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   BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01   

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https://dejure.org/2003,642
BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 (https://dejure.org/2003,642)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 119 StPO; § 464 StPO; § 464 a StPO; § 464 c StPO
    Dolmetscherkosten (Postüberwachung; Übersetzung privater Schreiben; Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft); Begrenzung des Umfanges des Briefverkehrs in der U-Haft; Übersetzungskosten bei Telefonüberwachungsmaßnahmen; Benachteiligungsverbot (Benachteiligung wegen der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Auferlegung von im Ermittlungs- und Hauptverfahren entstandenen Übersetzungskosten im Rahmen der Telefonüberwachung und Briefkontrolle unter Berücksichtigung von GG Art 3 Abs 3 S 1

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Dolmetscherkosten für die Übersetzung von Telefonüberwachungsprotokollen ; Schlechterstellung von in Untersuchungshaft befindlichen fremdsprachigen Angeklagten ; Sprache als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung ; Auferlegung der Kosten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 3; StPO § 464; EMRK Art. 6 Abs. 3
    D (A), Strafrecht, Strafverfahren, Untersuchungshaft, Kosten, Dolmetscherkosten, Übersetzungskosten, Briefkontrolle, Besuchskontrolle, Gleichheitsgrundsatz, faires Verfahren, fair trial, Telefonüberwachung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. Abs. 3e
    Dolmetscher- und Übersetzungskosten im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 36
  • NJW 2004, 1095
  • NVwZ 2004, 1228 (Ls.)
  • NStZ 2004, 274
  • Rpfleger 2003, 242
  • Rpfleger 2004, 242
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Das gilt auch dann, wenn die Regelung nicht auf eine solche Ungleichbehandlung abzielt, sondern an sich andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 - unter Aufgabe des zuvor (in BVerfGE 39, 334 ; 59, 128 ; 75, 40 ) vertretenen Finalitätserfordernisses).

    Ausnahmen können, etwa auf der Grundlage einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht, gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Möglich ist aber eine Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht (BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; Osterloh, a.a.O., Rn. 254).

  • OLG München, 16.03.1984 - 1 Ws 87/84
    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Ein nicht mehr hinzunehmender Aufwand kann grundsätzlich auch in unverhältnismäßig hohen (vgl. OLG München, NStZ 1984, S. 332 ) oder objektiv überflüssigen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1994, S. 559) Übersetzungskosten bestehen (OLG Brandenburg, NStZ-RR 1997, S. 74).

    Auch dies ist eine Frage des Einzelfalls (Dauer der Inhaftierung, Adressat des Briefes etc.) und kann nicht generell zu einer Begrenzung etwa von einem Brief pro Woche führen (so aber LG Berlin, StV 1994, S. 325 unter Berufung auf OLG München, NStZ 1984, S. 332 f.).

  • OLG Koblenz, 07.12.1995 - 1 Ws 794/95

    Anspruch auf Erstattung von Übersetzungskosten für Briefe i.R. des

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
    Die hiergegen angebrachte Argumentation (OLG Koblenz, StV 1997, S. 429 mit zustimmender Anmerkung von Kühne, StV 1997, S. 430 ff.) überzeugt nicht (für eine Freistellung von den Kosten hingegen u.a. Franke, in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 464 a Rn. 4a; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, Art. 6 MRK Rn. 24; Paulus, in: KMR, StPO, § 464 a Rn. 10; nicht eindeutig Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, § 464 a Rn. 8 a.E.).

    4 St 173/80|OLG Düsseldorf; 27.05.1980; 5 Ws 62/80|OLG Düsseldorf; 15.09.1980; 3 Ws 453/79">MDR 1981, S. 74 f.; a.A.: OLG Koblenz, StV 1997, S. 429 f.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, S. 158; OLG Stuttgart, Die Justiz 1984, S. 191 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Da Art. 3 Abs. 3 GG keinen Gesetzesvorbehalt aufweist, ist grundsätzlich allein eine Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93, u.a. -, BVerfGE 92, 91 [109] = juris, Rn. 68; Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris, Rn. 27).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Das bedeutet aber nicht, dass die damit verbundenen Kosten in jedem Fall von der öffentlichen Hand zu tragen wären, wie es etwa Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK für den Strafprozess (vgl. BVerfG vom 27.8.2003 NJW 2004, 50 f.; vom 7.10.2003 NJW 2004, 1095/1096) oder Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2013/32/EU für das Asylverfahren ausnahmsweise vorsehen.
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07

