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   BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99   

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https://dejure.org/2001,605
BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 (https://dejure.org/2001,605)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 (https://dejure.org/2001,605)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2001 - 1 BvR 1653/99 (https://dejure.org/2001,605)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in Verwaltungsprozess um ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für durch die Rüstungsproduktion vor 1945 verursachte Bodenverunreinigungen

  • Wolters Kluwer

    Berufungszulassung - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Rüstungsaltlasten - Verantwortlichkeit - Deutsches Reich - Munitionsfabrik - Instanzenzug - Bodenverunreinigung

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 124 a; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 a Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; GG Art. 134 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG ARt. 19 Abs. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2
    Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 552
  • DVBl 2001, 894
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NdsVBl 2000, S. 244).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden könnten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178; 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244).

    Danach können die Gerichte zwar bei der Auslegung und Anwendung der §§ 124, 124 a VwGO von den Verfahrensbeteiligten ein Mindestmaß an Substantiierung verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244 ).

    Jedoch dürfen die Anforderungen an die Substantiierung auch im Hinblick auf die Monatsfrist des § 124 a Abs. 1 VwGO nicht derart überspannt werden, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, ineffektiv wird und für den Beschwerdeführer "leer läuft" (vgl. BVerfGE 96, 27 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

    Jedoch dürfen die Anforderungen an die Substantiierung auch im Hinblick auf die Monatsfrist des § 124 a Abs. 1 VwGO nicht derart überspannt werden, dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, ineffektiv wird und für den Beschwerdeführer "leer läuft" (vgl. BVerfGE 96, 27 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vor, so verbietet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

    Sehen aber prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vor, so verbietet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden könnten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178; 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244).

    Danach können die Gerichte zwar bei der Auslegung und Anwendung der §§ 124, 124 a VwGO von den Verfahrensbeteiligten ein Mindestmaß an Substantiierung verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NdsVBl 2000, S. 244 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (VerfGH RP, Beschluss vom 9. Januar 2019, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 [1164]; Kammerbeschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 [553]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die § 124, § 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]).

    Aus diesem Grunde dürfen die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]) und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]; BVerfGK 10, 208 [213]).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Die an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung zu stellenden Anforderungen dürfen nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 894 ; NVwZ 2004, S. 90).
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