Rechtsprechung
   BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,13
BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80 (https://dejure.org/1981,13)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80 (https://dejure.org/1981,13)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1981 - 2 BvR 1194/80 (https://dejure.org/1981,13)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Grundsätzen der Unterbringung eines Geisteskranken zum Schutz vor sich selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterbringungsgesetz - Geisteskranker - Mündliche Anhörung - Ärztliches Gutachten - Richterliche Kontrolle - Grundrecht auf Freiheit der Person - Unterbringung eines Geisteskranken - Geschlossene Anstalt - Schutz der Öffentlichkeit - Schutz des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung, rechtliches Gehör vor Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erfahrungen mit dem Grundrechtsschutz in der Strafrechtspflege in Deutschland (RA Gerhard Strate)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 208
  • NJW 1982, 691
  • MDR 1982, 377
 
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Wird zitiert von ... (295)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    b) Das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist am Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit zu messen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 59, 275 ; 60, 123 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass der Freiheitsanspruch nicht losgelöst von der tatsächlichen Möglichkeit zu freier Willensentschließung beurteilt werden kann (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Fehlende Einsichtsfähigkeit lässt den Schutz des Art. 2 Abs. 2 GG nicht entfallen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 282 ); er ist auch dem psychisch Kranken und nicht voll Geschäftsfähigen garantiert (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 128, 326 ).

    Nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG darf die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 105, 239 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ; 105, 239 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 58, 208 ; 59, 275 ; 60, 123 ), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert.
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