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   BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93   

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https://dejure.org/1993,524
BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93 (https://dejure.org/1993,524)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1993 - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93 (https://dejure.org/1993,524)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1993 - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93 (https://dejure.org/1993,524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbotes im Luftraum über Bosnien-Herzegowina

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung deutscher Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbots im Luftraum über Bosnien-Herzegowina

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnungen - Entscheidungen der Bundesregierung - Beteiligung deutscher Soldaten - Vereinte Nationen - Flugverbot über Bosnien-Herzegowina

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 173
  • NJW 1993, 1317
  • NVwZ 1993, 560 (Ls.)
  • DVBl 1993, 547
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
    Das Bundesverfassungsgericht wägt die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen betroffen ist (vgl. auch BVerfGE 83, 162 ).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Demgemäß blieben die Überwachung des gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verhängten Waffen- und Handelsembargos in der Adria und die Durchsetzung des Flugverbotes über Bosnien-Herzegowina, die Gegenstand der Verfahren 2 BvE 3/92, 2 BvE 5/93 und 2 BvE 7/93 sind, nicht die einzigen Maßnahmen der NATO zur Durchsetzung von Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen:.

    Die Verfahren 2 BvE 5/93 und 2 BvE 7/93 betreffen den Beschluß der Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Soldaten an der Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten Flugverbotes im Luftraum von Bosnien-Herzegowina.

    Antragsteller im Verfahren 2 BvE 5/93 sind die Fraktion der F.D.P. im Deutschen Bundestag und 55 ihrer Mitglieder.

    Er bestätigte darüber hinaus seine Zustimmung zu den einzelnen Durchsetzungsphasen, den Einsatzrichtlinien sowie den sonstigen Planungen (vgl. im einzelnen die Darstellung des Sachverhalts in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1993 über die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - 2 BvE 5/93 und 2 BvQ 11/93).

    Im Verfahren 2 BvE 3/92 wurden in der mündlichen Verhandlung die Anträge zu 1 a), erster Spiegelstrich, und zu 1 b), im Verfahren 2 BvE 5/93 mit Schriftsatz vom 11. Juni 1993 der Antrag zu 2) zurückgenommen.

    Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat zu den Verfahren 2 BvE 3/92,2 BvE 5/93 und 2 BvE 8/93 Stellung genommen und ist dem Vortrag der Antragsteller entgegengetreten.

    Ungeachtet unterschiedlicher Beurteilung anderer Rechtsfragen sind wir gemeinsam der Auffassung, daß der Antrag der F.D.P.-Fraktion im Verfahren 2 BvE 5/93 als unzulässig hätte verworfen werden müssen.

    Sie hat mithin gar keinen Versuch gemacht, im parlamentarisch-politischen Raum die Rechte des Parlaments zu sichern, die sie nun im Verfahren 2 BvE 5/93 prozeßstandschaftlich geltend macht.

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ).
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