Rechtsprechung
BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverfassungsgericht
Billigkeit der Auslagenerstattung bei Abhilfe durch die öffentliche Gewalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - hier: Gewährung von ursprünglich verweigerter ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung von Prozesskostenhilfe; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber syrischen Staatsangehörigen aufgrund der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung und des längeren Auslandsaufenthalts; Ausnahme von dem Grundsatz ...
- rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - hier: Gewährung von ursprünglich verweigerter ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 1; BVerfGG § 34 Abs. 3
Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung von Prozesskostenhilfe; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber syrischen Staatsangehörigen aufgrund der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung und des längeren Auslandsaufenthalts; Ausnahme von dem Grundsatz ... - datenbank.nwb.de
Gegenstandswertfestsetzung sowie Zubilligung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung: Billigkeit der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei Abhilfe durch öffentliche Gewalt - hier: Gewährung von ursprünglich verweigerter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und die Abhilfe durch die öffentliche Gewalt
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.03.2017 - 16 A 3252/16
- BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren der beschwerdeführenden Person selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2160/17
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ).
- BVerfG, 16.12.2022 - 2 BvR 1203/22
Anordnung der Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 2160/17 -). - BVerfG, 24.06.2021 - 2 BvR 341/21
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach …
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 2160/17 -, Rn. 5). - BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 2069/19
Erfolgreicher Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung des …
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2017 - 2 BvR 2160/17 -, Rn. 5).