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   BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71   

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https://dejure.org/1972,10
BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71 (https://dejure.org/1972,10)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1972 - 2 BvR 28/71 (https://dejure.org/1972,10)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1972 - 2 BvR 28/71 (https://dejure.org/1972,10)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ärztliche Schweigepflicht

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschlagnahme einer ärztlichen Karteikarte mit Patientendaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme einer Karteikarte - Grundrecht auf Achtung des privaten Bereichs - Arzt - Patient - Karteikarte des Berufskollegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 373
  • NJW 1972, 1123
  • MDR 1972, 758
  • DVBl 1972, 383
  • DÖV 1972, 563
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger (BVerfGE 4, 7 [15 f.]; 27, 1 [7] muß vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen.

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]).

    b) Jedoch steht nicht der gesamte Bereich des privaten Lebens unter dem absoluten Schutz des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfGE 27, 344 [351]).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56

    Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57

    Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]).
  • RG, 27.03.1896 - 1008/96

    Findet das in § 97 St.P.O. ausgesprochene Verbot der Beschlagnahme Anwendung auf

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Zwar wird die Auffassung vertreten, daß der Gewahrsam an beschlagnahmefreien Gegenständen unmittelbar aus dem Verhältnis zum Beschuldigten entstanden sein müsse; sobald der Gegenstand aus diesem Gewahrsam durch eine Verfügung des Gewahrsaminhabers oder durch Erbgang herauskomme, erlösche das Beschlagnahmeverbot, selbst wenn der neue Besitzer gleichfalls zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sei (Dünnebier in: Löwe-Rosenberg, StPO, 21. Aufl., § 97 Anm. 4a aa; Müller-Sax [KMR], StPO, 6. Aufl., § 97 Anm. 2c bb, 3b, beide unter Berufung auf die freilich veraltete Entscheidung RGSt 28, 285 [286]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger (BVerfGE 4, 7 [15 f.]; 27, 1 [7] muß vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß das Grundgesetz dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 27, 344 [350 f.]).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Gefahrenabwehr ist eine zentrale staatliche Aufgabe, die gegenüber der Strafverfolgung eigenständige Bedeutung hat und nicht hinter ihr zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 380 und vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71, BVerfGE 32, 373, 380).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    aa) Heimliche Überwachungsmaßnahmen staatlicher Stellen haben einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung zu wahren, dessen Schutz sich aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 1 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
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