    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf

    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Der Zeitpunkt, zu dem das Gericht des ersten Rechtszugs dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG den Haftantrag der beteiligten Behörde zuzuleiten hat, bestimmt sich einerseits danach, was zu der dem Richter im Freiheitsentziehungsverfahren obliegenden Sachaufklärung erforderlich ist (BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201), andererseits danach, was den Betroffenen in die Lage versetzt, das ihm von Verfassungs wegen zukommende rechtliche Gehör auch effektiv wahrzunehmen (BVerfGE 64, 135, 145; BVerfG NJW 2004, 1095, 1097).
  • OLG Celle, 12.08.2015 - 2 Ws 134/15

    Kostentragungspflicht der Staatskasse für Dolmetscherkosten aus akustischer

    Ein ausländischer Beschuldigter darf deshalb mit Übersetzungs- und Dolmetscherkosten im Rahmen der Post- und Besuchskontrolle in der Untersuchungshaft nicht belastet werden (BVerfG NJW 2004, 1095).

    Bei der Anordnung einer Besuchskontrolle unter Hinzuziehung eines Dolmetschers entzieht der Staat dem inhaftierten Beschuldigten die Möglichkeit, kostenfrei Kontakt zur Außenwelt zu halten, und verweigert ihm dieses einem deutschen Beschuldigten gewährte Recht (BVerfG, Beschl. v. 7.10.2013 - 2 BvR 2118/01).

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2023 - 12 Qs 53/23

    Zur Garantenpflicht eines die Haftpost kontrollierenden Staatsanwaltes

    Auch die Briefkontrolle dient diesem Ziel, insbesondere der Verhinderung von Verdunkelungsmaßnahmen; der Briefverkehr darf zur Sicherung dieses Ziels eingeschränkt werden (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01, juris Rn. 29).

    Der Bf. hat als Untersuchungsgefangener grundsätzlich einen grundrechtlich unterlegten Anspruch auf Briefverkehr (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01, juris Rn. 25; vgl. auch Art. 18 Abs. 1 BayUVollzG).

  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Zweck der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Verfahrens, das heißt die Gewährleistung der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens sowie die Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung (BVerfG, NStZ 2004, S. 274; OLG Hamm, Beschl. v. 15.07.2008 -1 Ws 469 u. 472/08).

    Diesen Zwecken dient sowohl die Besuchskontrolle wie auch die Kontrolle der Telekommunikation (BVerfG, NStZ 2004, S. 274; OLG Rostock, BeckRS 02618; OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 - I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. v. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07).

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 366/14

    Optische und akustische Überwachung von Besuchen Familienangehöriger

    Auch das Recht auf freien, d.h. unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr mit der Ehefrau und Familienangehörigen, ist in Art. 6 Abs. 1 GG verankert (vgl. BVerfGE NJW 2004, 1095; HK-StPO-Posthoff, § 119 Rdnr. 18).
  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus Artikel 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095, 1096; Senatsbeschluss vom 13. Januar 2009.
  • OLG Hamm, 13.01.2009 - 2 Ws 388/08

    Briefe; Beschlagnahme; Rechtsmittel; nachträglicher Rechtsschutz

    Der Angeklagte hat grundsätzlich ein sich aus den Artikeln 2 Abs. 1, 10 Abs. 1 GG ergebendes Grundrecht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr (BVerfG, NJW 2004, 1095; Senatsbeschluss vom 06. Februar 2006 - (2) 4 Ausl.A 120/05 (28 + 39/06)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

  • OLG Hamm, 15.08.2005 - 3 Ws 345/05

    Anordnung einer akkustischen Überwachung von Besuchen eines Strafgefangenen;

  • OLG Nürnberg, 27.11.2003 - Ws 1267/03

    Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau eines

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 5 Ws 217/19

    Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Besuchsüberwachung; Überwachung des

  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

  • OLG Celle, 14.08.2009 - 1 Ws 404/09

    Zulässigkeit der Einschränkung des Rechts auf Briefwechsel bei

  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
  • OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Übersetzung von

  • LG Trier, 13.10.2008 - 5 Qs 86/08
  • LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 3 KLs 21/10

    Dolmetscherkosten und Übersetzerkosten als Kosten zur Vorbereitung der

  • LG Düsseldorf, 02.03.2011 - 7 Qs 12/11

    Dolmetscher hat einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Vergütung bei Anordnung

  • OLG Koblenz, 25.05.2010 - 2 Ws 200/10
  • OLG Köln, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12
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