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   BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13   

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https://dejure.org/2014,16867
BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13 (https://dejure.org/2014,16867)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13 (https://dejure.org/2014,16867)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2014 - 1 BvR 2933/13 (https://dejure.org/2014,16867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) - hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) - hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Behandlungsmethoden (hier: Behandlung einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration mittels epimakulärer Brachytherapie) - hier: Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Epimakuläre Brachytherapie - altersbedingte feuchte Makuladegeneration (AMD)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 539
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).

    Besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist hinreichend geklärt, welche Folgen sich nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip aus dem in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Versicherungszwang ergeben, wenn es um die Versorgung mit einer neuen Behandlungsmethode im Fall einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Krankheit geht und für die Behandlung dieser Krankheit eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Insofern können diese Grundrechte in besonders gelagerten Fällen die Gerichte zu einer grundrechtsorientierten Auslegung der maßgeblichen Vorschriften des Krankenversicherungsrechts verpflichten (BVerfGE 115, 25 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG rügt, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, da sie nicht den in § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG enthaltenen Mindestanforderungen an eine schlüssige und substantiierte Begründung genügt (vgl. zum Maßstab BVerfGE 99, 84 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13
    Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 57/23 B
    Die Gerichte werden durch Art. 103 Abs. 1 GG bzw § 62 SGG allerdings nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl nur BVerfG vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f mwN) .
  • BSG, 20.07.2016 - B 12 KR 3/16 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Darlegung einer

    Das Recht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539, Juris RdNr 13 mwN) , ihn also auch zu "erhören".
  • BSG, 16.11.2023 - B 12 BA 21/23 B
    b) Eine Verletzung des Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 128 Abs. 2 , § 62 SGG ) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachge - kommen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 V 6/15 R - SozR 4-3100 § 60 Nr. 7 RdNr 26; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190) .

    Es ist aber nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen; ihn also zu "erhören" (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN) .

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