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   BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11   

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BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11 (https://dejure.org/2012,10486)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11 (https://dejure.org/2012,10486)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2012 - 2 BvR 2537/11 (https://dejure.org/2012,10486)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 909 Abs 1 S 1 ZPO, § 66 ZVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 RVG, § 909 Abs 1 S 1 ZPO, § 66 ZVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz - ...

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 43, 66, 73
    Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach Verhaftung des Eigentümers durch Gerichtsvollzieher kann Grundrecht des Eigentümers aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren i.R.e. mit einem Eilantrag verbundenen Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des Zwangsversteigerungsverfahrens - Fortsetzung einer Zwangsversteigerung trotz Verhaftung des Schuldners während Bietzeit verletzt Betroffenen in Grundrecht auf Eigentumsschutz - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Zuschlags in einem Zwangsversteigerungsverfahren i.R.e. mit einem Eilantrag verbundenen Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwesenheitsrecht des Schuldners im Versteigerungstermin!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 345
  • NJW 2012, 2500
  • BauR 2013, 210
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

    Dies gilt auch für die Durchführung von Zwangsversteigerungen, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt (BVerfGE 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

    Auf Seiten des Beschwerdeführers musste demgegenüber mit der Möglichkeit eines schwerwiegenden Eingriffs in sein verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum (vgl. BVerfGE 46, 325 ) gerechnet werden, ohne dass er sich am weiteren Verfahren, etwa durch das Verlangen von Sicherheitsleistung gemäß § 67 ZVG oder die Anregung zur Bestimmung eines Verkündungstermins nach § 87 ZVG, hätte beteiligen können.

  • BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvR 312/08

    Verurteilung zur Zwangsräumung gem § 149 Abs 2 ZVG aufgrund ungenügender

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

    Dies gilt auch für die Durchführung von Zwangsversteigerungen, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt (BVerfGE 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

  • BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88

    Verlegung eines Versteigerungstermins wegen kurzfristiger Erkrankung des

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

    Das Gericht hätte bei seiner Ermessensausübung sowohl die Interessen des Beschwerdeführers als auch die der weiteren Gläubigerin im Hinblick auf Art. 14 GG zu würdigen gehabt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.); die nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste vermögenswerte Rechtsposition der betreibenden Gläubigerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 4, 223 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778, Rn. 9), und ihr damit verbundenes Realisierungsinteresse wären unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen gewesen.

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Die Gewährleistung des Eigentums ist ein elementares Grundrecht (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ).

  • BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Begriff des Angebots);

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Sie ist jedoch dann zu bejahen, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahren ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder für die Subjektstellung des Betroffenen rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 122, 248 ; BVerfGK 15, 316 ).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Das Gericht hätte bei seiner Ermessensausübung sowohl die Interessen des Beschwerdeführers als auch die der weiteren Gläubigerin im Hinblick auf Art. 14 GG zu würdigen gehabt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.); die nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste vermögenswerte Rechtsposition der betreibenden Gläubigerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 4, 223 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778, Rn. 9), und ihr damit verbundenes Realisierungsinteresse wären unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen gewesen.
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Unterbrechung oder Vertagung hätten sich im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ) gehalten (zu Unterbrechung und Vertagung vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl. 2009, § 43 Rn. 8.4 und 8.5, § 66 Rn. 11).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Sie ist jedoch dann zu bejahen, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahren ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder für die Subjektstellung des Betroffenen rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 122, 248 ; BVerfGK 15, 316 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
    Das Gericht hätte bei seiner Ermessensausübung sowohl die Interessen des Beschwerdeführers als auch die der weiteren Gläubigerin im Hinblick auf Art. 14 GG zu würdigen gehabt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.); die nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste vermögenswerte Rechtsposition der betreibenden Gläubigerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 4, 223 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778, Rn. 9), und ihr damit verbundenes Realisierungsinteresse wären unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen gewesen.
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02

    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG wirkt auf das Verfahrensrecht mit der Folge ein, dass bei der Auslegung des Zwangsversteigerungsgesetzes die Bedeutung der Eigentumsgarantie sicherzustellen ist (vgl. BVerfG, NJW 2012, 2500 Rn. 14; BVerfGE 51, 150, 156; Senat, Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 138/06, WM 2007, 1286 Rn. 18, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - V ZB 188/05, WM 2007, 82, 85; jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Das gilt umso mehr, als das Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG auch auf das Verfahrensrecht mit der Folge einwirkt, dass bei der Auslegung des Zwangsversteigerungsgesetzes die Bedeutung der Eigentumsgarantie sicherzustellen ist (vgl. BVerfG, NJW 2012, 2500 Rn. 14; BVerfGE 51, 150, 156; Senat, Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 138/06, WM 2007, 1286 Rn. 18; jeweils mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - V ZB 188/05, WM 2007, 82, 85 mwN).
  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1649/18

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines

    Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Einzelnen eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 46, 325 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

    Dies gilt auch für die Durchführung einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (vgl. §§ 180 ff. ZVG), bei der der Staat im Interesse des Antragstellers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Antragsgegners vornimmt (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; 19, 345 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2012 - 8 A 10236/12

    Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten

    Im Rahmen des Verfahrens sind zugleich aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, sich gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens zu wehren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. März 2012 - 2 BvR 2537/11 -, NJW 2012, 2500 und juris Rn. 14; Kammerbeschluss vom 7. Januar 2009 - 1 BvR 312/08 -, NJW 2009, 1259 und juris Rn. 12, jeweils mit umfangreichen Nachweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Nach § 41 Abs. 1 ZVG ist der Versteigerungstermin allen Beteiligten, einschließlich des Eigentümers, bekanntzumachen (vgl. zum Recht des Schuldners auf Anwesenheit und Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte im Versteigerungstermin: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. März 2012, a.a.O., juris Rn. 18).

  • LG Magdeburg, 28.11.2013 - 11 T 456/13

    Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens seitens des

    Das ist mit den Grundsätzen des fairen Verfahrens unvereinbar, weshalb die Zuschlagentscheidung den Schuldner auch in seinem Eigentumsrecht nach Art. 14 GG verletzt hat (zur verfahrensrechtlichen Reichweite des Art. 14 GG in der Zwangversteigerung, vgl. BVerfG NJW 2012, 2500 m.w.N.).
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