Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26910
BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22 (https://dejure.org/2022,26910)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22 (https://dejure.org/2022,26910)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2022 - 1 BvR 1654/22 (https://dejure.org/2022,26910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung nach Inobhutnahme von Zwillingen durch das Jugendamt bei Verdacht einer Leihmutterschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren - mögliche Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Eilantrag betreffend die Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren; Fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren - mögliche Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson - Folgenabwägung

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1591, 1592, 1773, 1791b; GG Art. 103; EGBGB Art. 19, Art. 24; BVerfGG §§ 22, 23, 32, 92; FamFG § 108
    Vormundschaft und Pflegschaft; Anordnung einer Vormundschaft für in der Ukraine möglicherweise durch eine Leihmutter geborene Zwillinge; Inobhutnahme von vermutlichen Leihmutterkindern; erfolgreicher Eilantrag bezüglich Zurückweisung einer Anhörungsrüge in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren; mögliche Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson; Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren; mögliche Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson; Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in familiengerichtlichem Verfahren - mögliche Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch fehlende Berücksichtigung einer drohenden Trennung der Kinder von ihrer Hauptbezugsperson - Folgenabwägung

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Inobhutnahme von vermutlichen Leihmutterkindern

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Familienrecht (Sorgerecht; Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Beschwerdeführerin betreffend den Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Trennung zweier bei ihr ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).

    b) Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.03.2022 - 1 BvR 65/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung einer sorgerechtlichen Entscheidung zum

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 14 und vom 7. März 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 15).

    Anderes ist dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht tragen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2020 - 1 BvR 2719/20 -, Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 16).

  • EGMR, 24.01.2017 - 25358/12

    Leihmutterschaft darf verboten bleiben

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Insbesondere bestünden auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR vom 24. Januar 2017 - 25358/12 - Paradiso u. Campanelli/Italien, keine Bedenken gegen das gefundene Ergebnis.

    Es hatte in seinem Beschluss über die Beschwerde vom 5. Juli 2022 darauf hingewiesen, dass es sich mit den aus der Entscheidung des EGMR vom 24. Januar 2017 (25358/12 - Paradiso u. Campanelli/Italien) folgenden Vorgaben nicht befassen müsse, weil eine Trennung der betroffenen Kinder von der Beschwerdeführerin zu 1) nicht im Raum stehe.

  • BVerfG, 07.12.2020 - 1 BvR 2719/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend eine Abseilaktion an einer Autobahnbrücke

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Anderes ist dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht tragen (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2020 - 1 BvR 2719/20 -, Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.09.2021 - 1 BvR 1750/21

    Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen in einer Sorgerechtssache bei

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Die erkennbaren Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2021 - 1 BvR 1750/21 -, Rn. 14 und vom 7. März 2022 - 1 BvR 65/22 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen in den angegriffenen Entscheidungen zu Grunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren, hier also die Verfassungsbeschwerde, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; 112, 284 ; 121, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
    Eine Vollmacht, die, wie § 22 Abs. 2 BVerfGG verlangt, den angegriffenen Hoheitsakt angibt, kann jedoch auch nach Verstreichen der Frist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG noch nachgereicht werden (vgl. BVerfGE 62, 194 ).
  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen

  • BVerfG, 04.12.2014 - 2 BvR 1052/13

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorlage einer Spezialvollmacht iSd § 22 Abs 2 S 2

  • BGH, 21.05.2014 - III ZR 355/13

    Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Anhörungsrügeverfahrens in

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • OLG Frankfurt, 12.12.2023 - 2 UF 33/23

    Stiefkindadoption trotz Leihmutterschaft möglich

    Die durch eine soziale Elternschaft entstandenen Bindungen sind im Rahmen des Kindeswohles zu respektieren, auch wenn die Leihmutterschaft in Deutschland aus nachvollziehbaren ethischen Gründen verboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 BvR 1654/22, NZFam 2022, 1065).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht