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   BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09   

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https://dejure.org/2010,6846
BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09 (https://dejure.org/2010,6846)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09 (https://dejure.org/2010,6846)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2010 - 1 BvR 1473/09 (https://dejure.org/2010,6846)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, § 315 S 2 AktG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Eigentumsschutz eines Minderheitsaktionärs mit Sperrminorität - hier: unzureichender Vortrag möglicher Nachteile - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Rüge vor den Fachgerichten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Eigentumsschutz eines Minderheitsaktionärs mit Sperrminorität - hier: unzureichender Vortrag möglicher Nachteile - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Rüge vor den Fachgerichten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Eigentumsschutz eines Minderheitsaktionärs mit Sperrminorität - hier: unzureichender Vortrag möglicher Nachteile - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Rüge vor den Fachgerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09
    So stellt sie in ihrer Nichtzulassungsbeschwerdebegründung noch darauf ab, das Oberlandesgericht habe in Verkennung eines von ihm herangezogenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGHZ 122, 123 - "TBB") überzogene Darlegungsanforderungen gestellt.

    Auch das von der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung in diesem Zusammenhang in Bezug genommene private Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. führt unter Hinweis auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 122, 123) nur knapp aus, dass Minderheitsaktionäre in der Regel keinen Einblick in die Geschäftsvorgänge hätten; deshalb seien ihnen Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast der Art zu gewähren, dass die abhängige Gesellschaft oder das herrschende Unternehmen nähere Angaben über die ihnen bekannten Tatsachen zu machen hätten, wenn ihnen die Darlegung des Sachverhalts zumutbar sei.

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung vor den vorrangig hierzu berufenen Fachgerichten zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 22 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09
    Die hier gegebene Fallgestaltung wäre zwar grundsätzlich geeignet, eine Prüfung zu veranlassen, ob und inwieweit der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz eines über eine Sperrminorität verfügenden Minderheitsaktionärs, dessen Beteiligung an der Gesellschaft regelmäßig auch von einem ausgeprägten unternehmerischen Interesse getragen sein wird, gegenüber dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz eines weitgehend auf die vermögensrechtliche Komponente des Aktieneigentums konzentrierten Anlageinteresses des Kleinaktionärs differenzierter zu konkretisieren ist (vgl. BVerfGK 11, 253 ).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 1473/09
    Dieser erfordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung vor den vorrangig hierzu berufenen Fachgerichten zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 81, 22 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10

    Umstrukturierung einer AG auf Initiative einer die Aktienmehrheit haltenden

    Unbeschadet dessen hat das Oberlandesgericht hier letztlich zugunsten des Beschwerdeführers in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof früher für die Haftung im sogenannten qualifiziert faktischen GmbH-Konzern aufgestellten Grundsätze unterstellt, dass der Beschwerdeführer nur Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen habe, die zumindest die Annahme nahegelegt hätten, bei der Unternehmensführung seien im Hinblick auf das Konzerninteresse die eigenen Belange der Beklagten des Ausgangsverfahrens über bestimmte, konkret ausgleichsfähige Einzeleingriffe hinaus beeinträchtigt worden (vgl. BGHZ 122, 123 - "TBB"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZR 133/07 -, WM 2008, S. 1873; nachfolgend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 1473/09 -, AG 2010, S. 544).
  • BVerfG, 26.02.2016 - 1 BvR 2836/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels verfassungsrechtlich ausgerichteten

    Hierzu wäre sie aber nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verpflichtet gewesen (vgl. BVerfGK 7, 258 ; 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 1473/09 -, AG 2010, S. 544; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, NJW 2014, S. 3085 Rn. 34), da sich der behauptete Verfassungsverstoß durch § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG aus einem Vergleich mit der nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG für Eigentümer bestehenden Rechtslage ergeben soll und insoweit das Verfassungsrecht auch für die Fachgerichte Prüfungsmaßstab gewesen wäre.
  • EGMR, 23.09.2014 - 62050/10

    LENZ VERMÖGENSVERWALTUNGSGESELLSCHAFT GBR v. GERMANY

    On 8 April 2010 the Federal Constitutional Court (file no. 1 BvR 1473/09) refused to accept the applicant partnership's complaint for adjudication for lack of prospect of success.
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