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   BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94   

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BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 (https://dejure.org/1994,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 (https://dejure.org/1994,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1994 - 2 BvR 1375/94 (https://dejure.org/1994,1824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im Asylrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 36
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).

    In dieser Lage von ihm gleichwohl zu verlangen, gewissermaßen hypothetische andere denkbare Sachverhaltskonstellationen auszuschließen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar (vgl. auch Beschluß der Kammer vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).

    Die durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlaßte erneute Beschreitung des fachgerichtlichen Rechtswegs läßt als sachgerechter Versuch seiner möglichst umfassenden Erschöpfung (vgl. BVerfGE 70, 180 >l85<) die Fristgemäßheit (§ 93 Abs. 1 BVerfGG ) der jetzt angebrachten Rügen unberührt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993 S. 465 ).

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).
  • BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin beim Verwaltungsgerichtshof, die Berufung gegen dieses Urteil zuzulassen: Was die Verneinung des politischen Charakters der Foltermaßnahmen angehe, weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1993 (Az.: 2 BvR 855/93) ab, wonach es einer besonderen Begründung bedürfe, warum die menschenrechtsverletzende Bekämpfung von - unter Umständen nur vermeintlichen - separatistischen Aktivitäten aus dem Bereich der politischen Verfolgung herausfallen solle.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Soweit die Rüge in dem erst nach Ablauf der Begründungsfrist eingegangenen weiteren Schriftsatz ausführlicher begründet wird, handelt es sich um eine auch außerhalb der Begründungsfrist noch zulässige Vervollständigung, nähere Umschreibung und Untermauerung des fristgemäßen Vorbringens (vgl. BVerfGE 81, 208 >214 f.<).
  • BVerfG, 07.12.1990 - 2 BvR 525/90

    Politische Verfolgung im Heimatstaat und inländische Fluchtalternative im

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Es obliegt zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als dem zuständigen Fachgericht, im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere den vom Beschwerdeführer gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vorgebrachten verfassungsrechtlichen Rügen einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 16a GG im Hinblick auf die Verneinung des politischen Charakters der von ihm erlittenen Folterungen nachzugehen (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 >335<; 81, 142 >151< und die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, S. 66 >69<, vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, S. 26 und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, S. 136 >138<).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 2 BvR 1686/90

    Begriff der politischen Verfolgung - Erlittene oder drohende mit

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Es obliegt zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als dem zuständigen Fachgericht, im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere den vom Beschwerdeführer gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vorgebrachten verfassungsrechtlichen Rügen einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 16a GG im Hinblick auf die Verneinung des politischen Charakters der von ihm erlittenen Folterungen nachzugehen (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 >335<; 81, 142 >151< und die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, S. 66 >69<, vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, S. 26 und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, S. 136 >138<).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Es obliegt zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als dem zuständigen Fachgericht, im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere den vom Beschwerdeführer gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vorgebrachten verfassungsrechtlichen Rügen einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 16a GG im Hinblick auf die Verneinung des politischen Charakters der von ihm erlittenen Folterungen nachzugehen (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 >335<; 81, 142 >151< und die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, S. 66 >69<, vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, S. 26 und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, S. 136 >138<).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94
    Es obliegt zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als dem zuständigen Fachgericht, im Falle der Zulassung der Berufung insbesondere den vom Beschwerdeführer gegenüber dem verwaltungsgerichtlichen Urteil vorgebrachten verfassungsrechtlichen Rügen einer Verletzung seines Grundrechts aus Art. 16a GG im Hinblick auf die Verneinung des politischen Charakters der von ihm erlittenen Folterungen nachzugehen (vgl. dazu BVerfGE 80, 315 >335<; 81, 142 >151< und die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 1991 - 2 BvR 1686/90 - InfAuslR 1992, S. 66 >69<, vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, S. 26 und vom 7. Dezember 1990 - 2 BvR 525/90 - InfAuslR 1991, S. 136 >138<).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 15 Abs. 4 VvB eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 41, 23 ; 41, 232 ; 42, 128 ; 69, 381 ; 78, 88 ; 96, 27 ; BVerfG, DVBl 1995, 36, 847; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 1710/02 -, nach www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1994 - 2 BvR 131/94 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ-Beilage 2/95, S. 9 f., vom 8. Mai 1995 - 2 BvR 513/95 - nur in JURIS veröffentlicht und vom 11. Dezember 1995 - 2 BvR 990/95 - nur in JURIS veröffentlicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet, wenn prozeßrechtliche Vorschriften die Möglichkeit vorsehen, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung eines eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (siehe Beschluß vom 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 - = DVBl. 1995, 36).

