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   BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77   

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BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77 (https://dejure.org/1977,38)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1977 - 1 BvR 734/77 (https://dejure.org/1977,38)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1977 - 1 BvR 734/77 (https://dejure.org/1977,38)
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Zwangsversteigerung II

Art. 14 GG, rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung, Höchstgebot weit unter Grundstückswert, § 74a ZVG a.F., § 765a ZPO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Zwangsversteigerung II

  • openjur.de

    Zwangsversteigerung II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschlag bezüglich eines Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung weit unter seinem Wert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 325
  • NJW 1978, 368
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1976 (BVerfGE 42, 64) geltend, die Art und Weise des Versteigerungsverfahrens verletze sie zumindest in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG.

    Die rechtsstaatliche Bedeutung der Verfahrensgestaltung hat bereits der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem Fall herausgearbeitet, in dem es ebenfalls um die Versteigerung eines Grundstücks weit unter seinem Wert ging (BVerfGE 42, 64 ff.).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Die Regelung des § 100 ZVG über die Beschwerdegründe sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 44, 138) dahin auszulegen, daß die Zuschlagsbeschwerde nur auf bestimmte, vor der Erteilung des Zuschlags liegende Rechtsmängel gestützt werden könne.

    Nach diesen Vorschriften kann der Schuldner auch die Versagung von Vollstreckungsschutz im Beschwerdeverfahren bemängeln; doch gilt das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur für bestimmte, vor der Erteilung des Zuschlags liegende Rechtsmängel, nicht jedoch für solche die Rechtsmängel begründenden Tatsachen, die zeitlich später liegen oder erst später dem Versteigerungsgericht bekannt geworden sind (BGHZ 44, 138 unter Hinweis auf den in Rechtsprechung und Schrifttum "sehr umstrittenen" Meinungsstand).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 24, 367 [401]; 35, 348 [361 f.]; 37, 132 [141, 148]).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu erhalten und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 229 [239] m. w. N.).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Dies schließt den Anspruch auf eine "faire Verfahrensführung" ein, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; Beschluß vom 19. Oktober 1977, - 2 BvR 462/77 - EuGRZ 1977, S. 476).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Dies schließt den Anspruch auf eine "faire Verfahrensführung" ein, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; Beschluß vom 19. Oktober 1977, - 2 BvR 462/77 - EuGRZ 1977, S. 476).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Dies schließt den Anspruch auf eine "faire Verfahrensführung" ein, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; Beschluß vom 19. Oktober 1977, - 2 BvR 462/77 - EuGRZ 1977, S. 476).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 24, 367 [401]; 35, 348 [361 f.]; 37, 132 [141, 148]).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 24, 367 [401]; 35, 348 [361 f.]; 37, 132 [141, 148]).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Seine Nutzung soll es dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 46, 325, 334; 79, 292, 303, BVerfG, NJW 1998, 2662).

    Denn die verfassungsrechtlich verbürgte Privatnützigkeit des Eigentums, wonach es dem Eigentümer ermöglicht werden soll, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (BVerfGE 46, 325, 334; 79, 292, 303 f.), ist - wie der Tatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zeigt - nicht auf die Person des Vermieters beschränkt, sondern umfasst auch nahe Angehörige.

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn es um besondere oder zusätzliche Maßgaben geht, die gerade im Interesse einer bestimmten verfassungsrechtlichen Freiheitsgarantie erforderlich sind (vgl. etwa BVerfGE 46, 325 [335 f.]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Seine Nutzung soll dem Eigentümer ermöglichen, sein Leben nach eigenen, selbstverantwortlich entwickelten Vorstellungen zu gestalten (vgl. BVerfGE 46, 325 [334]).
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