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   BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95   

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BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95 (https://dejure.org/1999,1687)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1999 - 1 BvR 645/95 (https://dejure.org/1999,1687)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1999 - 1 BvR 645/95 (https://dejure.org/1999,1687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rüge der Verfassungsmäßigkeit der Prämienzahlung für die gesamte Versicherungsperiode bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Verfassungsmäßigkeit des VVG § 40 Abs 2 S 1 keine verfassungsrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Haftpflichtversicherung - Verzug mit Versicherungsprämie - Rechtsstaatsprinzip - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 c; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § 93 a; ; VVG § 39 Abs. 1; ; VVG § 39 Abs. 3; ; VVG § 1 Abs. 2; ; VVG § 40 Abs. 2 Satz 1; ; VVG § 9; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 242

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 40 Abs. 2 S. 1; GG Art. 3
    § 40 Abs. 2 S. 1 VVG (Unteilbarkeit der Prämie bei Kündigung wegen Prämienverzugs) ist grundgesetzkonform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäpigkeit von § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2959
  • ZIP 1990, 1015
  • VersR 1999, 1221
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Vor allem aber hat sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 2. Oktober 1991 ausführlich mit den verfassungsrechtlichen Argumenten in bezug auf § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG auseinandergesetzt, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG oder das Rechtsstaatsprinzip jedoch mit - wie noch darzulegen ist - überzeugenden Erwägungen verneint (vgl. BGHZ 115, 347).

    Das ergibt sich aus den zutreffenden Erwägungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHZ 115, 347.

    Die den Versicherungsnehmer treffende Belastung ist aber, da auf maximal eine Jahresprämie beschränkt, in aller Regel nicht besonders intensiv (vgl. BGHZ 115, 347 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Bei dieser Argumentation wird jedoch verkannt, daß der Gesetzgeber insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen, zu denen das Recht der Versicherungsverträge gehört, einen - freilich nicht unbegrenzten - Spielraum für generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen hat (vgl. BVerfGE 96, 1 ).

    Die Grenze einer zulässig generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelung hat der Gesetzgeber deshalb mit § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG nicht überschritten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 96, 1 ).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1985 allein festgestellt, daß die Vorschrift vorkonstitutionelles Recht sei, sich zu ihrer materiellen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz aber nicht geäußert (vgl. BVerfGE 70, 126).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Eine solche Kontroverse in der Fachliteratur kann ein Anhaltspunkt für eine grundsätzliche Bedeutung der mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage sein (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1999 - 1 BvR 645/95
    Die Grenze einer zulässig generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelung hat der Gesetzgeber deshalb mit § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG nicht überschritten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 96, 1 ).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BGHZ 115, 347, 349 f. und BVerfG VersR 1999, 1221 f.; beide m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Die Entscheidung des BVerfG vom 08.03.1999 (VersR 99, 1221 ff.) betrifft die Regelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG (Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Prämienzahlung nach § 39 VVG).

    Der Fall des § 40 Abs. 2 Satz 1 VVG zeichnet sich dadurch aus, daß dem Versicherer Fall nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Regelungen ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustünde, den der Gesetzgeber im Hinblick auf die zu regelnde Ordnung von zahlreichen Fällen (Massenerscheinungen) in der geschehenen weise generalisierend und typisierend normiert hat und normieren durfte (vgl. BGH VersR 91, 1277; BVerfG VersR 99, 1221).

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2003 - 4 U 219/02

    Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer gegenüber dem

    Der Gefahr, dass der Versicherer diesen Zustand durch Hinauszögern der Kündigung ausnutzt, um risikofrei weitere Vergütungsansprüche zu erwerben, kann indes sachgerecht durch die Anwendung von § 242 BGB begegnet werden (BVerfG NJW 1999, 2959, 2960; Senat VersR 2002, 217; Römer, a.a.O., § 40 Rn 6 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 U 107/00

    Versicherungsvertrag - Erstprämie - verspätete Weiterleitung durch Makler -

    Denn nach § 40 Abs. 2 S. 1 VVG, der jedenfalls keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfG, NJW 1999, 2959; BGH, NJW 1992, 107), gebührt dem Versicherer die Prämie bis zur Beendigung der - zum Zeitpunkt der Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG - laufenden zweiten Versicherungsperiode.
  • LG Deggendorf, 12.02.2003 - 2 O 411/02

    Rückzahlung von Beiträgen zu einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung;

    Obergerichtliche Entscheidungen liegen nur zu § 40 II VVG vor, so das Urteil des BGH vom 2.10.1991 (in Versicherungsrecht 91, 1277 ff.) und der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8.3.99 (Versicherungsrecht 99, 1221 ff.).
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