    Es würde den Zugang zur zweiten Instanz in unzumutbarer Weise erschweren, wenn  von dem in der ersten Instanz Unterlegenen gefordert werden würde, sich gewissermaßen hypothetisch mit allen denkbaren rechtlichen Würdigungen auseinander zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.11.1994, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige - verfolgungsfreier

    Denn auch für eine freiwillige Rückkehr bedarf es häufig zunächst vorab der Besorgung gültiger Papiere bei der Auslandsvertretung des eigenen Heimatstaates, dem damit der konkrete - und mangels sonstiger ersichtlicher Aufenthaltszwecke regelmäßig auf einer Asylantragstellung beruhende - Aufenthalt des Rückkehrers im Aufnahmestaat bekannt wird (vgl. BVerfG, B. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 - juris, Rn. 21 und VGH Bad.-Württ., B. v. 29.10.2013 - A 11 S 2046/13 - juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ Beil. 2/95, S. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09

    Errichtung eines SB-Marktes auf "Außenbereichsinsel"

    Um den für die Frage der "Divergenz" notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat (BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, DVBl. 1995, 36).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 17/98

    Mit Rechtsweggarantie zu vereinbarende Zurückweisung eines asylrechtlichen

    Hat der Gesetzgeber allerdings ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung vorgesehen, darf der Zugang zu der jeweils nächsten Instanz nicht in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 49, 329, 390 f. m.w.N.; 65, 76, 90; 69, 381, 385; 81, 123, 129; für den hier in Rede stehenden Berufungszulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVerfG etwa BVerfG, NVwZ-Beilage 1996, 10 sowie DVBl. 1995, 36).
  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes ist der Beschwerdeführer angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ Beil. 2/95, S. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2005 - 2 L 343/01

    Ein Flächennutzungsplan ist nicht genehmigungsfähig, soweit er die Erschließung

    Um den für die Frage der "Divergenz" notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss ferner dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat (BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, DVBl. 1995, 36).
  • VGH Hessen, 12.09.2002 - 12 UZ 1944/02

    Darlegungsumfang bei der Divergenzrüge; Entscheidungserheblichkeit der Abweichung

    Die Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen aufgrund von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG dürfen zwar nicht in der Weise überspannt werden, dass die Beschreitung des Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG-Kammer, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94 -, NVwZ-Beil. 1995, 9 = DVBl. 1995, 36 = InfAuslR 1995, 126 m.w.N.); auf die ordnungsgemäße Darlegung der Divergenz kann aber auch dann nicht verzichtet werden, wenn sie einem Kundigen ohne Weiteres deutlich ist (OVG Hamburg, 02.12.1997 - Bs VI 158/96 - vgl. dazu auch Hess. VGH, 12.06.1995 - 12 UZ 1178/95 -, EZAR 631 Nr. 39).
  • BVerfG, 11.12.1995 - 2 BvR 990/95

    Erletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Zulassung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2005 - 2 L 535/03

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen gegen eine Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 239/01

    Keine Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch einer nicht genehmigten Schule im

  • BVerfG, 08.05.1995 - 2 BvR 513/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

  • VG Freiburg, 22.05.2017 - A 6 K 1751/17

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige wegen Asylantragstellung und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2003 - 2 L 308/02

    Verkehrsbedeutung einer Straße für die Frage der Einordnung in einen Straßentyp

  • BVerwG, 14.07.1995 - 9 B 480.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2003 - 2 L 113/02

    Weiterhin keine Rückwirkung von § 4 Abs. 2 des allgemeinen Gebührenordnung

  • BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen exilpolitischen Aktivitäten -

  • VGH Hessen, 17.04.2015 - 6 A 215/15
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