einen eA-Erlass sprechende Gründe - hier: Grundrechtseingriff infolge zwangsweiser Behandlung mit Neuroleptika ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Untersagung der Fortsetzung der Zwangsmedikation in der Maßregelvollzugseinrichtung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Untersagung der fortgesetzten Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten: kein deutliches Überwiegen der für einen eA-Erlass sprechende Gründe - hier: Grundrechtseingriff infolge zwangsweiser Behandlung mit Neuroleptika ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsmedikation im Maßregelvollzug

Sonstiges

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Nach den Annahmen, von denen im vorliegenden Verfahren die Klinik und das sachverständig beratene Landgericht sowie das Oberlandesgericht ausgegangen sind und die beim gegenwärtigen Verfahrensstand nach den hier maßgeblichen Abwägungsgrundsätzen hypothetisch als zutreffend zu unterstellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2014 - 2 BvR 1513/14 -, juris, Rn. 6), besteht eine konkrete Gefahr, dass Belange von erheblichem Gewicht aber auch dann beeinträchtigt werden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich aber später als unbegründet erweist.
  • BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13

    Fesselung eines wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Zwar ist die Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 128, 282 , 129, 269 ; 133, 112 ).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Zwar ist die Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 128, 282 , 129, 269 ; 133, 112 ).
  • BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11

    Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17
    Muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • OLG Nürnberg, 29.05.2018 - 2 Ws 321/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Zwangsbehandlung im

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bei seiner Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass der Maßregelvollzugseinrichtung die Fortsetzung der Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers untersagt werde, im Rahmen der Folgenabwägung der wirksamen Patientenverfügung nicht den absoluten Vorrang vor einer Zwangsmedikation eingeräumt (vgl. Beschluss vom 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17, juris Rn. 4).
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