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   BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11   

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https://dejure.org/2015,33125
BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11 (https://dejure.org/2015,33125)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11 (https://dejure.org/2015,33125)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 (https://dejure.org/2015,33125)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung - pauschale Verweisung auf Beratungspflicht der Ausgangsbehörde verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beratungshilfe muss in einem sozialrechtlichen Verfahren im Einzelfall auch bei Widerspruch ohne Begründung gewährt werden; Art. 3, 20 Abs. 1 u. 3, 103 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung - pauschale Verweisung auf Beratungspflicht der Ausgangsbehörde verletzt Anspruch des Betroffenen auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe - und der Begründungszwang für ihre Ablehnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ablehnung von Beratungshilfe - Nur mit einzelfallbezogener Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1435
  • NVwZ-RR 2016, 205
  • DÖV 2016, 183
  • Rpfleger 2016, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    a) Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (vgl. BVerfGE 122, 39 ).

    Dabei brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würden (vgl. BVerfGK 15, 438 ).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 13) oder ob Beratung durch Dritte für sie tatsächlich erreichbar ist.

    Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfGK 15, 438 ; 15, 585 ; 18, 10 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Dabei brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Ob diese zur Beratung notwendig ist oder Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Selbsthilfe verwiesen werden können, hat das Fachgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen.
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 13) oder ob Beratung durch Dritte für sie tatsächlich erreichbar ist.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 470/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe im Anhörungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfGK 15, 438 ; 15, 585 ; 18, 10 ).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 440/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11
    Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfGK 15, 438 ; 15, 585 ; 18, 10 ).
  • BVerfG, 04.04.2022 - 1 BvR 1370/21

    Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren

    Keine zumutbare Selbsthilfemöglichkeit ist jedoch die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, Rn. 9 m.w.N.; stRspr).

    bb) Zur Klärung dieser Frage durfte der Beschwerdeführer nicht an das Jobcenter verwiesen werden, weil dieses den angegriffenen Bescheid selbst erlassen hatte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, Rn. 9 m.w.N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 17 Abs. 1 und 2 LV) in Verbindung mit dem Sozial- und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 74 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 2 LV) verbürgt die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 30. Mai 2003 - VGH B 8/03 -, ESOVGRP; entspr. zu Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 -, BVerfGE 122, 39 [48 ff.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, ob Rechtsuchende selbst über ausreichende Rechtskenntnisse verfügen oder ob Beratung durch Dritte für sie tatsächlich erreichbar ist (vgl. entspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 9 mit umfangreichen Nachweisen).

  • BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1370/18

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm

    Offen bleiben kann daher die Frage, inwieweit in sozialrechtlichen Verfahren auf die Angebote eines privaten Vereins verwiesen werden kann, um auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG Beratungshilfe zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 256/14 -, www.bverfg.de, Rn. 7; zum pauschalen Verweis an die Behörde BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 - , www.bverfg.de, Rn. 9), wenn dieser Verein, wie die Beschwerdeführerin vorträgt, nur in begrenztem Umfang Beratungsleistungen anbietet.
  • BVerfG, 12.11.2018 - 1 BvR 1373/18

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Offen bleiben kann daher die Frage, inwieweit in sozialrechtlichen Verfahren auf die Angebote eines privaten Vereins verwiesen werden kann, um auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG Beratungshilfe zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 256/14 -, www.bverfg.de, Rn. 7; zum pauschalen Verweis an die Behörde BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2015 - 1 BvR 1962/11 -, www.bverfg.de, Rn. 9), wenn dieser Verein, wie die Beschwerdeführerin vorträgt, nur in begrenztem Umfang Beratungsleistungen anbietet.
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