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   BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22   

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BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22 (https://dejure.org/2023,6630)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22 (https://dejure.org/2023,6630)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2023 - 2 BvR 1045/22 (https://dejure.org/2023,6630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Rentners betreffend die Energiepreispauschale

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112 ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen des Versagens eines Anspruchs als Rentner auf die nach dem Einkommensteuergesetz zu gewährende Energiepreispauschale; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichteinhalten des Rechtswegs und Nichtinanspruchnahme des Fachgerichts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112 ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; EStG § 112 ; BVerfGG § 92
    Verfassungsbeschwerde wegen des Versagens eines Anspruchs als Rentner auf die nach dem Einkommensteuergesetz zu gewährende Energiepreispauschale; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Nichteinhalten des Rechtswegs und Nichtinanspruchnahme des Fachgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von Rentnern vom Bezug der Energiepreispauschalge gem §§ 112 ff EStG - mangelnde Darlegungen zur Subsidiarität (Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes) sowie zur Änderung der ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Energiepreispauschale - und die Verfassungsbeschwerde des Rentners

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09

    Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    a) Auch vor der Erhebung von Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen sind nach dem Grundsatz der Subsidiarität grundsätzlich alle Mittel zu ergreifen, die der geltend gemachten Grundrechtsverletzung abhelfen können (BVerfGE 150, 309 ; stRspr).

    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- oder Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss, sondern die für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte die Sach- und Rechtslage vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts aufgearbeitet haben (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; stRspr).

    Soweit die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären, bedarf es einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; 155, 238 ; stRspr).

    Eine Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht zudem nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführer zu gewichtigen Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können, wenn die Anrufung der Fachgerichte offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre oder sie sonst nicht zumutbar ist (vgl. BVerfGE 150, 309 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Dem Vortrag des Beschwerdeführers lässt sich nicht entnehmen, dass die Verfassungsbeschwerde dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde genügt, also möglicher und zumutbarer fachgerichtlicher Rechtsschutz eingeholt wurde (vgl. § 90 Abs. 2 BVerfGG; BVerfGE 143, 246 ).

    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- oder Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen treffen muss, sondern die für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts primär zuständigen Fachgerichte die Sach- und Rechtslage vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts aufgearbeitet haben (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; stRspr).

    Soweit die Beurteilung einer Norm allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären, bedarf es einer vorangehenden fachgerichtlichen Entscheidung nicht (vgl. BVerfGE 143, 246 ; 150, 309 ; 155, 238 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Obwohl in derartigen Fällen die vorherige fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führen kann, dass die ihm nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist eine solche Prüfung regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Fallanschauung der Fachgerichte auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 123, 148 ).

    Eine Vorabentscheidung der Verfassungsbeschwerde nach dem entsprechend anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; 86, 133 ; 86, 382 ; 90, 128 ; 97, 298 ; 102, 197 ) wegen eines drohenden schweren und unabwendbaren Nachteils ist nicht angezeigt.

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    (1) Das Durchlaufen des Rechtswegs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel auch dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlaubte, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 79, 1 ; 123, 148 ).

    Obwohl in derartigen Fällen die vorherige fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigstenfalls dazu führen kann, dass die ihm nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist eine solche Prüfung regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Fallanschauung der Fachgerichte auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 123, 148 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien ist für die verfassungsrechtliche Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Klärung sowohl tatsächlicher als auch einfachrechtlicher Fragen notwendig, weshalb es der Vorklärung durch die Fachgerichte bedarf (vgl. BVerfGE 86, 382 ).

    Eine Vorabentscheidung der Verfassungsbeschwerde nach dem entsprechend anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; 86, 133 ; 86, 382 ; 90, 128 ; 97, 298 ; 102, 197 ) wegen eines drohenden schweren und unabwendbaren Nachteils ist nicht angezeigt.

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Auch soll das Bundesverfassungsgericht nicht Aussagen über den Inhalt einer einfachgesetzlichen Regelung treffen müssen, solange sich hierzu noch keine gefestigte Rechtsprechung der Fachgerichte entwickelt hat (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ).

    Eine Vorabentscheidung der Verfassungsbeschwerde nach dem entsprechend anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; 86, 133 ; 86, 382 ; 90, 128 ; 97, 298 ; 102, 197 ) wegen eines drohenden schweren und unabwendbaren Nachteils ist nicht angezeigt.

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Unter diesen Voraussetzungen trägt der Grundsatz der Subsidiarität dazu bei, die besondere Funktion und die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erhalten (vgl. BVerfGE 51, 130 m.w.N.; 69, 122 ).

    Diese Festsetzung kann der Beschwerdeführer aber vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit anfechten, um dem Grundsatz der Subsidiarität zu genügen (vgl. BVerfGE 69, 122 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    (1) Das Durchlaufen des Rechtswegs ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Regel auch dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlaubte, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 79, 1 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Eine Vorabentscheidung der Verfassungsbeschwerde nach dem entsprechend anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 86, 15 ; 86, 133 ; 86, 382 ; 90, 128 ; 97, 298 ; 102, 197 ) wegen eines drohenden schweren und unabwendbaren Nachteils ist nicht angezeigt.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2023 - 2 BvR 1045/22
    Es muss dabei auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ) und unter Umständen auch eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht ziehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 126, 331 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Ihn trifft eine aus § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG folgende Begründungslast für das (Fort-)Bestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (zu § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG siehe BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17, juris, Rn. 7, vom 9. Februar 2022 - 2 BvR 2027/19, juris, Rn. 5, vom 6. April 2022 - 2 BvR 2110/21, juris, Rn. 3, vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17, NVwZ 2023, 418 = juris, Rn. 8, und vom 8. März 2023 - 2 BvR 1045/22, juris, Rn. 28).
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